Die systematische Beschreibung
einer Verfassung kann unter dem Aspekt ihrer Legitimität erfolgen.
Zur Legitimität einer Verfassung gehört die Rechtfertigung eines
Staates, seiner Herrscher- bzw. Staatsgewalten sowie seiner staatlichen
Handlungen durch höhere Werte und Grundsätze.
Grundsätzlich unterscheidet man das monarchische Legitimitätsprinzip vom
demokratischen Legitimitätsprinzip.
-
Das monarchische Legitimitätsprinzip (z.B. absolutistisches
Gottesgnadentum, u.a. Ludwig XIV. , (Schein-)Konstitutionalismus1)
rechtfertigt die "von Gott gewollte" Herrschaft eines einzelnen
Monarchen und u.U. seiner Dynastie.
-
Das demokratische Legitimitätsprinzip geht vom Prinzip der
Volkssouveränität aus ("Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.").
In diesem Fall wird staatliche Gewalt unmittelbar oder von einer vom Volk
gewählten und/oder kontrollierten Regierung ausgeübt.
Bezogen auf die systematische Verfassungsbeschreibung müssen unter dem
Aspekt der Legitimität einer Verfassung die folgenden Fragen beantwortet
werden:
-
Welche Grundsätze und Werte bestimmen das Wesen der Verfassung?
-
Wer ist der Verfassungsgeber?
-
Worauf gründet sich die Souveränität des Verfassungsgebers?
1 Unter dem Begriff Konstitutionalismus versteht man das Ringen um die
Beschränkung der monarchischen Gewalt durch verfassungsmäßig
garantierte Mitbestimmungsrechte des Volkes. Scheinkonstitutionalismus
bedeutet eine noch überwiegend vom monarchischen Legitimitätsprinzip
bestimmten Staat, in dem die Mitbestimmungsrechte des Volkes so gering
oder unbedeutend ausfallen, dass von einer konstitutionellen Monarchie
eigentlich kaum gesprochen werden kann (z.B. Zarenreich nach der
Revolution von 1905; Deutsches Kaiserreich 1871-1914/1918)
|