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Systematische Verfassungsbeschreibung

Legitimität


Die systematische Beschreibung einer Verfassung kann unter dem Aspekt ihrer Legitimität erfolgen.

Zur Legitimität einer Verfassung gehört die Rechtfertigung eines Staates, seiner Herrscher- bzw. Staatsgewalten sowie seiner staatlichen Handlungen durch höhere Werte und Grundsätze.

Grundsätzlich unterscheidet man das monarchische Legitimitätsprinzip vom demokratischen Legitimitätsprinzip.

  • Das monarchische Legitimitätsprinzip (z.B. absolutistisches Gottesgnadentum, u.a. Ludwig XIV. , (Schein-)Konstitutionalismus1) rechtfertigt die "von Gott gewollte" Herrschaft eines einzelnen Monarchen und u.U. seiner Dynastie.

  • Das demokratische Legitimitätsprinzip geht vom Prinzip der Volkssouveränität aus ("Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus."). In diesem Fall wird staatliche Gewalt unmittelbar oder von einer vom Volk gewählten und/oder kontrollierten Regierung ausgeübt.

Bezogen auf die systematische Verfassungsbeschreibung müssen unter dem Aspekt der Legitimität einer Verfassung die folgenden Fragen beantwortet werden:

  1. Welche Grundsätze und Werte bestimmen das Wesen der Verfassung?

  2. Wer ist der Verfassungsgeber?

  3. Worauf gründet sich die Souveränität des Verfassungsgebers?

1 Unter dem Begriff Konstitutionalismus versteht man das Ringen um die Beschränkung der monarchischen Gewalt durch verfassungsmäßig garantierte Mitbestimmungsrechte des Volkes. Scheinkonstitutionalismus bedeutet eine noch überwiegend vom monarchischen Legitimitätsprinzip bestimmten Staat, in dem die Mitbestimmungsrechte des Volkes so gering oder unbedeutend ausfallen, dass von einer konstitutionellen Monarchie eigentlich kaum gesprochen werden kann (z.B. Zarenreich nach der Revolution von 1905; Deutsches Kaiserreich 1871-1914/1918)

      
      
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