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Die
systematische Beschreibung
einer Verfassung kann unter dem Aspekt ihrer Organisation erfolgen.
Fragestellungen, die die Organisation einer Verfassung betreffen, sind
wohl am weitesten verbreitet. Sehr leicht gerät man dabei allerdings in
eine recht willkürliche Aneinanderreihung von Staatsorganen.
Unter den Aspekt der Organisation einer Verfassung fallen die
grundlegenden Organisationsstrukturen (z.B. Gewaltenteilung,
Gewalteneinheit), die Zahl, Aufgabe und Wirkungsweise von Verfassungsorganen.
Dabei müssen die nachfolgenden Fragen beantwortet werden:
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In welchem Verhältnis stehen exekutive, legislative und judikative
Gewalt zueinander?
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Sind die Gewalten im Sinne der Gewaltenteilung getrennt?
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Welche Staatsorgane hat die Verfassung?
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Wie werden diese Staatsorgane gebildet?
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Welche Aufgaben haben die verschiedenen Staatsorgane?
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