Die systematische Beschreibung
einer Verfassung kann unter dem Aspekt der von ihr ermöglichten Partizipation
erfolgen.
Partizipation bedeutet Beteiligung oder Mitbestimmung. Unter diesem Aspekt
werden also jene Strukturen einer Verfassung betrachtet, die mit den
Möglichkeiten zur Beteiligung und damit Mitbestimmung des Volkes in einem
politischen System zusammenhängen (z.B. Partizipationsmöglichkeiten
durch Wahlen, Abstimmungen)
Dabei können die Gewichte in demokratischen Verfassung sehr unterschiedlich
verteilt sein.
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So gibt es demokratische Verfassungen mit stark
ausgeprägten, unmittelbaren Mitbestimmungsrechten des Volkes
(plebiszitäre Elemente: z.B. Volksentscheid, Volksbegehren).
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Andere legen
politische Entscheidungen stärker in die Hände von gewählten
Abgeordneten im Parlament (repräsentatives Element), wiederum andere
weisen eine sehr große Machtfülle einem direkt vom Volk gewählten
Präsidenten zu (präsidiales Element).
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Außerdem können sich die drei
Elemente zu so genannten Mischverfassungen verbinden.
Die Partizipationsmöglichkeiten der Bürger sind u. a. durch das Wahlrecht
geregelt. Dieses Wahlrecht kann unterschiedlich gestaltet sein
(Mehrheitswahl, Verhältniswahl; Wahlalter, direktes und indirektes
Wahlrecht).
Darüber hinaus kann es bestimmten Wahlgrundsätzen
verpflichtet sein (demokratische: allgemein, frei, gleich, geheim,
unmittelbar; Zensuswahlrecht…).
Unter dem Aspekt der Partizipation müssen also die folgenden Fragen
beantwortet werden:
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Wer kann am politischen Willensbildungsprozess gestaltend teilnehmen?
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In welcher Art und Weise und kann der Wille des Volkes zum Ausdruck
gebracht werden?
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Welche Grundsätze gelten für die Beteiligung des Volkes?
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