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Systematische Verfassungsbeschreibung

Partizipation


Die systematische Beschreibung einer Verfassung kann unter dem Aspekt der von ihr ermöglichten Partizipation erfolgen.

Partizipation bedeutet Beteiligung oder Mitbestimmung. Unter diesem Aspekt werden also jene Strukturen einer Verfassung betrachtet, die mit den Möglichkeiten zur Beteiligung und damit Mitbestimmung des Volkes in einem politischen System zusammenhängen (z.B. Partizipationsmöglichkeiten durch Wahlen, Abstimmungen)

Dabei können die Gewichte in demokratischen Verfassung sehr unterschiedlich verteilt sein. 

  • So gibt es demokratische Verfassungen mit stark ausgeprägten, unmittelbaren Mitbestimmungsrechten des Volkes (plebiszitäre Elemente: z.B. Volksentscheid, Volksbegehren). 

  • Andere legen politische Entscheidungen stärker in die Hände von gewählten Abgeordneten im Parlament (repräsentatives Element), wiederum andere weisen eine sehr große Machtfülle einem direkt vom Volk gewählten Präsidenten zu (präsidiales Element). 

  • Außerdem können sich die drei Elemente zu so genannten Mischverfassungen verbinden.

Die Partizipationsmöglichkeiten der Bürger sind u. a. durch das Wahlrecht geregelt. Dieses Wahlrecht kann unterschiedlich gestaltet sein (Mehrheitswahl, Verhältniswahl; Wahlalter, direktes und indirektes Wahlrecht). 

Darüber hinaus kann es bestimmten Wahlgrundsätzen verpflichtet sein (demokratische: allgemein, frei, gleich, geheim, unmittelbar; Zensuswahlrecht…).

Unter dem Aspekt der Partizipation müssen also die folgenden Fragen beantwortet werden:

  1. Wer kann am politischen Willensbildungsprozess gestaltend teilnehmen?

  2. In welcher Art und Weise und kann der Wille des Volkes zum Ausdruck gebracht werden?

  3. Welche Grundsätze gelten für die Beteiligung des Volkes?

 
      
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