Die
systematische Beschreibung
einer Verfassung kann unter dem Aspekt ihrer Separationsfunktion
erfolgen.
Unter den Aspekt der Separation fallen jene Regelungen einer
Verfassung, die festlegen, wer aus welchem Grund vom politischen
Willensbildungsprozess ausgeschlossen bleibt (z.B. beim Zensuswahlrecht).
Beantwortet werden muss also in diesem Zusammenhang die folgende Frage:
- Wer ist aus welchem Grund von der politischen
Partizipation
ausgeschlossen?
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