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Sprechen als Handeln

Komponenten von Sprachhandlungen


FAChbereich Deutsch
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Ausdruckshandlungen und Inhaltshandlungen

Sprachhandlungen lassen sich in Ausdruckshandlungen und Inhaltshandlungen unterscheiden, die allerdings stets gemeinsam realisiert werden.

  • Ausdruckshandlungen umfassen Aspekte wie Artikulation, Wortwahl und Satzbau. Sie betreffen den ▪ Äußerungsakt

  • Zu den Inhaltshandlungen gehören die Teilakte beiden Teilakte eines ▪ SprechaktesIllokution und ▪ Proposition mit ihren Aspekten ▪ Referenz und ▪ Prädikation.

    • Dabei bezeichnet der Illokutionsakt den Sprechhandlungstyp (z. B. "Versprechen", "Ratschlag", "Versicherung", "Dank" etc.), der für sich genommen keine einzelne konkrete Sprechhandlung darstellt. Wenn z. B. jemand etwas versprechen will, kann der Sprechhandlungstyp des Versprechens auf ganz verschiedene Art und Weise ausgedrückt werden.

    • Der propositionale Akt bezieht sich auf den Inhalt der Äußerung. Dieser Teilakt besteht nach Searle aus dem Referenzakt und dem Prädikationsakt. Beim Vollzug eines propositionalen Aktes wird auf ein außersprachliches Objekt verwiesen bzw. referenziert, indem diesem Objekt bestimmte Eigenschaften zugewiesen werden (Prädikation). Oder anders ausgedrückt: Beim propositionalen Akt geht es darum, "dass man sich auf etwas bezieht (Referenz) und darüber etwas aussagt (Prädikation)." (Holly 2001, S. 17)

Ausdrucks- und Inhaltshandlungen entsprechen sich nicht genau, d. h. es gibt kein 1:1-Verhältnis zwischen beiden.

Dies ist eigentlich nur bei Äußerungen möglich, die unter Verwendung der ▪ explizit performativen Formel als ▪ Illokutionsindikator ausgeführt werden.

Gert Egle. zuletzt bearbeitet am: 18.12.2023

 
 

 
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