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Personen festlegende Sprechakte

Den/die Sprecherin* festlegende Sprechakte

Versprechen und Ankündigen als Selbstfestlegungen


FAChbereich Deutsch
Glossar Literatur Linguistik (Sprachwissenschaft)
RechtschreibungGrammatik / Syntax Semantik Pragmatik ▪ Überblick Sprechen als Handeln Überblick Handlungsarten Sprechen als kommunikatives Handeln Komponenten von Sprachhandlungen Sprechakte ÜberblickDidaktische und methodische Aspekte Teilakte eines Sprechaktes Notwendige Bedingungen für das Gelingen von Sprechakten Regeln für den Vollzug von Sprechakten Sprechakttypen ÜberblickKlassen von Sprechakten (Searle)  Partnerorientierte und sprecherorientierte Sprechakte (Engel) Überblick Partnerorientierte Sprechakte Überblick Mitteilungsakte ▪ Ausgleichsakte  [ Personen festlegende Sprechakte Überblick  Den/die Sprecherin* festlegende Sprechakte (Selbstfestlegungen) Verhalten des/der Partnerin* festlegende Sprechakte Verhalten des/der Sprecherin* selbst und Partnerverhalten festlegende Sprechakte Verhalten beliebiger, meist Dritter, Personen festlegende Sprechakte ] Sprecherorientierte Sprechakte  Indirekte Sprechakte Bausteine Bausteine Kommunikation Soziolinguistik Textlinguistik Gesprächsanalyse Schreibformen Rhetorik Filmanalyse Operatoren im Fach Deutsch
 

▪ Sprechen als Handeln
  Überblick
 
Handlungsarten
 Sprechen als kommunikatives Handeln

In der deutschen Sprache gibt es für den eine/n Sprecherin* festlegenden Sprechakt nur den des Versprechens und die Sprechhandlung, die jemand vollzieht, wenn er ein eigenes Handeln ankündigt. (=Ankündigung einer Sprecherhandlung). (vgl. Engel 31996, S.42)


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Wer ein Versprechen gibt, kündigt zwar auch eine Handlung an, geht aber im Unterschied zum reinen Ankündigen davon aus, dass diese Handlung dem Partner auch willkommen ist.

Wenn man etwas verspricht, verpflichtet man sich gegenüber seinem Partner. Versprechen sind verbindlich.

Um diese Selbstfestlegungen zu intensivieren, werden sie in der Alltagskommunikation mitunter mit Ehrenwortserklärungen verbunden ("Ich verspreche dir und gebe dir darauf mein Ehrenwort"), eine Methode, die auch schon bei der Kindererziehung vorkommt, wenn von dem einschlägig bekannten "Indianerehrenwort" im Zusammenhang mit der Abgabe von Versprechen die Rede ist.

Beim Versprechen verpflichtet man sich dazu, sich in einer für den Partner in der Regel günstigen Art und Weise zu verhalten.

Meistens werden explizit performative Wendungen benutzt, wie:

  • Ich verspreche, dir künftig immer die Wahrheit zu sagen.

  • Ich sage Ihnen zu:...

Mitunter werden Versprechen aber auch implizit gemacht:

  • Die Snowboardausrüstung gibt es an Weihnachten.

  • Oma wird am Karfreitag zu Besuch kommen.

(vgl. Engel 31996, S.46, 22009, S.42)

Versprechen haben einen verbindlichen Charakter

Wer ein Versprechen gibt, verspricht damit in Zukunft etwas Bestimmtes zu tun oder sich in einer bestimmten Art und Weise zu verhalten. Versprechen sind häufige Sprechhandlungen in der menschlichen Interaktion.

Versprechen legt dem Sprecher zwar eine verbindliche Verpflichtung gegenüber einem Partner auf, doch ist eine solche Verpflichtung gewöhnlich auch an Bedingungen geknüpft, die zu seiner Einhaltung erforderlich sind.

»John R. Searle (geb. 1932) (1971) hat sich in seiner ▪ Sprechakttheorie  dabei genau mit dem Sprechakt des Versprechens befasst und neun Bedingungen formuliert, die erfüllt sein müssen, damit der ▪ illokutionäre Akt des Versprechens "glückt". Diese Bedingungen sollen hier nicht im Einzelnen aufgeführt werden, sondern nur auf dessen ▪ allgemeine Bedingungen für das Gelingen von Sprechakten verwiesen werden. (vgl dazu z. B. Meibauer 22001, S.90-93)

Die Bedingungen können, wenn sie sich ändern, neben persönlichen Gründen, auch der Grund sein, weshalb von einmal gegebenen Versprechen wieder abgerückt wird.

Aber nicht immer und überall ist es möglich, ein einmal gegebenes Versprechen ohne weiteres ad acta zu legen. Gewöhnlich muss auch der Partner dazu sein Einverständnis geben und den anderen aus seiner einmal gegebenen Verpflichtung entlassen.

Mit den Eheversprechen ist das so eine Sache

Ist dies nicht der Fall, das ist allerdings kulturell und soziokulturell sehr unterschiedlich, kann das Brechen eines Versprechens schnell als unehrenhaft angesehen werden und soziale Sanktionen nach sich ziehen, die über den unmittelbaren Partnerbezug eines Versprechens hinausgehen (z. B. bei gebrochenen Heiratsversprechen).

Wenn junge Mädchen in anderen Kulturen oder in kulturell anders geprägten sozialen Gruppen in Deutschland auch heutzutage noch, gegen ihren Willen einem zukünftigen Ehemann "versprochen" werden, dann sieht sich gewöhnlich eine ganze Familie oder gar Sippe daran gebunden. Bricht z. B. das Mädchen das Versprechen, wird u. U. ihre ganze Familie oder Sippe mit drastischen Sanktionen bedroht.

Aber auch in Deutschland ist die Zeit des normativ-moralisch fundierten "Verliebt-Verlobt-Verheiratet" mit dem formellen Heiratsversprechen bei der »Verlobung (=»Verlöbnis) nicht aus der Welt und ist "im ersten Titel des Familienrechts also den §§ 1297–1302 »BGB geregelt. Danach handelt es sich bei dem Verlöbnis um einen Vertrag, mit dem sich zwei Personen versprechen, künftig die Ehe miteinander einzugehen, also um ein gegenseitiges Eheversprechen. Das einseitige Eheversprechen, das nur einen Partner bindet, kennt das deutsche Recht nicht." (Wikipedia, 8.6.2012)

Formellere Akte des Versprechens

Neben dem Alltagstyp des Versprechens gibt es in bestimmten gesellschaftlichen Kontexten auch formellere Akte des Versprechens. Dazu zählen z. B.

  • das »Gelöbnis, das oft mit bestimmten Initiationsriten einhergeht und immaterielle Dinge betrifft

  • der »Eid, soweit er auf zukünftige Handlungen ausgerichtet ist (z. B. »Fahneneid)

  • religiöse Versprechen wie das »Gelübde, das in der Katholischen Kirche z. B. beim Eintritt in eine »Ordensgemeinschaft verlangt wird

▪ Sprechen als Handeln
  Überblick
 
Handlungsarten
 Sprechen als kommunikatives Handeln

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 18.12.2023

 
 

 
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