▪ Sprechen als Handeln
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Überblick
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Handlungsarten
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Sprechen als kommunikatives Handeln
Bei dem
den
Sprecher und den Partner festlegenden Sprechakt der Drohung
beabsichtigt der Sprecher seinen Partner von einer bestimmten Handlung
oder einem bestimmten Vorhaben abzubringen.
Andernfalls kündigt er
Sanktionen
an, die er selbst verhängen will.
Beispiele:
-
Ich warne dich, wenn du nicht augenblicklich
aufhörst, werde ich den Vorfall melden.
-
Letzte Warnung: Wenn Sie Ihr Auto weiterhin vor meiner
Grundstücksausfahrt parken, werde ich Sie anzeigen.
-
Finger weg, sonst passiert 'was.
-
Lass mich sofort in Ruhe, sonst...
-
Wenn du nicht augenblicklich still bist, muss ich dich
aus dem Klassenzimmer verweisen.
-
Bei
Zuwiderhandlung erfolgt Anzeige!
(vgl.
Engel
1996, S.59)
Die
Drohung
unterscheidet sich von der
Warnung
dadurch, dass die Sanktionen vom Sprecher selbst und nicht wie bei der
Warnung von dritter Seite verhängt werden.
Interessanterweise kann man, wenn man eine Drohung aussprechen will, das
Verb drohen nicht zur Gestaltung einer explizit
performativen
Äußerung verwenden.
Stattdessen wird häufig das Verb
warnen
gebraucht. Damit allerdings eine Drohung und eben keine Warnung
ausgedrückt wird, muss dann das sanktionierte Vorhaben des Partners im
untergeordneten
Nebensatz
formuliert werden.
Die in Aussicht gestellten Sanktionen werden im
Allgemeinen bei der Drohung mitgenannt oder zumindest angedeutet.
In einer
vernunftorientierten
Argumentation ist für
Drohungen kein Platz.
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