▪ Sprechen als Handeln
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Überblick
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Handlungsarten
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Sprechen als kommunikatives Handeln
Beim
▪ Ausgleichsakt
der Billigung stimmt der/die Sprecherin* einer vorangegangen Äußerung zu,
mit der ein bestimmtes Verhalten des/der Partnerin* angekündigt wird.
Grundsätzlich gehört der Sprechakt der BILLIGUNG zu den
bewertenden Sprechakten wie
(etwas) verurteilen,
tadeln,
rügen,
anerkennen
(für/gegen) etw. stimmen,
die sich in der gängigen ▪
Sprechaktklassifikation John R. Searles nicht ohne Weiteres
zuordnen lassen u. U. eine eigene Sprechaktklasse darstellen
könnten. (vgl.
Hindelang
2004, S.51, S.105 3.1.2)
Der
Billigung kann als Voräußerung eine Anrede, ein Versprechen, ein Vorschlag
oder eine Ankündigung vorangehen.
Für das Billigen stehen kaum ▪
explizit-performative Formeln
zur Verfügung.
Zustimmung und Billigung unterscheiden sich
Die Zustimmung, die sich bei einer
Billigung ausdrückt, ist freilich von einer anderen Art als die, welche den
gleichlautenden Ausgleichsakt der ▪
Zustimmung kennzeichnet. Denn wer etwas billigt, will das
Verhalten des/der Partnerin* ausdrücklich beeinflussen.
Außerdem bezieht sich beim
Billigen die Äußerung, die zuvor gemacht worden ist, auf ein
Partnerverhalten und schließlich kommen bei der Billigung andere, spezielle
Ausdrucksformen zum Einsatz, die bei der ▪
Zustimmung nicht existieren.
Ohne
billigende Zustimmung bleibt eine psycho-soziale Spannung zwischen
Sprecher*in und Partnerin*
Wenn eine Ankündigung, die ein/e Sprecherin* macht, keine
billigende oder ablehnende Reaktion bei dem/der Partnerin*
auslöst, hängt die Ankündigung quasi wie eine rhetorische Frage
in der Luft, wie das folgende Beispiel verdeutlicht:
Reagiert der/die Partnerin* nicht darauf, könnte der/die
Sprecherin* dies als Desinteresse deuten, in jedem Falle bliebe
aber eine Spannung zwischen den beiden bestehen, die erst dann
aufgehoben wird, wenn der/die Partnerin* darauf z. B.
folgendermaßen antwortet:
Zugleich zeigt sich bei diesen möglichen Antworten, wie nahe
Zustimmung und Billigung beieinander liegen.
Viele Billigungsakte enthalten die Partikel bitte oder
bitteschön. Es kommen aber auch andere Formen vor, wie z. B.
bitte sehr, (aber) ich bitte dich oder ich bitte darum
(vgl.
Engel
31996, S.44f.,
22009, S.41)
Verschiedene Beispiele
-
(Voräußerung
Angebot): Ich möchte dir damit keine Mühe machen. - Aber, ich bitte
dich.
-
(Voräußerung Angebot): Ich könnte auch schneller fahren. - Ich bitte
darum.
-
(Voräußerung
Anrede): Herr Müller? - Ja bitte!
-
(Voräußerung
Versprechen): Am Wochenende gehen wir ins Kino. - Ja, super!
-
(Voräußerung
Vorschlag:) Ich suche schon mal einen Platz aus. - In Ordnung.
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Sprechen als kommunikatives Handeln
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
09.12.2022
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