Um die
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indirekte Wiedergabe zu signalisieren, kann man sich der
Modalverben
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sollen und
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wollen bedienen.
Frau Kern hat sich im
Gespräch mit der Klassenlehrerin ihres Sohnes Kai Rat geholt (Bild
links). Am nächsten Tag äußert sie sich gegenüber Kai. (Bild rechts) |
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Mit ihrer Äußerung gibt die Mutter zu verstehen, dass nicht sie selbst
auf die Idee gekommen ist, Maßnahmen gegen das übermäßige Computerspielen
ihres Sohnes zu ergreifen.
Die indirekte Wiedergabe mit Hilfe der Modalverben
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sollen und
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wollen stellt eine Nebenform der Textwiedergabe dar. (vgl.
Engel 1996, S.116)
Der indirekten Wiedergabe mit
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sollen und
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wollen liegt in jedem Fall eine Primäräußerung zu Grunde und auch
der Sprecher weist mit dieser Formulierung darauf hin, dass ein anderer der
eigentliche Urheber der Äußerung ist. Und damit überträgt er diesem auch die
Verantwortung für den Inhalt der Äußerung.
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Wenn er dabei das Modalverb sollen
verwendet, signalisiert er, dass irgendjemand anderer (jedenfalls der
Sprecher nicht selbst) die (Primär-)Äußerung gemacht hat.
Die sprachliche
Realisierung dieser Form ist allerdings nicht ohne eine etwas veränderte
Wiedergabe der Primäräußerung möglich. Die sollen-Form wird im
Allgemeinen verwendet, wenn der Urheber der Primäräußerung nicht bekannt
ist oder nicht genannt werden soll.
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Beispiel:
Im vorliegenden Fall wird aus der Äußerung der Klassenlehrerin: "Sie
müssen zu Hause etwas gegen Kais übermäßiges Computerspielen
unternehmen." in einer Zwischenstufe die indirekte Wiedergabe:
"Die Klassenlehrerin sagte, ich müsse zu Hause etwas gegen dein
übermäßiges Computerspielen unternehmen." am Ende die "modalisierte"
Äußerung "Es soll zu Hause etwas gegen dein übermäßiges Computerspielen
unternommen werden."
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Das Modalverb wollen wird
verwendet, wenn eine (primäre) Äußerung in Ich-Form wiedergegeben werden
soll. Dabei muss die Primäräußerung allerdings wie im Falle von sollen
etwas verändert werden.
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▪ Baustein
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
28.06.2020