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Handlungsverlauf
• Überblick:
Ort und Zeit der Bühnenhandlung
Heinrich von Kleists (1777-1811)
zwischen 1802 und 1806 verfasste •
Komödie • "Der
zerbrochne Krug" macht keine expliziten Angaben über das
Jahr, in der die Handlung spielt.
Dem Leser bzw. dem Zuschauer wird aber vergleichsweise schnell klar,
dass es sich nicht um ein Geschehen handelt, das in die Lebenszeit
Kleists fällt, sondern um eine Handlung, die in einer früheren,
ländlichen Welt spielt, die noch von vormodernen Strukturen geprägt
ist.
Der Schauplatz des Geschehens – das niederländische Dorf Huisum
unweit von Utrecht – besitzt (noch) eine Dorfgerichtsbarkeit, die
typisch für die frühe Neuzeit des 16., 17. und frühen 18.
Jahrhunderts ist. Die Handlungszeit des Dramas, das macht z. B. die
im Text angesprochene Entsendung niederländischer Truppen nach »Batavia
(7. Auftritt,
V 534), das von 1619
bis 1799 das Hauptquartier der »Niederländischen
Ostindien-Kompanie gewesen ist, deutlich. Allerdings ist auch dies
keine zuverlässige zeitliche Situierung, da niederländische von der
NOC verpflichtete Söldnertruppen in dieser Zeit immer wieder nach
Batavia bzw. Ostindien verschifft wurden. Auch die Tatsache, dass im
Zerbrochnen Krug von einer staatlichen Truppenaushebung der
"Vereinten Staaten" (7. Auftritt,
V 624) die Rede ist
und eine hierarchische Struktur des Rechtswesens mit dem
"Obertribunal in Utrecht" (4.
Auftritt, V 297)
existiert, lässt keine verlässliche Datierung zu, die offenbar von
Kleist auch nicht gewollt wurde. So müssen andere Überlegungen
herangezogen werden, die den Zeitraum auf das 18. Jahrhundert
eingrenzen.
Ein einzelner Dorfrichter ( •
Adam),
dem ein Schreiber namens •
Licht
seit neun Jahren (4.
Auftritt, V 328)
zur Seite gestellt ist, entscheidet hier seit 10 Jahren (11.
Auftritt, V 1814)
über kleinere Zivil- und Strafsachen seit der Zeit »Karls
V. (geb.
1500, 1516/19-56) geltenden "Bräuchen" (4.
Auftritt, V 307),
ungeschriebenen Gesetzen, willkürlichen, aber wirksamen
Gepflogenheiten und traditionellem Herkommen. Er übt damit eine,
offenbar nur selten und dann rein oberflächlich von einem
vorgesetzten Revisor (Rat
Wachholder, 1. Auftritt,
V 95) kontrollierte
Autorität aus, die seiner Rechtsprechung, die in seinem dörflichen
Wirkungsgebiet, auch wenn sie darin sozial akzeptiert zu sein
scheint, einen willkürlichen Charakter verleiht. Die dahinter
stehenden Machtverhältnisse spiegeln eine hierarchische und
ständisch geprägte Gesellschaft wider, die noch nicht von moderner
Rechtsstaatlichkeit bestimmt ist, wie sie sich zu Beginn des 19.
Jahrhunderts auf der Basis entsprechender Ideen der Aufklärung in
West- und Mitteleuropa entweder schon durchgesetzt hat oder auf dem
Weg dahin war. Huisum und sein Dorgericht stehen für ein vormodernes
Rechtsverständnis, in dem Macht, Moral und Recht noch nicht
voneinander getrennt sind (vgl. Lachmann, 1998, S. 104 f.) und
Korruption und Vetternwirtschaft nicht nur jederzeit möglich sind,
sondern auch zur sozialen Realität gehören.
Mit dem Gerichtsrat • Walter
betritt ein Vertreter der neuen Zeit die nach den Regeln der
alten Zeit lebende dörfliche Welt von Huisum. Er repräsentiert dabei
als Person die •
frühneuzeitliche Staatsentwicklung, die in vielen Regionen und
Staaten Europas im Zeitalter des Absolutismus stattfindet. Deren
Ausgangspunkt waren. wie in Kleists Komödie am Beispiel Huisums,
Hollas oder Hussahe thematisiert, "Individuen und Gruppen mit
Sonderrechten", die es galt "in den als homogen begriffenen
Untertanenverband einzufügen." (Schilling
1987, S.155) oder in den Worten • Walters
gesprochen: "Die
Rechtspfleg auf dem platten Land verbessern, /
Die
mangelhaft von mancher Seite scheint," (4.
Auftritt, V 298f.).
Allerdings waren solche Ziele in einer Gesellschaft, die sich
durch ihre "bunte Vielfalt von sozialen Gruppen eigenen Rechts und
besonderer Lebensführung" (Schilling
1987, S.148) auszeichnete, auch in ländlichen Gebieten nicht einfach
umzusetzen, wo vieles selbst ohne ordentliche Gerichtsbarkeit nach eigenen
Regeln entschieden wurde.
Kleists
Komödie referiert auf die lang anhaltenden und tiefgreifenden
politischen, gesellschaftlichen und rechtlichen Umwälzungsprozesse im Europa
der frühen Neuzeit, in dem traditionelle Machtstrukturen durch rationale,
institutionell kontrollierte Ordnungen transformiert und modifiziert werden.
Dabei repräsentieren im Sinne von »Michel
Foucaults (1926-1984) •
historischen Machtanalysen •
Adam und • Walter
keine antagonistischen Antipoden von Macht, sondern ergänzen sich im
historischen Prozess der Entwicklung von Macht von der älteren •
Souveränitätsmacht hin zur •
modernen Gesetzesmacht gegenseitig.
Der zerbrochne Krug zeigt in komisch-ironischer Form, wie die alte Welt an
ihren eigenen Widersprüchen scheitert und durch die Prinzipien einer
aufgeklärten Vernunftordnung in Frage gestellt wird.
Aus dem Kontrast der beiden Figuren, die mit •
Adam die
alte und mit • Walter die neue Zeit
verkörpern, entsteht im Drama ein komischer Konflikt, der neben allen Arten
der dargestellten Komik eine klare aufklärerische Botschaft sendet: Das
Zeitalter der Vernunft und des modernen Staates erhebt den Anspruch, der
Willkürherrschaft (•
Souveränitätsmacht) einen Riegel vorzuschieben. Auch wenn dieser
Paradigmenwechsel im Drama mit seinem Verwirrspiel um Wahrheit und
Erkenntnis nicht eingelöst wird, belässt es das Ganze nicht dabei, die
individuelle Schuld Adams aufzudecken, sondern verweist auf eine weit
darüber hinausreichende Krise des ganzen Systems von Wahrheitssuche und
Erkenntnis.
In Kleists Stück wird ansonsten immer wieder auf historische Ereignisse
verwiesen, die weit vor der Dramengegenwart liegen. So verweist
•
Adam auf seine auf die seit
den Zeiten »Karl V. (geb.
1500, 1516/19-56) geltenden "Bräuche" (4.
Auftritt, V 309) seiner
Rechtsprechung in Huisum, auf die ihm bekannten Werke »Freiherr
Samuel von Pufendorfs (1632-1694), einem der bedeutendsten Vertreter der »Vernunftrechtslehre
(4. Auftritt,
V 312).
Vor allem aber sind es die Ausführungen •
Marthe Rulls bei ihrer Anklageerhebung darüber, wie der Krug
in ihre Hände gekommen ist (7.
Auftritt, V 659 -
V 729) , die die •
Zeit der
Bühnenhandlung, in der Kleist das Geschehen seiner Komödie spielen lässt,
weiter eingrenzen lässt.
Aus dieser Erzählung lassen sich
weitere Indizien zur Einordnung der Handlung in einen bestimmten
Zeitraum vornehmen. Sie erzählt dabei von bestimmten, historisch
belegbaren Ereignissen, wie die Belagerung von
»Briel (• 1572) durch
»Wilhelm von Oranien (1553-1584)
(7.
Auftritt, V
680) und die Plünderung der Stadt »Tirlemont
(Flandern) durch französische Truppen (1635 während des •
Französisch-Spanischen Kriegs, 1635-1659) (V
697ff.) und einer "Feuersbrunst von sechsundsechzig" (V
706), als der Krug schon im Besitz ihres inzwischen verstorbenen Manns
gewesen sei. Alles dies lässt vermuten, dass die Bühnenhandlung von Kleist
in die Zeit des ausgehenden 17. und/oder angehenden 18. Jahrhunderts verlegt
hat.
Auch wenn das genaue Jahr sich aus dem Text nicht entnehmen lässt, gibt es,
allerdings erst im •
9. Auftritt noch eine weitere,
sehr präzise Angabe zum Tag, an dem der Gerichtstag abgehalten wird: Es ist
der •
1. Februar, mitten im Winter, zwei Tage vor
• Marthe Rulls 50. Geburtstag.
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