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Entstehung des frühmodernen
Territorialstaats im Absolutismus
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Sozialdisziplinierung als Mittel der Staatsentwicklung
▪
Überblick
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Aspekte der
Sozialdisziplinierung (Oestreich/Schulze)
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Christliche
Sexualmoral, Sexualstrafrecht und Policey-Ordnungen in der
frühen Neuzeit
▪
Überblick
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Die christliche
Einmischung in sozio-sexuelle Praktiken
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Ehebruch
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Vorehelicher
und außerehelicher Geschlechtsverkehr
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Bausteine
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Die Entwicklung sozial konstruierter Scham
in der frühen Neuzeit und im Barock
In
Heinrich von Kleists (1777-1811)
•
Komödie • "Der
zerbrochne Krug" spielt Sexualität eine außerordentlich wichtige
Rolle. Der zerbrochne Krug lässt sich als •
sexuelles Symbol deuten, das
• Symbol des Ziegenbocks und
das • Motiv des geilen Alten,
verkörpert in der Figur des Dorfrichters •
Adam, sowie
•
Eves möglicher Verlust der Virginität und ihrer möglichen
sozialen Folgen machen dies offenkundig. Somit werfen sich auch
Fragen auf, die mit der vorehelichen und außerehelichen Sexualität
in der frühen Neuzeit, zur Zeit, in der die Dramenhandlung spielt,
und zur Lebenszeit Kleists in Zusammenhang stehen.
Das Bild von Sexualität, das sich vor den Augen und Ohren der
Schülerinnen und Schüler im Zerbrochnen Krug entfaltet,
gehört zu den •
Fremdheitserfahrungen, die Schülerinnen und Schüler machen, wenn
sie dem Drama begegnen und sich intensiver darauf einlassen. Für den
Literaturunterricht der Sekundarstufe II ist dies Aufgabe und
Chance, die Schülerinnen und Schüler zu einer Reflexion über "die in
literarischen Werken enthaltenen Herausforderungen und
Fremdheitserfahrungen" anzuregen und ihnen die Möglichkeit zu geben,
diese "kritisch zu eigenen Wertvorstellungen, Welt- und
Selbstkonzepten in Beziehung [zu] setzen." (▪
Bildungsstandards im
Fach Deutsch für die Allgemeine Hochschulreife (KMK
18.10.2012) (BISTA-AHR-D
2012;
Lit-9)
Die Fremdheitserfahrungen von denen hier die Rede sein soll, sind
nicht die Konzepte des Fremden und die Fremderfahrungen, die in
Kleists Drama gestaltet sind, sondern Erfahrungen, die Schülerinnen
und Schüler im Umgang mit Themen im Zerbrochnen Krug machen,
in denen es um Sexualität geht. Dazu gehören die Symbole des
Sexuellen in der Komödie (z. B.
Der Krug als sexuelles Symbol, das • Symbol des Ziegenbocks und
das • Motiv des geilen Alten
sowie die dargestellten soziokulturellen Normen und Praktiken.
Fremdheit im Zusammenhang mit •
vorehelicher und außerehelicher Sexualität in der frühen Neuzeit
stehen.
Strukturell fremd dürfte ihnen vorkommen, wie
• sexuelle
Gewalt in der frühen Neuzeit gesehen wird, welche Bedeutung
das
• soziale Konstrukt der
Ehre als Sittlichkeitsnorm und soziale Zwangsstruktur gespielt
hat und nach welchen Regeln sich die
• Annäherung der
Geschlechter auf dem Land vollzogen hat, wo Sexualität. ganz
anders als heute, eben •
keine Privatsache war und von sexueller Selbstbestimmung nicht
die Rede sein konnte.
Die
bei der Rezeption deshalb möglicherweise entstehende »kognitive
Dissonanz, also die Erfahrung, dass man das, was man gelesen
hat, einfach nicht so kognitiv zu verarbeiten ist, wie man das
gewohnt ist und die dargebotene
Textwelt
sich unserer Sinnkonstruktion entgegenstemmt, kann durch eine •
Spurensuche überwunden werden, die die Gegenstände, die
Fremdheitserfahrungen auslösen, kontextualisiert werden. Dazu gilt es Inhalte und Strukturen der Fremdheit
zu
thematisieren, die vom Text evoziert werden. (vgl.
Waldenfels 1998,
vgl.
Leskovec 2010.
S.240)
Diese Spurensuche kann "von einer erwarteten oder
logischen, geradlinigen Stimmigkeit wegführen und damit sowohl
Denkrichtungen auslösen als auch dazu anregen, das Denken selbst zu
hinterfragen." (Andringa
2008, S.330). Sich selbstbewusst auf die Reflexion des eigenen
Textverstehens und den Text, der seinen Sinn so gar nicht preisgeben
will, einzulassen, das ist ein spannendes wie auch äußerst
lohnenswertes "Abenteuer", das einem am Ende viel über sich selbst
und über den Text, an dem man sich "gerieben" hat, sagen kann.
Fremdes kann uns also "neugierig machen, es kann uns zu eigenen Erfindungen
anregen, es kann uns über uns selbst aufklären" (Waldenfels
62018, S.7)
Voreheliche und außereheliche Sexualität in der frühen Neuzeit
In der Frühen Neuzeit galt Sexualität ausschließlich innerhalb der
Ehe als legitim; vorehelicher oder außerehelicher Geschlechtsverkehr
wurde unter dem Sammelbegriff "Unzucht" als sittliche Abweichung
verfolgt. Dabei unterschied man juristisch zwischen "Unzucht" und
"Notzucht": Letztere bezeichnete gewaltsamen Geschlechtsverkehr
gegen den Willen einer als "ehrenhaft" geltenden Frau und setzte
deren nachweisbare Ehre voraus.
Gewalt und Einvernehmlichkeit spielten in Gerichtsverfahren jedoch
oft eine untergeordnete Rolle; entscheidend war der Verstoß gegen
die göttliche Ordnung und soziale Normen. Sexualität war keine
Privatsache, sondern kirchlich und staatlich streng reglementiert
und Teil umfassender Sozialdisziplinierung.
Diese Normen unterschieden zwischen ehelicher und nicht ehelicher,
"natürlicher" und "unnatürlicher" Sexualität sowie nach dem
Verwandtschaftsgrad der Beteiligten. Besonders voreheliche
Sexualität wurde sanktioniert, wobei die Folgen stark von der
jeweiligen Region und dem sozialem Stand abhingen. In Städten setzten
sich moralische Normen früher durch als auf dem Land, wo lange
Heiratsfristen und soziale Kontrolle durch Familie und
Dorfgemeinschaft Spannungen zwischen Trieb und Moral erzeugten.
Ländliche Bräuche wie das "Fensterln" erlaubten begrenzte
Annäherungen unter Aufsicht, überschritten Paare jedoch die Grenzen,
trafen die Konsequenzen vor allem Frauen. Der Verlust der weiblichen
Jungfräulichkeit bedeutete Ehrverlust, soziale Ausgrenzung und
materielle Nachteile, während Männer weitgehend unbehelligt blieben.
Frauen wurden öffentlich stigmatisiert und rechtlich sanktioniert.
Seit dem 16. Jahrhundert verschärften Kirche und Obrigkeit die
Strafverfolgung vorehelicher Sexualität, um die soziale Ordnung, die
Bedeutung der sakramental überhöhten Ehe und im Interesse aller
gesellschaftlichen Kräfte, die auf einen modernen Staat
hinarbeiteten, einen disziplinierten Untertanenverband zu sichern.
Sexualisierte
Gewalt in der Frühen Neuzeit (ca. 1500–1800) wird häufig mit Krieg
und Kriminalität in Verbindung gebracht, doch sie war auch im Alltag
patriarchalisch organisierter Gesellschaften verbreitet.
Besonders in
Haushalten kam es zu sexuellen Übergriffen durch männliche
Autoritätspersonen, die durch Schweigen, soziale Abhängigkeit und
eine ausgeprägte Doppelmoral gedeckt wurden. Frauen galten als
moralisch stärker kontrollbedürftig, während männliche Gewalt,
Trunksucht oder Ehebruch vielfach toleriert wurden.
Das
frühneuzeitliche Recht verstand Sexualdelikte primär als Sünden
gegen die göttliche Ordnung, nicht als Verletzungen sexueller
Selbstbestimmung. Zwar stand sexualisierte Gewalt – insbesondere die
so genannte "Notzucht" – formal unter schwerer Strafe bis hin zur
Todesstrafe, doch bezog sich dieser Tatbestand ausschließlich auf
"ehrenhafte" Frauen und heterosexuellen Geschlechtsverkehr. Frauen
ohne anerkannten Ehrstatus, etwa ledige Mütter oder Prostituierte,
waren rechtlich kaum geschützt.
Fragen nach Gewalt
spielten vor Gericht eine untergeordnete Rolle; entscheidend war der
Ruf und moralische Charakter des Opfers, weshalb Verfahren selten
waren und meist zugunsten der Angeklagten ausgingen.
Ein modernes
Verständnis von Vergewaltigung existierte nicht, insbesondere nicht
innerhalb der Ehe. Anzeigen scheiterten häufig an Beweislast,
gesellschaftlichen Vorurteilen und der Angst der Frauen vor sozialer
Ächtung. Schwangerschaften galten paradoxerweise als Beweis gegen
eine Vergewaltigung. Auch sexualisierte Gewalt gegen Kinder wurde
nur selektiv verfolgt und stark nach sozialem Status bewertet.
Darüber hinaus konnte bereits Rufschädigung als Form sexualisierter
Gewalt wirken. Da weibliche Ehre eng an Sexualität gebunden war,
konnten Gerüchte oder Anschuldigungen die soziale Existenz einer
Frau und ihrer Familie nachhaltig zerstören – oft ebenso wirksam wie
tatsächliche Gewalt.
Im Zerbrochnen
Krug spielt Sexualität eine zentrale Rolle und wird durch
Symbole wie den zerbrochenen Krug, den Ziegenbock, die Figur des
Dorfrichters Adam und Eves mögliche Entjungferung thematisiert.
Diese Motive
verweisen auf frühneuzeitliche Sexualnormen, in denen sexuelle
Gewalt zwar formal unter Strafe stand, tatsächlich aber selten
verfolgt oder geahndet wurde.
Das Sexualdelikt
der ›Notzucht‹ wurde seit 1532 als ehrverletzende Gewalt gegen den
Willen einer Frau definiert und mit der Todesstrafe bedroht, galt
jedoch nur für "ehrenhafte" Frauen im Rahmen heterosexuellen
Verkehrs. Frauen ohne anerkannten Ehrstatus waren vom rechtlichen
Schutz ausgeschlossen.
In
Gerichtsverfahren spielten Gewalt und Einvernehmlichkeit eine
untergeordnete Rolle; entscheidend war, dass Sexualdelikte als
Sünden gegen die göttliche Ordnung galten und damit die Gemeinschaft
insgesamt betrafen.
Ein Recht auf
sexuelle Selbstbestimmung existierte nicht, ebenso wenig der
Tatbestand der Vergewaltigung innerhalb der Ehe.
Vor Gericht stand
meist das Verhalten und der moralische Charakter der Frau im Fokus,
während männliche Gewalt relativiert wurde. Angst vor Ehrverlust,
sozialer Ächtung und öffentlicher Bloßstellung führte zu einer hohen
Dunkelziffer. Darüber hinaus wirkte auch Rufschädigung als Form
sexualisierter Gewalt: Da weibliche Ehre eng an Sexualität gebunden
war, konnten Gerüchte und Anschuldigungen die soziale Existenz von
Frauen und ihren Familien nachhaltig zerstören.