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 Sexualität und ihre Normen in der Frühen Neuzeit

Überblick

Heinrich von Kleist (1777-1811)«Der zerbrochne KrugHistorischer Hintergrund

 
FAChbereich Deutsch
Glossar Literatur Autorinnen und Autoren ▪ Heinrich von Kleist (1777-1811) Überblick Biografie Erzählende Texte Dramatische Texte Überblick Der zerbrochne Krug Gesamttext (Rechercheversion) Didaktische und methodische Aspekte Überblick [ Historischer Hintergrund Überblick Geschichte der Niederlande vom 16. bis 18. Jahrhundert Sexualität und ihre Normen in der Frühen Neuzeit Überblick ◄ • Voreheliche und außereheliche Sexualität in der frühen Neuzeit Die Annäherung der Geschlechter auf dem Lande • Sexuelle Gewalt in der frühen NeuzeitDie Ehre von Frauen als Sittlichkeitsnorm und soziale Zwangsstruktur ] Literaturgeschichtlicher Kontext Entstehungsgeschichte
Stoffgeschichte Komposition des Dramas Handlungsverlauf Figurenkonstellation Einzelne Figuren Sprachliche Form Weitere Aspekte der Analyse RezeptionsgeschichteInterpretationsansätze Bausteine Textauswahl Fragen und Antworten (KI) Links ins Internet  Sonstige Texte BausteineLinks ins Internet ...   Schreibformen Rhetorik Filmanalyse ● Operatoren im Fach Deutsch
 

Entstehung des frühmodernen Territorialstaats im Absolutismus
Sozialdisziplinierung als Mittel der Staatsentwicklung
Überblick
Aspekte der Sozialdisziplinierung (Oestreich/Schulze)
Christliche Sexualmoral, Sexualstrafrecht und Policey-Ordnungen in der frühen Neuzeit
Überblick
Die christliche Einmischung in sozio-sexuelle Praktiken
Ehebruch
Vorehelicher und außerehelicher Geschlechtsverkehr
Bausteine

Die Entwicklung sozial konstruierter Scham in der frühen Neuzeit und im Barock

In Heinrich von Kleists (1777-1811)Komödie • "Der zerbrochne Krug" spielt Sexualität eine außerordentlich wichtige Rolle. Der zerbrochne Krug lässt sich als • sexuelles Symbol deuten, das • Symbol des Ziegenbocks und das • Motiv des geilen Alten, verkörpert in der Figur des Dorfrichters Adam, sowie Eves möglicher Verlust der Virginität und ihrer möglichen sozialen Folgen machen dies offenkundig. Somit werfen sich auch Fragen auf, die mit der vorehelichen und außerehelichen Sexualität in der frühen Neuzeit, zur Zeit, in der die Dramenhandlung spielt, und zur Lebenszeit Kleists in Zusammenhang stehen.

Fremdheitserfahrungen thematisieren und reflektieren

Das Bild von Sexualität, das sich vor den Augen und Ohren der Schülerinnen und Schüler im Zerbrochnen Krug entfaltet, gehört zu den • Fremdheitserfahrungen, die Schülerinnen und Schüler machen, wenn sie dem Drama begegnen und sich intensiver darauf einlassen. Für den Literaturunterricht der Sekundarstufe II ist dies Aufgabe und Chance, die Schülerinnen und Schüler zu einer Reflexion über "die in literarischen Werken enthaltenen Herausforderungen und Fremdheitserfahrungen" anzuregen und ihnen die Möglichkeit zu geben, diese "kritisch zu eigenen Wertvorstellungen, Welt- und Selbstkonzepten in Beziehung [zu] setzen." ( Bildungsstandards im Fach Deutsch für die Allgemeine Hochschulreife (KMK 18.10.2012) (BISTA-AHR-D 2012; Lit-9)

Die Fremdheitserfahrungen von denen hier die Rede sein soll, sind nicht die Konzepte des Fremden und die Fremderfahrungen, die in Kleists Drama gestaltet sind, sondern Erfahrungen, die Schülerinnen und Schüler im Umgang mit Themen im Zerbrochnen Krug machen, in denen es um Sexualität geht. Dazu gehören die Symbole des Sexuellen in der Komödie (z. B. Der Krug als sexuelles Symbol, das • Symbol des Ziegenbocks und das • Motiv des geilen Alten sowie die dargestellten soziokulturellen Normen und Praktiken. Fremdheit  im Zusammenhang mit • vorehelicher und außerehelicher Sexualität in der frühen Neuzeit stehen. Strukturell fremd dürfte ihnen vorkommen, wie • sexuelle Gewalt in der frühen Neuzeit gesehen wird, welche Bedeutung das soziale Konstrukt der Ehre als Sittlichkeitsnorm und soziale Zwangsstruktur gespielt hat und nach welchen Regeln sich dieAnnäherung der Geschlechter auf dem Land vollzogen hat, wo Sexualität. ganz anders als heute, eben • keine Privatsache war und von sexueller Selbstbestimmung nicht die Rede sein konnte.

Die bei der Rezeption deshalb möglicherweise entstehende »kognitive Dissonanz, also die Erfahrung, dass man das, was man gelesen hat, einfach nicht so kognitiv zu verarbeiten ist, wie man das gewohnt ist und die dargebotene Textwelt sich unserer Sinnkonstruktion entgegenstemmt, kann durch eine • Spurensuche überwunden werden, die die Gegenstände, die Fremdheitserfahrungen auslösen, kontextualisiert werden. Dazu gilt es Inhalte und Strukturen der Fremdheit zu thematisieren, die vom Text evoziert werden. (vgl. Waldenfels 1998, vgl. Leskovec 2010. S.240)

Diese Spurensuche kann "von einer erwarteten oder logischen, geradlinigen Stimmigkeit wegführen und damit sowohl Denkrichtungen auslösen als auch dazu anregen, das Denken selbst zu hinterfragen." (Andringa 2008, S.330). Sich selbstbewusst auf die Reflexion des eigenen Textverstehens und den Text, der seinen Sinn so gar nicht preisgeben will, einzulassen, das ist ein spannendes wie auch äußerst lohnenswertes "Abenteuer", das einem am Ende viel über sich selbst und über den Text, an dem man sich "gerieben" hat, sagen kann. Fremdes kann uns also "neugierig machen, es kann uns zu eigenen Erfindungen anregen, es kann uns über uns selbst aufklären" (Waldenfels 62018, S.7)

Voreheliche und außereheliche Sexualität in der frühen Neuzeit

In der Frühen Neuzeit galt Sexualität ausschließlich innerhalb der Ehe als legitim; vorehelicher oder außerehelicher Geschlechtsverkehr wurde unter dem Sammelbegriff "Unzucht" als sittliche Abweichung verfolgt. Dabei unterschied man juristisch zwischen "Unzucht" und "Notzucht": Letztere bezeichnete gewaltsamen Geschlechtsverkehr gegen den Willen einer als "ehrenhaft" geltenden Frau und setzte deren nachweisbare Ehre voraus.

Gewalt und Einvernehmlichkeit spielten in Gerichtsverfahren jedoch oft eine untergeordnete Rolle; entscheidend war der Verstoß gegen die göttliche Ordnung und soziale Normen. Sexualität war keine Privatsache, sondern kirchlich und staatlich streng reglementiert und Teil umfassender Sozialdisziplinierung.

Diese Normen unterschieden zwischen ehelicher und nicht ehelicher, "natürlicher" und "unnatürlicher" Sexualität sowie nach dem Verwandtschaftsgrad der Beteiligten. Besonders voreheliche Sexualität wurde sanktioniert, wobei die Folgen stark von der jeweiligen Region und dem sozialem Stand abhingen. In Städten setzten sich moralische Normen früher durch als auf dem Land, wo lange Heiratsfristen und soziale Kontrolle durch Familie und Dorfgemeinschaft Spannungen zwischen Trieb und Moral erzeugten.

Ländliche Bräuche wie das "Fensterln" erlaubten begrenzte Annäherungen unter Aufsicht, überschritten Paare jedoch die Grenzen, trafen die Konsequenzen vor allem Frauen. Der Verlust der weiblichen Jungfräulichkeit bedeutete Ehrverlust, soziale Ausgrenzung und materielle Nachteile, während Männer weitgehend unbehelligt blieben. Frauen wurden öffentlich stigmatisiert und rechtlich sanktioniert. Seit dem 16. Jahrhundert verschärften Kirche und Obrigkeit die Strafverfolgung vorehelicher Sexualität, um die soziale Ordnung, die Bedeutung der sakramental überhöhten Ehe und im Interesse aller gesellschaftlichen Kräfte, die auf einen modernen Staat hinarbeiteten, einen disziplinierten Untertanenverband zu sichern.

Sexuelle Gewalt in der frühen Neuzeit

Sexualisierte Gewalt in der Frühen Neuzeit (ca. 1500–1800) wird häufig mit Krieg und Kriminalität in Verbindung gebracht, doch sie war auch im Alltag patriarchalisch organisierter Gesellschaften verbreitet.

Besonders in Haushalten kam es zu sexuellen Übergriffen durch männliche Autoritätspersonen, die durch Schweigen, soziale Abhängigkeit und eine ausgeprägte Doppelmoral gedeckt wurden. Frauen galten als moralisch stärker kontrollbedürftig, während männliche Gewalt, Trunksucht oder Ehebruch vielfach toleriert wurden.

Das frühneuzeitliche Recht verstand Sexualdelikte primär als Sünden gegen die göttliche Ordnung, nicht als Verletzungen sexueller Selbstbestimmung. Zwar stand sexualisierte Gewalt – insbesondere die so genannte "Notzucht" – formal unter schwerer Strafe bis hin zur Todesstrafe, doch bezog sich dieser Tatbestand ausschließlich auf "ehrenhafte" Frauen und heterosexuellen Geschlechtsverkehr. Frauen ohne anerkannten Ehrstatus, etwa ledige Mütter oder Prostituierte, waren rechtlich kaum geschützt.

Fragen nach Gewalt spielten vor Gericht eine untergeordnete Rolle; entscheidend war der Ruf und moralische Charakter des Opfers, weshalb Verfahren selten waren und meist zugunsten der Angeklagten ausgingen.

Ein modernes Verständnis von Vergewaltigung existierte nicht, insbesondere nicht innerhalb der Ehe. Anzeigen scheiterten häufig an Beweislast, gesellschaftlichen Vorurteilen und der Angst der Frauen vor sozialer Ächtung. Schwangerschaften galten paradoxerweise als Beweis gegen eine Vergewaltigung. Auch sexualisierte Gewalt gegen Kinder wurde nur selektiv verfolgt und stark nach sozialem Status bewertet. Darüber hinaus konnte bereits Rufschädigung als Form sexualisierter Gewalt wirken. Da weibliche Ehre eng an Sexualität gebunden war, konnten Gerüchte oder Anschuldigungen die soziale Existenz einer Frau und ihrer Familie nachhaltig zerstören – oft ebenso wirksam wie tatsächliche Gewalt.

Die Ehre von Frauen als Sittlichkeitsnorm und soziale Zwangsstruktur

Im Zerbrochnen Krug spielt Sexualität eine zentrale Rolle und wird durch Symbole wie den zerbrochenen Krug, den Ziegenbock, die Figur des Dorfrichters Adam und Eves mögliche Entjungferung thematisiert.

Diese Motive verweisen auf frühneuzeitliche Sexualnormen, in denen sexuelle Gewalt zwar formal unter Strafe stand, tatsächlich aber selten verfolgt oder geahndet wurde.

Das Sexualdelikt der ›Notzucht‹ wurde seit 1532 als ehrverletzende Gewalt gegen den Willen einer Frau definiert und mit der Todesstrafe bedroht, galt jedoch nur für "ehrenhafte" Frauen im Rahmen heterosexuellen Verkehrs. Frauen ohne anerkannten Ehrstatus waren vom rechtlichen Schutz ausgeschlossen.

In Gerichtsverfahren spielten Gewalt und Einvernehmlichkeit eine untergeordnete Rolle; entscheidend war, dass Sexualdelikte als Sünden gegen die göttliche Ordnung galten und damit die Gemeinschaft insgesamt betrafen.

Ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung existierte nicht, ebenso wenig der Tatbestand der Vergewaltigung innerhalb der Ehe.

Vor Gericht stand meist das Verhalten und der moralische Charakter der Frau im Fokus, während männliche Gewalt relativiert wurde. Angst vor Ehrverlust, sozialer Ächtung und öffentlicher Bloßstellung führte zu einer hohen Dunkelziffer. Darüber hinaus wirkte auch Rufschädigung als Form sexualisierter Gewalt: Da weibliche Ehre eng an Sexualität gebunden war, konnten Gerüchte und Anschuldigungen die soziale Existenz von Frauen und ihren Familien nachhaltig zerstören.

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 21.02.2026

 
 

 
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