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Entstehung des frühmodernen
Territorialstaats im Absolutismus
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Sozialdisziplinierung als Mittel der Staatsentwicklung
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Überblick
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Aspekte der
Sozialdisziplinierung (Oestreich/Schulze)
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Christliche
Sexualmoral, Sexualstrafrecht und Policey-Ordnungen in der
frühen Neuzeit
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Überblick
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Die christliche
Einmischung in sozio-sexuelle Praktiken
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Ehebruch
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Vorehelicher
und außerehelicher Geschlechtsverkehr
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Bausteine
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Die Entwicklung sozial konstruierter Scham
in der frühen Neuzeit und im Barock
In
Heinrich von Kleists (1777-1811)
•
Komödie • "Der
zerbrochne Krug" spielt Sexualität eine außerordentlich wichtige
Rolle. Der zerbrochne Krug lässt sich als •
sexuelles Symbol deuten, das
• Symbol des Ziegenbocks und
das • Motiv des geilen Alten,
verkörpert in der Figur des Dorfrichters •
Adam, sowie
•
Eves möglicher Verlust der Virginität und ihrer möglichen
sozialen Folgen machen dies offenkundig. Somit werfen sich auch
Fragen auf, die mit der vorehelichen und außerehelichen Sexualität
in der frühen Neuzeit, zur Zeit, in der die Dramenhandlung spielt,
und zur Lebenszeit Kleists in Zusammenhang stehen.
Grundsätzlich war
die Ehe und ihre Vorformen bis ins 20. Jahrhundert hinein der
einzige legitime Ort für Sexualität und das Ehebett allein war der
"anerkannte Altar für die Zeremonie der Sexualität" (Perrot
1992, S. 121, zit. n.
Gestrich 2003,
S.513) Ging es um vorehelichen und außerehelichen
Geschlechtsverkehr, ging es um die so genannte »"Unzucht".
Der Begriff, der heute veraltet ist, bezeichnet »deviantes,
also von allgemeinen Sittlichkeitsnormen abweichendes
Sexualverhalten einer Zeit. Lange Zeit, bis zu den 1970er Jahren
galten alle von unverheirateten Frauen und Männer begangenen »sexuellen
Handlungen als unzüchtig.
Streng genommen
wurde, jedenfalls legt man die Begriffsverwendung frühneuzeitlicher
Gerichtsverfahren zugrunde, zwischen Begriffen wie ›Unzucht‹ und
›Notzucht‹ unterschieden.
›Notzucht‹
war dann gegeben, wenn es zu ehrverletzender heterosexueller Gewalt
bzw. zu Geschlechtsverkehr kam, "der gegen den Willen einer
›ehrenhaften‹ Frau durchgesetzt wurde. Damit war dieser Begriff auf
Frauen beschränkt, deren ›Ehre‹ als unbeschadet galt und die einen
Leumund dafür anführen konnten. Im Zentrum dieser Definition stand
die Verletzung oder Minderung der Ehre. Dabei handelte es sich "um
eine Definition von entehrender und sexualisierter Gewalt, die auf
eine bestimmte Personengruppe beschränkt war", nämlich "nur
auf ›ehrenvolle‹ Frauen und heterosexuellen Geschlechtsverkehr" (Lehner
2023, S.105-110) Nach dem Gesetz konnten also in der Frühen
Neuzeit nur ehrenhafte Frauen ›genotzüchtigt‹ werden. Ob in einem
Unzuchtsdelikt ›Notzucht‹ mitverhandelt wurde, hing davon ab, ob die
Ehre der betroffenen Frau glaubhaft gemacht und bezeugt werden
konnte." (ebd.,
S.120)
Der Begriff
›Unzucht‹ konnte alle Formen nicht ehelicher heterosexueller
Beziehungen umfassen, ohne dass dabei zwischen einvernehmlichen und
nicht einvernehmlichen Handlungen unter Gewaltanwendung
unterschieden werden musste." (Wunder
2023, S.105)
Dabei hat der
Begriff der Zucht, der ursprünglich mit der Fortpflanzung, Ernährung
und Pflege von Nutztieren zu tun hatte, seit der Neuzeit auf die
Erziehung von Kindern gemäß bestimmter Sittsamkeits- und
Verhaltensnormen angewendet, die bei Zuwiderhandlungen, also
nicht-zuchtgemäßem Verhalten sanktioniert werden konnten (z. B.
durch körperliche Züchtigung und andere Zuchtmittel bis hin zum
Zuchthaus). Der Ausdruck "Zucht und Ordnung", der seit dem 15.
Jahrhundert nachweisbar ist, verweist dabei auf das christliche
Verständnis, das sich auch in den von religiösen Obrigkeiten zu
Beginn der Neuzeit erlassen kirchlichen Zuchtordnungen, die mehr und
mehr zu einem •
Motor der Sozialdisziplinierung wurden, mit der in der frühen
Neuzeit der aufkommende moderne Staat seinen einheitlichen
Untertanenverband formte.
Heute weiß man aus
der Forschung viel über Sexualität und Gewalt in der Frühen Neuzeit
(ca. 1500–1800). Wer sich mit ihr beschäftigt, muss zuallererst
berücksichtigen, "dass frühneuzeitliche Begriffe auf einem anderen
Verständnis von ›Sexualität‹ beruhen als moderne" (ebd.)
Das gilt insbesondere, wenn man versucht, Beispiele sexualisierter
Gewalt aus historischen Dokumenten zu rekonstruieren. Insgesamt aber muss
man verstehen, dass "Sexualität
(...) in der Frühen Neuzeit keine private Angelegenheit (war),
sondern außerhalb der Ehe eine Sünde und innerhalb dieser eine
Pflicht, weshalb sie durch kirchliche Normen und das weltliche
Strafrecht reglementiert und kontrolliert wurde." (ebd.)
Wenn Sexualität, so sah es die •
katholische Kirche, als ▪
Notlösung gegen das sexuelle Begehren an sich nicht zu vermeiden
war, dann durfte sie nur dazu dienen, Nachkommen zu zeugen. Auch
wenn die verschiedenen protestantischen Glaubensrichtungen
• innereheliche Sexualität und Zeugungsabsicht entkoppelten, war
Sexualität auch für die protestantische Lehre eine Handlung, die im
Prinzip nur von Eheleuten vollzogen werden durfte.
Unter den von der
christlichen Religion und dem weltlichen Recht gesetzten
Rahmenbedingungen ging das frühneuzeitliche Verständnis von
›Sexualität‹, wie (Wunder
2023, S.105f.) aufzeigt, von
drei zentralen
Differenzierungen aus. Es unterscheidet
-
zwischen
ehelicher und nicht ehelicher Sexualität
-
zwischen
›natürlicher‹ und ›unnatürlicher‹ Sexualität
-
zwischen der der
verwandtschaftlichen Nähe der beteiligten Personen
Wenn es um
Sexualdelikte ging, spielten vor den Gerichten
Fragen nach Gewalt und Einvernehmlichkeit sexueller Handlungen "eine nachgeordnete oder keine Rolle. Dreh- und Angelpunkt war bei
den gerichtlichen Verfahren zu sexuellen Strafdelikten, dass diese
gleichzeitig Sünde waren und gegen die göttliche Ordnung verstießen.
Deshalb gingen sie nicht nur den Einzelnen oder die direkt
Betroffenen an, sondern
betrafen die Gemeinschaft
und die gesellschaftliche Ordnung als Ganzes." (Wunder
2023, S.105f.)
Sexualität ist, wie
der französische Philosoph und Historiker »Michel
Foucault (1926-1984) formulierte, insofern stets auch ein
"pathologisches Gebiet" (Foucault
1995) geblieben. Sie bot sozialen Gemeinschaften, und darin
besonders den jeweils Mächtigen, immer wieder Gelegenheit, Vorgaben zum
sexuellen Verhalten der Menschen zu machen. Diese stützten sich vor allem auf die
Unterscheidung von "natürlicher" Sexualität und "Sexualität wider
der Natur", abweichendem (deviantem) und "normalem" Sex
und erlaubten, eine bis in die Intimsphäre des Einzelnen reichende
Kontrolle aufzubauen, die insgesamt die bestehenden
Herrschaftsverhältnisse stabilisierte. Zugleich machten sie ihre
folgsamen Untertanen zu Gefolgsleuten, die in einem System der
sozialen Kontrolle, das und der Bespitzelung und Überwachung dafür sorgten,
dass die moralisch und sittlich sowie sozial immer wieder
begründeten und bestätigten Gebote und Verbote prinzipiell auch den
letzten Winkel der Gesellschaft erreichen konnten.
Diese
Regulierung und
Sanktionierung des Sexuellen und seine offene Kriminalisierung ist
auch ein wichtiger Teil der von den weltlichen und kirchlichen
Obrigkeiten im Gefolge von Reformation und Gegenreformation von oben
durchgesetzten ▪
Sozialdisziplinierung und
zugleich auch ein viele Jahrhunderte andauernder zivilisatorischer
Prozess, der
darauf beruhte, dass "der Sexualtrieb, wie viele andere Triebe,
einer immer strengeren Regelung und Umformung unterworfen" wurde
(Elias
1997, Bd. 1, S.342). Er gehört damit auch zu den sozialen
Dynamiken, die die ▪
frühneuzeitliche Staatsbildung und die Schaffung eines mehr oder
weniger einheitlichen Untertanenverbandes in den Territorien
vorangetrieben haben.
Im Allgemeinen
galten sexuelle Handlungen, die vor der Ehe und als "Seitensprünge"
während einer bestehenden Ehe vorgenommen wurden, als illegitim.
Wie man in der
Frühen Neuzeit mit dieser Illegitimität umgegangen ist, hing allerdings von
verschiedenen •
Faktoren
ab wie z. B. die regional unterschiedliche Akzeptanz religiöser
Sexualnormen als Ganzes, ob man in der Stadt oder •
auf dem Land
wohnte und welcher Schicht bzw. welchem Stand man angehörte.
Insbesondere die •
Stadt- und Landbevölkerung zeigte im Umgang mit
•
vorehelichem
Geschlechtsverkehr und seinen möglichen Folgen deutliche
Unterschiede. In den Städten, dort vor allem unter den Bürgern, gewannen "Gedanken über religiöse Entsagung oder die Züchtigung von
Gelüsten und Konsum" (Muchembled
2008, S.39) viel leichter und schneller die Oberhand als auf dem
Land. Auf dem Land geriet ein junger Mann "durch die rigiden Erb-
und Heiratsregeln, die ihm eine lange Zeitspanne zwischen
Geschlechtsreife und Heirat aufbürdeten und ihm durch den hohen
Ledigenanteil oft auch jede Chance auf die Verwirklichung seines
Sexualtriebs in einer Ehe nahmen, in einen Gegensatz zur kirchlichen
Sexualmoral und den entsprechenden staatlichen Mandaten. Die
Spannung zwischen Trieb und Moral schien in dieser Gesellschaft
besonders hoch zu sein." (Breit
1991, S.5)
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
02.02.2026
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