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Sexualität und ihre Normen in der Frühen Neuzeit

Die Ehre von Frauen als Sittlichkeitsnorm und soziale Zwangsstruktur

Heinrich von Kleist (1777-1811)«Der zerbrochne KrugHistorischer Hintergrund

 
FAChbereich Deutsch
Glossar Literatur Autorinnen und Autoren ▪ Heinrich von Kleist (1777-1811) Überblick Biografie Erzählende Texte Dramatische Texte Überblick Der zerbrochne Krug Gesamttext (Rechercheversion) Didaktische und methodische Aspekte Überblick [ Historischer Hintergrund Überblick Geschichte der Niederlande vom 16. bis 18. Jahrhundert Sexualität und ihre Normen in der Frühen Neuzeit Überblick Voreheliche und außereheliche Sexualität in der frühen Neuzeit Die Annäherung der Geschlechter auf dem Lande Sexuelle Gewalt in der frühen Neuzeit Die Ehre von Frauen als Sittlichkeitsnorm und soziale Zwangsstruktur ] Literaturgeschichtlicher Kontext Entstehungsgeschichte
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Entstehung des frühmodernen Territorialstaats im Absolutismus
Sozialdisziplinierung als Mittel der Staatsentwicklung
Überblick
Aspekte der Sozialdisziplinierung (Oestreich/Schulze)
Christliche Sexualmoral, Sexualstrafrecht und Policey-Ordnungen in der frühen Neuzeit
Überblick
Die christliche Einmischung in sozio-sexuelle Praktiken
Ehebruch
Vorehelicher und außerehelicher Geschlechtsverkehr
Bausteine

Die Entwicklung sozial konstruierter Scham in der frühen Neuzeit und im Barock

In • Heinrich von Kleists (1777-1811)Komödie • "Der zerbrochne Krug" spielt Sexualität eine außerordentlich wichtige Rolle. Nicht nur der zerbrochne Krug selbst lässt sich als • sexuelles Symbol deuten, das • Symbol des Ziegenbocks und das • Motiv des geilen Alten, verkörpert in der Figur des Dorfrichters Adam, sowie Eves möglicher Verlust der Virginität und ihrer möglichen sozialen Folgen machen dies in offenkundig.

Fast überall in Europa standen sexuelle oder sexualisierte Gewalt unter Strafe. Allerdings war aus verschiedenen Gründen die strafrechtliche Verfolgung solcher Delikte vergleichsweise selten und Verurteilungen waren noch seltener.

Dennoch: Auch unter den • von der christlichen Religion und dem weltlichen Recht gesetzten Rahmenbedingungen wurde das Sexualdelikt der ›Notzucht‹ schon seit 1532  als eine Ehrverletzung und Gewaltanwendung definiert, die gegen den Willen einer Frau geschah und mit der höchsten Strafe, der Todesstrafe, geahndet werden konnte.

Dabei wurden Sanktionen wegen derart entehrender und sexualisierter Gewalt nur, wenn überhaupt, verhängt, wenn es sich bei den "notgezüchtigten" Opfern um "›ehrenvolle‹ Frauen" handelte und das Delikt im Rahmen und heterosexuellen Geschlechtsverkehr stattgefunden hatte. (vgl. Lehner 2023, S.107) Frauen, die nach zeitgenössischem Verständnis ihre Ehre verloren hatten, wie z. B. ledige Frauen mit Kind oder Prostituierte, fielen damit durch das Notzuchtraster des Gesetzes.

Wenn es um Sexualdelikte ging, spielten vor den Gerichten in der Frühen Neuzeit (ca. 1500–1800) Fragen nach Gewalt und Einvernehmlichkeit sexueller Handlungen "eine nachgeordnete oder keine Rolle. Dreh- und Angelpunkt war bei den gerichtlichen Verfahren zu sexuellen Strafdelikten, dass diese gleichzeitig Sünde waren und gegen die göttliche Ordnung verstießen. Deshalb gingen sie nicht nur den Einzelnen oder die direkt Betroffenen an, sondern betrafen die Gemeinschaft und die gesellschaftliche Ordnung als Ganzes." (Wunder 2023, S.105f.)

Im Recht der Frühen Neuzeit war weder das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung verankert, noch gab es Vergewaltigung hinter den Schweigemauern des durch das christliche Sakrament der Ehe geschützten Institution. Wurde ein Fall von Vergewaltigung vor Gericht verhandelt, stand zuallererst "die Frage nach der Angemessenheit des Verhaltens der betreffenden Frau und nach dem Wesen der Frau" (Hufton 1998/2002, S. 368) im Raum, ehe die Gewalt des Mannes thematisiert wurde. Man "beschwor das Gespenst von der Frau als lüsternem Geschlecht, das den Mann in schicksalhafte Versuchung führte" (ebd.)

Natürlich gab es, und das ist leider bis heute nicht grundsätzlich anders, auch in der Frühen Neuzeit eine große Dunkelziffer, weil die allerwenigsten Fälle von Vergewaltigung wegen der "chronische(n) Verschweigung" (ebd.), der sie unterlagen, den Bannkreis der Täter-Opfer-Beziehung sprengten und zur Anzeige gebracht wurden.

Diese "Tendenz  zum Verschweigen", so vermutet Owen Hufton (1998/2002, S. 368) weiter, dürfte in der Frühen Neuzeit besonders ausgeprägt gewesen sein, "weil der auf sexuelle Keuschheit ausgesetzte Preis noch höher war und Frauen entweder eine Abwertung ihres Status auf dem Heiratsmarkt oder den elterlichen Zorn fürchteten, wenn sie offenbarten, was geschehen war – besonders, wenn sie von zu Hause ausgerissen waren oder sich in kompromittierende Umstände begeben hatten –."

Sexualisierte Gewalt gegen Frauen erschöpfte sich auch in der Frühen Neuzeit nicht in sexuellen Übergriffen oder Vergewaltigungen außerhalb der Ehe. In einer Kultur, in der das Geredete noch einen besonders hohen Stellwert besaß (Naphy 2002, S.87) war es ein Leichtes, die Tugend einer Frau in Misskredit zu bringen, ihren Ruf und ihre Ehre zu ruinieren.

Dabei konnten die, die das beabsichtigten, darauf zurückgreifen, dass "die Ehre von Frauen (...) in der Frühen Neuzeit stärker an ihren Körper und ihre Sexualität gebunden (war ) als die Ehre von Männern, und die weibliche Ehre (...) etwas (war), was Frauen verlieren und ihnen genommen werden konnte. (Lehner 2023, S.119)

In Gerichtsverhandlungen, in denen es um Sexualdelikte ging, mussten Frauen "immer auch ihre Jungfräulichkeit und weibliche Ehre unter Beweis stellen und verteidigen beziehungsweise sich gegen den impliziten Vorwurf rechtfertigen, den Mann provoziert oder sich nicht ausreichend gewehrt zu haben." (ebd., S.110)

Das lag daran, dass für frühneuzeitliche Gerichte das vermeintlich sündhafte Verhalten sehr viel wichtiger war als die Frage der sexuellen Gewaltanwendung. Zudem stand in solchen Prozessen in den meisten Fällen meist Aussage gegen Aussage stand, was die Richter um so mehr darin stärkte, den Charakter des Opfers ganz genau zu begutachten, um am Ende im Zweifel für den Angeklagten zu urteilen oder weniger schlimme Strafen zu verhängen. (vgl. Naphy 2002, S.79),

Die Ehre einer Frau war leicht zu ruinieren. "Da die Ehre von Frauen in der Frühen Neuzeit vor allem über ihren Status (ledig, verheiratet, verwitwet), ihren Stand und ihre Sexualität definiert war, "(Lehner 2023, S.108), genügte es einen dieser drei Pfeiler weiblicher Ehre entsprechend zu diskreditieren.

Wurde die Ehre noch unverheirateter junger Frauen beschädigt, dann war deren wichtigstes »soziales KapitalPierre Bourdieu), das Aussicht auf eine Heirat machte, oft dahin und konnte sich auf die soziale Existenz ihrer ganzen Familie auswirken. (vgl. ebd., S.118)

Dazu oszillierte das Bild, das sich die männlich dominierte Gesellschaft vom Weiblichen bzw. der Frau schuf, stets zwischen den beiden Extremen der tugendhaften, keuschen, aber fruchtbaren und erhabenen Frau und der angeblich "»natürlichen‹ Neigung der Evastöchter zum schrankenlosen Genuss der Freuden des Fleisches" (Muchembled 2008, S.112) Der Angriff auf die Ehre einer Frau konnte also ohne Weiteres die vorhandenen soziokulturellen Vorstellungen über Weiblichkeit bedienen und zwang die männlichen Täter nicht zu Rechtfertigungen, ihre Behauptungen bis ins Detail zu belegen.

Wie auch heute im Zeitalter sozialer Netzwerke konnten damals "Reden über und Anschuldigungen gegen eine Frau [...] genauso verheerend sein wie tatsächliche Missetaten, freiwillig oder erzwungen." (Naphy 2002, S.85) Und damit konnte nicht nur die soziale Existenz der betroffenen Frau, sondern auch die ihrer ganzen Familie empfindlich getroffen und beschädigt werden. (vgl. ebd., S.87)

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 17.01.2026

    
   Arbeitsanregungen:
  1. Beschreiben Sie, welche Bedeutung Sexualität und ihre symbolische Darstellung (z. B. zerbrochener Krug, Figur des Dorfrichters Adam) im Zerbrochnen Krug haben.
  2. Erläutern Sie, wie das frühneuzeitliche Recht das Sexualdelikt der ›Notzucht‹ definierte und welche Einschränkungen dieser rechtliche Schutz hatte.
  3. Erklären Sie, weshalb in frühneuzeitlichen Gerichtsverfahren bei Sexualdelikten häufig der moralische Charakter der Frau stärker im Mittelpunkt stand als die Gewalt des Mannes.
  4. Stellen Sie dar, warum Ruf, Ehre und Gerüchte für Frauen in der Frühen Neuzeit gravierende soziale Folgen haben konnten.
 
 
 

 
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