Die Komödie • ›Der zerbrochne
Krug‹ von •
Heinrich von Kleist (1777-1811) ist Gegenstand
zahlreicher Interpretationen geworden.
Michael
Mandelartz (2008/2009) sieht in dem in der Krugbeschreibung und
-erzählung • Marthe Rulls
dargestellten niederländischen Staat eine korrupte Gesellschaft,
deren maßgeblicher Vergesellschaftungsmodus die soziale Praxis der
Korruption darstellt, die die Funktionseliten des Staates
praktizieren, sich aber durch die gesamte Gesellschaft hindurchzieht.
Was sich schon auf der •
Ebene persönlicher Beziehungen zwischen •
Adam und seinem Schreiber •
Licht (1.
Auftritt, (V
148 - V 159)
beim Beginn der dramatischen Handlung zeigt (z. B. eine Hand wäscht
die andere, V 128;
unterschlagene Depositengelder,
V 148), findet sich
auch in der übergeordneten Verwaltung, wenn Adam seine Zweifel an
einem unangekündigten Besuch des Gerichtsrats damit begründet, dass
solche von der Utrechter Regierung angeordneten Besuche stets von
den jeweiligen Revisoren heimlich durch"gesteckt" worden seien (1.
Auftritt, V 93) Und
selbst, wenn nun ein neuer Gerichtsrat die Nachfolge des Rats
Wachholder (1. Auftritt,
V 95) angetreten habe,
sei damit das Funktionieren des Systems der Korruption nicht in
Frage gestellt.
ADAM.
Wenngleich Rat Walter! Geht, laßt
mich zufrieden.
Der Mann hat
seinen Amtseid ja geschworen,
Und praktisiert,
wie wir, nach den
Bestehenden Edikten und Gebräuchen.
Auch wenn sich •
Adam zumindest darin täuscht,
dass es einen Konsens zwischen ihm und •
Walter in der Frage gibt, wie gemeinhin Recht zu sprechen ist,
glaubt er aber wohl fest daran, dass "der Schein oder ein Ideal von
Recht" die Korruption verhüllt (vgl.
Mandelartz (2008/2009, S.311) und so sieht er auch sein persönliches
Schicksal trotz der ihm von •
Licht •
nahe
gebrachten Vorfälle bei der Revision am Gericht seines
Amtskollegen Pfaul (4.
Auftritt, V 338)
im nahe gelegenen Holla nicht ernsthaft gefährdet.
Aber auch in der Krugbeschreibung und -erzählung •
Marthe Rulls wird, wie eingangs schon erwähnt, der
niederländischen Staat als eine korrupte Gesellschaft dargestellt,
deren maßgeblicher Vergesellschaftungsmodus die soziale Praxis der
Korruption darstellt, die die Funktionseliten des Staates
praktizieren, sich aber durch die gesamte Gesellschaft hindurchzieht.
Diese These steht in klarem Gegensatz zu der von anderen Interpreten
wie
Grathoff (2000b, S.36) vertretenen Auffassung, dass die in
Marthe Rulls Darstellung erzählte Geschichte der Vereinigten
Niederlande als eine Geschichte der Emanzipation von der spanischen
Fremdherrschaft zu verstehen sei und das auf dem Krug dargestellte
Bild den Moment der Staatsgründung festhalte, mit dem die
Niederländer erst "zum gesellschaftlichen Subjekt ihres Staates"
geworden seien.
Das Zerbrechen des Krugs symbolisiere daher, dass die Niederländer
diese errungene Freiheit mit dem Hereinbrechen einer neuen Epoche
wieder verloren hätten, in dem sie sich den Modernisierungsprozessen
der •
frühneuzeitlichen Staatsentwicklung auf unterschiedlichen •
Gebieten der Sozialdisziplinierung den auch die Niederlande
betreffenden, lang anhaltenden und tiefgreifenden politischen,
gesellschaftlichen und rechtlichen Umwälzungsprozessen zu
unterwerfen hatten, die aus "Individuen und Gruppen mit
Sonderrechten" bestehende Gesellschaft, "in den als homogen
begriffenen Untertanenverband einzufügen." (Schilling
1987, S.155).
In Kleists Drama verkörpern, dieser Auffassung nach, •
Adam die
alte und • Walter die neue Zeit. An
ihnen zeige sich, wie
Grathoff (2000b, zit. n.
Mandelartz (2008/2009, S.394) betont, nunmehr endgültig, wie
die moderne Zeit auch in den Niederlanden ihren Einzug gehalten
hätten, "indem das alte gesellschaftliche Objektsein unter
veränderten Bedingungen zurückgekehrt ist." Nicht mehr die
Fremdherrschaft, sondern der eigene Staat macht sich also daran, die
Menschen und Institutionen zu einem einheitlichen Untertanenverband
zu formen.
Allerdings
dürfte die Betonung dieses •
Figurenkontrastes,
der den Wechsel der alten zur neuen, rational und institutionell
kontrollierten Ordnung auf der Ebene der •
Figurengestaltung
des Dramas herausstellt, die Transformationsprozesse, die sich darin
vollziehen, nur unzureichend abbilden. Im Sinne von »Michel
Foucaults (1926-1984) •
historischen Machtanalysen repräsentieren •
Adam und • Walter
jedenfalls •
keine antagonistischen Antipoden von Macht, sondern ergänzen sich im
historischen Prozess der Entwicklung von Macht von der älteren •
Souveränitätsmacht hin zur •
modernen Gesetzesmacht gegenseitig.
Michael
Mandelartz (2008/2009) entwickelt hingegen eine anderen
Interpretation.
Was das "zerscherbte" Bild auf dem Krug festhält, ist für ihn nicht
die Darstellung eines epochalen Neuanfanges, sondern ein Moment der Kontinuität in der Geschichte der
Niederlande unter der Herrschaft der spanischen Habsburger.
Es zeige
mit der Darstellung der öffentlichen Zeremonie bei der
Machtübertragung der Herrschaft in den Niederlanden vom Vater, Kaiser »Karl V. (geb.
1500, 1516/19-56), auf
seinen Sohn,
»Philipp II., (geb. 1527, 1556-98) •
25.10.1555 in Brüssel, an
der alle betroffenen Parteien teilnehmen und teilhaben, nämlich
einen "Vertragsabschluss, der gerade die Kontinuität des Rechts
verbürgen soll." (ebd.
S.304). Teil dieser rechtsverbindlichen Zeremonie ist auch die Huldigung
des neuen Königs durch die
niederländische Ständeversammlung der Provinzen, den »Generalstaaten,
die den neuen Herrscher im Gegenzug darauf verpflichten, ihre Rechte
eidesstattlich zu respektieren. In jedem Fall bestätige, so fährt
Mandelartz (2008/2009, S.305) fort, diese Übergabe
letztlich nur die schon "bestehende Rechtsordnung, indem sie sie an
die veränderten politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen
zwischen den Niederlanden und Spanien anpasst."
Kleist habe, so
Mandelartz (2008/2009, S.305) sinngemäß weiter, dafür in der Krugbeschreibung •
Marthe Rulls Sorge getragen, dass genau dieses von allen
Parteien rechtmäßig geschlossene "Paktum", das in Scherben liegt,
in den Fokus gerate und nicht etwa irgendein anderes historisches
Ereignis, das in direkten Zusammenhang zu bringen ist mit dem
Unabhängigkeitskampf der Niederlande, der sich als »Achtzigjähriger
Krieg (1568–1648) vom 16. Jahrhundert bis zum »Westfälischen
Frieden am Ende des »Dreißigjährigen Kriegs (1618-1648)
auf dem europäischen Kontinent hinzog.
Was
•
Marthe Rull über die •
Geschichte des
Kruges (7. Auftritt, V
680 - V 729) erzähle,
sei die Geschichte, die mit dem Bruch genau dieses, eigentlich
rechtmäßigen Vertrages durch die Niederländer bei der Belagerung von
»Briel (• 1572) durch
»Wilhelm von Oranien (1553-1584)
und die »Wassergeusen
beginne. Dieses militärische Ereignis wird in der Wissenschaft immer
wieder als Beginn des »achtzig
Jahre anhaltenden Unabhängigkeitskrieges (1568-1648) der
niederländischen Provinzen angesehen.
Und mit einem Ereignis, das für diesen Vertragsbruch steht, setzt
auch •
Marthe Rulls Erzählung ein: Es ist die kurze Darstellung des
Raubmordes, den ein
»Kesselflicker
und »Wassergeuse
namens Childerich
während der Kämpfe um
»Briel (• 1572)
an einem Spanier verübt, um in den Besitz des Kruges zu kommen (V
680). Damit gelange auch das auf dem Krug dargestellte "Bild
legitimer Herrschaft", das der Krug auch als Ganzes repräsentiert,
"in die Hände von Mördern und Verschwörern". (Mandelartz (2008/2009,
S.307)
Dies ist nach Ansicht von
Mandelartz (2008/2009) folgerichtig: Wenn die Entstehung des
niederländischen Staates schon auf einen Bruch des Vertrags mit
»Philipp II., (geb. 1527, 1556-98) aus dem Jahr •
1555 zurückgehe, würden
auch die diesen garantierenden Teile bzw. Parteien sich nicht an
Verträge, hier wohl das Recht, halten.
Dann sei der Krug, so führt
•
Marthe Rull aus, in den Besitz des
Totengräbers
Fürchtegott gelangt, der nur dreimal aus ihm getrunken habe, und
zwar zuletzt als seine Frau verstorben sei (V
688). Sieht man genauer hin, dann kann man auch an diesem Beispiel
erkennen, wie sich die unrühmliche Geschichte des Vertragsbruches in
weiteren Folgehandlungen im Umfeld des Symbols Krug fortsetzt.
So
habe Fürchtegott, der Erzählung •
Marthe Rulls zufolge, ja erst mit sechzig Jahren seine junge Frau
geheiratet, sei drei Jahre später erstmals und dann noch fünfzehn
Mal hintereinander Vater geworden. Dass Fürchtegott mit zusehends 80
Jahren noch der biologische Erzeuger einer solchen Kinderschar sein
könnte, wird von
Mandelartz (2008/2009, S.307) in Zweifel gezogen. Dies wiederum
impliziert dann auch seine Vermutung, dass der alternde Ehemann
regelmäßig von seiner jungen Frau betrogen worden ist. Liest man die
kurze Geschichte von Fürchtegott so, dann werde klar, warum der so
Betrogene nur einmal zur Feier seines erstgebornen Kindes und dann
wieder zur "Freudenfeier" (ebd.,
S.308) des Todes seiner untreuen Frau, die "den Ehevertrag und das
darin enthaltene Versprechen der Treue offensichtlich regelmäßig
gebrochen hat" (ebd.),
zum Trinken benutzt habe.
Ob daraus freilich der generalisierende Schluss gezogen werden kann,
"dass Ehe und Familie in den Niederlanden keinen Wert mehr haben" (ebd.),
erscheint allerdings eher zweifelhaft. Das Thema •
ungewöhnlicher Paare, insbesondere solcher •
mit einem großen Altersunterschied durchzieht die Jahrhunderte
und ihre Akzeptanz hängt dabei immer wieder von
verschiedenen persönlichen, sozialen und ökonomischen Faktoren ab.
Gerade in der Frühen Neuzeit (1300-1800) ist
die Altersungleichheit von Paaren •
in der Bildenden Kunst, meistens Gemälde, Kupferstiche oder sonstige Grafiken, die einen erheblich älteren Mann mit seiner jungen Frau darstellen
(es gibt aber auch die umgekehrte Variante), immer wieder mit einer
satirischen Absicht gestaltet worden.
In einer Zeit, in der es gesellschaftlich durchaus üblich und
akzeptiert war, dass vor allem jüngere Frauen eine Ehe mit einem
erheblich älteren Manne eingingen, der Altersunterschied gut und
gerne auch mal mehr als 30 Jahre sein konnte, überzogen flämische, italienische, aber auch deutsche Künstler
solche Beziehungen mit hämischem Spott. In der Regel machten sie
sich über den
auf seine Lüsternheit reduzierten Mann lustig, der offenbar nichts anderes
im Sinn hat, als seine sexuelle Befriedigung. Lag diese Lüsternheit
in den Augen der Zeit wohl in der männlichen Natur begründet und
konnte gezügelt werden, war dies bei Frauen nicht der Fall, über die
in einem solchen Fall der Stab moralisch und gesellschaftliche
endgültig gebrochen wurde.
Und
auch in der Literatur, besonders in Komödien vom Mittelalter bis in
die Frühe Neuzeit (wie der »Commedia
dell'arte), sind die •
Motive des
verliebten Alten bzw. des Alten, "der von seiner Frau betrogen wird,
dieses Faktum aber nicht abstellt oder ahndet, so daß der Betrug zum
Dauerzustand wird" (Frenzel
41992, S.311), man spricht hier vom Motiv des »Hahnrei,
populär und machen vor allem den alten "gehörnten" Ehemann zum Ziel
ihres Spotts.
Dabei war der Hahnrei in der älteren Zeit "vor allem deswegen
verächtlich und komisch, weil er von dem ihm zustehenden Recht der
Bestrafung des Ehebruchs keinen Gebrauch machte, ihm also sein
häuslicher Friede, seine Bequemlichkeit und Sicherheit wichtiger
waren als die Intaktheit seiner privaten Sphäre." (ebd.
41992, S.312)
"Unordnung
im Geschlechtsleben" war sozial diskriminiert und vor allem der
•
Ehebruch blieb •
seit der "Peinlichen
Gerichtsordnung" des
»Heiligen Römischen Reiches, der »Constitutio
Criminalis Carolina« (kurz: Carolina) (1532) ein besonders
schweres Verbrechen, auch wenn es später statt der ursprünglich
dafür vorgesehenen Todesstrafe "nur" noch öffentliche •
Schandstrafen waren, die betroffene Männer und Frauen erdulden
mussten. Allerdings galt für die beiden Geschlechter zweierlei Maß. Brach eine
verheiratete Frau die Ehe, verlor sie nicht nur ihre "Keuschheit"
als ihr vermeintlich höchstes Gut sondern auch ihre "Ehre" und wurde
damit der gesellschaftlichen Ächtung ausgeliefert. Das soziale
Konstrukt der männlichen "Ehre" war hingegen nicht an "Keuschheit"
gebunden, sondern wurde auf der Basis von Besitz, Autorität, Status
etc. definiert. Und zu diesem männlichen Besitzdenken gehörte eben
auch die patriarchalische, in zahlreichen Vorschriften sich
niederschlagende Herrschaft über die Ehefrau.
Die von •
Marthe Rull ohne jede Ironie präsentierte Geschichte von
Fürchtegott dient auch der satirischen Betrachtung männlicher Lüsternheit,
die ja von dem "Triebtäter" •
Adam repräsentiert wird. Der
vielfach gehörnte Ehemann Fürchtegott ist aber auch eine
komische Figur, die vom Publikum verlacht werden kann. Zugleich
komisiert die Distanzlosigkeit, mit der •
Marthe Rull diese Episode der Kruggeschichte erzählt, auch sie
selbst.
Dessen ungeachtet kann die Schlussfolgerung von
Mandelartz (2008/2009), die Vereinigten Niederlande seien, das
signalisiere die Geschichte Fürchtegotts, in der Folge des
Vertragsbruchs mit dem
spanischen König zu einem
Staat der Huren und Mörder geworden, ihre Plausibilität und
Stringenz im Rahmen des gesamten Interpretationsansatzes behaupten.
Auch die Erzählung •
Marthe Rulls über den nächsten Krugbesitzer den Schneider
Zachäus aus »Tirlemont
(Flandern) fügt
sich in der Interpretation von
Mandelartz (2008/2009) in die Geschichte des "Unrechtsstaates" der
Vereinten Niederlande und der zunehmenden Korruption. Wie •
Marthe Rull erzählt, habe dieser bei der Plünderung der Stadt
durch die französischen Truppen (1635 während des •
Französisch-Spanischen Kriegs, 1635-1659), den Krug aus dem Fenster geworfen, der das
unbeschadet überstanden, während er sich selbst beim Sprung aus dem
Fenster das Genick gebrochen habe. (7. Auftritt, V
697ff.)
An der Wahrheit dieser Darstellung, die •
Marthe Rull dadurch verbürgen will, dass sie sich auf einen
Bericht ihres verstorbenen Mannes beruft, dem Zachäus dies
persönlich erzählt habe, gibt es hingegen klare Zweifel.
Da ist zunächst der Widerspruch, dass Zachäus ihrem Mann, der ja
kein Augenzeuge des Geschehens gewesen ist erzählt habe, dass er
sich beim Sprung aus dem Fenster das Genick gebrochen habe und dann
auch noch gesehen habe, dass der Krug den Wurf aus dem Fenster
schadlos überstanden habe. Zudem ist es auch sehr unwahrscheinlich,
dass die Eigentümer ihren Hausrat bei einer Plünderung selbst aus
dem Fenster werfen, es sei denn, dass sie damit verhindern wollen,
dass er unbeschadet in die Hände der Plünderer fallen soll. Eine
Begründung, was Zachäus zu dieser Tat veranlasst haben könnte, gibt
•
Marthe Rull jedenfalls nicht, so dass der Eindruck entstehen
muss, dass es sich um eine von ihr konstruierte "Lügengeschichte"
(Mandelartz 2008/2009,
S.309) handelt, mit der sie vertuschen will, auf welche
unrechtmäßige Weise der Krug letzten Endes in ihren Besitz gelangt
ist. Von Zachäus aber habe das Bild auf dem Krug, so
Mandelartz (ebd.) weiter, einen neuen Sinn erhalten: "Die
Darstellung der vertragsmäßigen Übergabe der Niederlande an Spanien
versichert dem Zachäus als loyalem Bürger der Spanischen Niederlande
die Rechtmäßigkeit des Widerstandes gegen die Raubzüge der
Vereinigten Niederlande durch ihr Territorium."
Am
Ende lässt die Lügengeschichte •
Marthe Rulls durchaus vermuten, dass ihr eigener Mann als Soldat
in der Armee Friedrich Heinrichs von Oranien, dem Statthalter der
Niederlande, der an der Seite der Franzosen kämpfte, bei der
Belagerung und der vollständigen Zerstörung der zu den spanischen
Niederlanden zählenden Stadt »Tirlemont
(Flandern) im Jahr
1635 "gemeinsam mit den französischen Truppen das Haus des Zachäus
plünderte, dessen Krug und ihn selbst bei dieser Gelegenheit aus dem
Fenster warf, so dass er den Hals brach, und den heilgebliebenen
Krug anschließend nach Hause brachte." (ebd.,
S.309) Einen Beweis für diese Deutung der mehr oder weniger
offensichtlichen "Lügengeschichte" •
Marthe Rulls enthält der Text allerdings nicht. In jedem Falle
aber erzeugen die zusammenkonstruierten Widersprüche eine weitere
komisch wirkende Diskrepanz zwischen dem auf seriöse Bedeutsamkeit
angelegten Gestus ihrer •
Krugerzählung (7. Auftritt, V
680 - V 729) und dem
Inhalt ihrer Erzählung, die •
Marthe Rulls Auftreten insgesamt lächerlich erscheinen lässt.
Eine andere Bedeutung als die des Zachäus bekommt der Krug auf dem
Wandgesims in Eves Kammer. Hier symbolisiert er, so
Mandelartz (2008/2009, S.309), "zwar noch immer das Recht, aber als
Trophäe eines Raubkrieges ist er nur noch entleertes Symbol des
Rechts innerhalb eines auf Unrecht gebauten Staatswesens." Mit
seinem Kommentar "Zur Sache,
wenn's beliebt, Frau Marthe Rull! Zur Sache!" (7. Auftritt,
V
705) signalisiere er sein Desinteresse daran, dass durch weitere
Einlassungen •
Marthe Rulls zu der Art und Weise, wie der Krug in ihren Besitz
gelangt sei, auch noch die "Illegitimität der Vereinigten
Niederlande" (ebd.)
als Ganzes zur Sprache kommt, die ihre Existenz das Unrecht des
Vertragsbruches gründen und damit auch seine eigene richterliche
Legitimation in Mitleidenschaft ziehen.
In der Interpretation von
Mandelartz (2008/2009) ist für eine angebliche Zeitenwende, die
das Bild auf dem Krug nach Ansicht verschiedener Interpreten
symbolisiert, kein Platz, denn die
"Geschichte der Vereinigten Niederlande zwischen der Übergabe der
Herrschaft an Philipp II. und der Gegenwart der Dramenhandlung
stellt sich" für ihn, "als eine Folge von Vertragsbruch, Mord, Ehebruch,
uneidlicher Falschaussage, raubmäßiger Plünderung, unerlaubten
Bankgeschäften, Veruntreuung von Depositengeldern und Abgaben sowie
Erpressung dar." (ebd.,
S.311)
Unter diesem Blickwinkel betrachtet. schlussfolgert
Mandelartz (ebd.), dass der Prozess um den Krug "den
Höhe- und
Umschlagspunkt der geschichtlichen Entwicklung zunehmender
Korruption (bildet) und es daher "im ›Zerbrochnen Krug‹
um den Endpunkt der Illegitimität eines ursprünglich usurpatorischen
Staatswesens geht, in dem die Illegitimität sich selbst aufhebt:
Mit dem Krug wird das Symbol der Legitimität zerstört durch
eine korrupte Praxis, die die Legitimität real schon zuvor
ausgehöhlt hatte." Das Unrecht, das das Drama zur Darstellung
bringt, ist damit nicht darauf beschränkt, was z. B. •
Adam tut. Ebenso wenig ist es,
unter historischer Perspektive, Resultat der spanischen
Fremdherrschaft in den Niederlanden. Stattdessen rührt es "aus dem
Ursprung (dem Freiheitskampf) und damit aus der inneren Verfasstheit
des dargestellten Staatswesens" selbst. (vgl.
ebd., Anm. 20)
Daher ist der Prozess im und um den ›Zerbrochnen Krug‹ nach Ansicht
von
Mandelartz (ebd.) "ein Prozess um die gerichtliche Anerkennung
von Raubgut als Eigentum. Dass er überhaupt stattfindet, verdankt
sich dem gemeinsamen Interesse aller Beteiligten, die Illegitimität
des Staates, des Gerichts und des Eigentumstitels von Frau Marthe
nicht in Zweifel zu ziehen, weil darin die Bedingung der Möglichkeit
des allgemeinen Egoismus liegt."