Der •
Zwölfte Auftritt (•
Text) in
▪ Heinrich von Kleist (1777-1811) •
Komödie • ›Der zerbrochne
Krug‹, der der trotz des angehängten letzten Auftritts das
"eigentliche" Ende des Stückes repräsentiert, ist für die Gesamtdeutung
des Dramas von zentraler Bedeutung.
Für
Fülleborn (2004, S.103) hängt "der ›gute‹ Komödienschluß oder
die Begnadigung des Teufels" und damit "die Beurteilung eines
Lustspiel-Endes [...] sehr davon ab, ob man es akzeptiert, das
heißt, ob man es im dramatischen Geschehen ausreichend begründet
findet."
Falls das Publikum bzw. die Leser*innen das Ende akzeptierten,
entfalte das Stück eine gewissermaßen kathartische Wirkung, die mit
•
Adams "Verzeichnung ins
Teuflische" zusammenhinge, auch wenn die Wahrnehmung •
Adams als Teufel lediglich der
Perspektive und Denkart der einfachen Dorfbewohner entspreche. In
dieses Bild passt genau hinein, wenn •
Adam sich nach seiner
gelungenen Flucht aus der Gerichtsstube draußen in der
Winterlandschaft davonmacht und diese Flucht von • Licht,
der dies vom Fenster aus beobachtet, mit den folgenden Worten
aufgeregt kommentiert wird: "Seht, wie der Richter Adam,
bitt ich euch, / Berg auf, Berg ab, als flöh er Rad und Galgen,
Das aufgepflügte Winterfeld durchstampft!" (12.
Auftritt, V 1954
- V 1956) Die
groteske Flucht •
Adams steigere diese Verteufelungswahrnehmung und
könne in modernen Inszenierungen, die das versöhnliche Ende der
Komödie nicht ernst nähmen dazu führen, dass das Stück am Ende "zu
einer modernen Tragikomödie" werde, deren Ende – wie im Übrigen beim
Grotesken üblich – dem Rezipienten unter anderem deshalb im Hals
stecken bleibe, weil es keine kathartische Entlastung bewirke.
Wenn man dagegen die
Begnadigung des vom Volksglauben verteufelten •
Adam so annimmt, wie es
Kleists Text vorgibt, wird das Ende des Stückes auf der Basis des
gattungstypischen Komödienschemas interpretiert und öffnet damit auch
den Weg hin zu einem komödientypischen geistig begründeten "Heiterkeits“-Moment,
"das bei allem Ernst der Handlung ein freieres Lachen" ermögliche. Dann
entspräche der Schluss jedenfalls der "spezifisch Kleistschen
Tragikomödie". (Fülleborn 2004,
S.103)
Es ist dabei Gerichtsrat •
Walter, der am Ende durch seine
Aufforderung an Licht, •
Adam zurückzuholen, die aufgebrachten
Klageparteien, die sich am Fenster über den von seiner Perücke durch
die Winterlandschaft gepeitschten Adam (12.
Auftritt, V 1959)
mokieren und von Rache- und sogar von Lynchfantasien bewegt werden,
zu besänftigen und •
Adam nicht härtester Strafe
zuzuführen, sondern eine humane Behandlung zuteil werden zu lassen.
Dabei setzen die beiden Fassungen des 12. Kapitels bei dieser
Sprachhandlung •
Walters unterschiedliche Akzente.
So heißt es in der ausführlicheren handschriftlichen, von Kleist
selbst "Variant"
genannten Fassung (12.
Auftritt, Variant) des Komödienendes, die zwischen 1802 und 1807
entstanden ist:
"Geschwind, Herr Schreiber, fort! Holt ihn zurück!
Daß er nicht
Übel rettend ärger mache.
Von seinem Amt
zwar ist er suspendiert,
Und euch bestell’ ich, bis auf weitere
Verfügung, hier im Ort es zu verwalten;
Doch sind die Kassen richtig, wie ich hoffe,
So wird er wohl auf irgend einem Platze
Noch zu erhalten sein.
Fort, holt ihn wieder.
(12. Auftritt,
Variant,
V 2415 -
V 2424)
In der • Bühnen- bzw. Druckfassung aus
dem Jahr 1811 lautet die Stelle dagegen:
Geschwind, Herr Schreiber, fort! Holt
ihn zurück!
Daß er nicht Übel rettend ärger mache.
Von seinem Amt
zwar ist er suspendiert,
Und
Euch bestell ich, bis auf weitere
Verfügung, hier im Ort es zu verwalten;
Doch sind die Kassen
richtig, wie ich hoffe,
Zur Desertion ihn zwingen will ich
nicht.
Fort! Tut mir den Gefallen, holt ihn wieder!
(12. Auftritt,
V 1960 -
V 1967)
Während die beiden letzten Verse der Langfassung darauf abheben,
dass auch der vom Richteramt suspendierte •
Adam noch irgendwo im "System"
unterkommen kann, akzentuiert die spätere Buchfassung darauf, was
ihm erspart werden soll. Auch wenn der Begriff "Desertion",
eigentlich die mit dem Tode zu strafende Fahnenflucht, hier
metaphorisch ist, verschärft sie den letzten Urteilsspruch, den •
Walter hier über •
Adam fällt, und gibt der
zusätzlich neu in den Text aufgenommenen persönlichen Bitte •
Walters ("Tut mir den Gefallen",
V 1967) besonderes
Gewicht. (vgl.
Fülleborn 2004, S.104)
Mit seiner refrainartig zweimal wiederholten Aufforderung an • Licht,
•
Adam zurückzuholen, damit
dieser "nicht Übel rettend
ärger mache" (V
2416), d. h. sein Schicksal selbst noch verschlimmere, zielt •
Walter, so lässt sich an dieser
Stelle spekulieren, wohl darauf, •
Adam damit "vor möglicher
Selbstbestrafung, vielleicht vor einem Suizid, zu bewahren." (ebd.)
Walter selbst erscheine dann auch
nicht, wie immer wieder einmal angenommen, als deus ex machina,
"einer übermenschlichen Instanz" sondern als Repräsentant
"einer leisen und zugleich entschiedenen Humanität" (ebd.).
Dies entspreche auch dem, was er bei seiner Ankunft im Gerichtssaal
•
Adam gegenüber über sich und
sein Amtsverständnis ausgeführt hat ("Doch mein Geschäft auf dieser Reis ist noch
/Ein strenges nicht,
sehn soll ich bloß,
nicht strafen,"; 4.
Auftritt, V 301f.)
Darüber hinaus biete sich •
Walter mit der Einnahme dieser
Distanz zu dem Geschehen, ohne dass ihm dabei dessen Details
entgehen, "als Perspektivfigur für den ›idealen‹ Leser oder
Zuschauer" (ebd.)
dieser Komödie an.
Aus dieser Perspektive betrachtet, müsse man •
Adam "als einen einsamen,
modernen Adam ›sehen‹, heillos getrennt durch Altersunterschied,
gesellschaftliche Stellung und bürgerlichen Moralkodex von seiner
Eva qua Eve, die er desto mehr und unabweisbarer begehrt, um sich
einen bescheidenen Teil vom ›Erdenglück‹ zu ergattern." (ebd.,
S.105) Da er dies freilich nicht auf normalem Weg erlangen kann,
setzt er die Machtinstrumente ein, die ihm sein Richteramt geben,
skrupellos ein und "bringt so Sexualität und Gewalt auf gefährliche
Weise zusammen." (ebd.)
Im Prozess erlebe •
Walter •
Adam als einen Menschen, der
sich "mit berechnendem Verstand, Phantasie und auch Skrupellosigkeit
reichlich ausgestattet" (ebd.)
selbst zu behaupten suche. Dass •
Walter ihn am Ende begnadigt,
liege dabei wohl daran, dass er sich nicht anmaße, diesen Menschen
nach den Regeln des Gesetzes zu verurteilen. "Was er abschließend
über ihn verfügt," so
Fülleborn (2004, S.104) weiter, "ist denn auch weniger ein
juristisch unanfechtbares Urteil als eine verstehende und hilfreiche
Hinwendung zum Nächsten angesichts der ›gebrechlichen‹ condition
humaine, die Adam stellvertretend und zugleich sehr persönlich zu
durchleiden hat."
Kleists Komödie wird, so die Sicht
Fülleborns (2004, S.106) auf das gesamte Stück, als humana
commedia plausibel, die die Frage nach der menschlichen Natur und
der Zerbrechlichkeit des Daseins aktualisiert, ohne das Prinzip
Hoffnung preiszugeben oder, anders ausgedrückt: "eine ›humana
commedia‹, in welcher die Frage nach dem Wesen des Menschen
verknüpft ist mit der modernen Erfahrung der Temporalität des
menschlichen Daseins, dessen tragische Gefährdung durch die Zeit
aber nicht das letzte Wort hat." Das glückliche Ende für •
Eve und •
Ruprecht setzt dabei zusätzlich ein schwaches, aber wirksam
bleibendes Hoffnungszeichen.