Der •
Dreizehnte Auftritt (•
Text) in
▪ Heinrich von Kleist (1777-1811) • ›Der zerbrochne
Krug‹ rundet die •
Komödie
nach der Flucht •
Adams und dem versöhnenden
Happy-End zwischen •
Ruprecht und • Eve
ab.
Indem •
Marthe Rull noch einmal zu Wort kommt, wird aufgegriffen, dass ihre
Klage wegen des zerbrochenen Kruges nicht dazu geführt hat, dass
irgendjemand für den Schaden aufkommen soll. Sie fühlt sich
offensichtlich übergangen ("Soll
hier dem Kruge nicht sein Recht geschehn?",
V 1971), nimmt aber •
Walters Entschuldigung an, der sie
auf die übergeordnete Gerichtsinstanz in Utrecht verweist, wo sie ihre
Klage erneut vorbringen könne. Marthe Rull,
die offensichtlich mit dem Happy End für das Brautpaar (12.
Auftritt, V 1449f.)
zufrieden ist, weil • Ruprecht
auf eine weitere Anschuldigung • Eves
wegen des (möglichen) Verlusts ihrer Virginität verzichtet und • Veit Tümpel
ebenfalls die Hochzeit befürwortet, zeigt sich jedenfalls im Vergleich
zu ihren vorherigen Auftreten als ausgesprochen moderat in ihrem
Auftreten.
Dies ist wohl darauf zurückzuführen, dass die
Krugzertrümmerung unter den eingetretenen Umständen im Moment nur noch als
Schadenersatzanklage geführt werden muss und sämtliche andere
Beweggründe, die sie zu ihrem energischen und auf vielfältige Art und
Weise inszenierten Auftreten vor Gericht veranlasst hatten, damit
wegfallen. Es scheint, als könnte die bevorstehende Hochzeit, den
Vorwurf der • Unzucht,
der letzten Endes ja nicht geklärt ist (6.
Auftritt, V 439 -
V 497), über das ganze das
nötige Schweigen legt.
Allerdings könnte dies,
das weiß auch das Publikum, mehr als trügerisch sein.
Dass • Marthe Rull
nach der Verurteilung •
Ruprechts durch • Adam, dem
dieser den Schadenersatz für den zerbrochenen Krug trotzdem
freigestellt hat (11. Auftritt,
V 1983), nach der
Flucht des Dorfrichters (11.
Auftritt, V 1900)
und dem von •
Walter
herbeigeführten Happy Ends für das Brautpaar (12.
Auftritt, V 1935;
12. Auftritt Variant,
V 2374ff.)
ganz am Ende bekundet, dass sie weiterhin ihr Recht in der Krugsache
beim Obergericht in Utrecht suchen wolle (13.
Auftritt, V 1968
- V 1974), zeigt
nämlich auch, dass die Angelegenheit für sie durch das Happy End und
die von •
Walter in einem
einfachen Amtsakt verfügte Absetzung • Adams
als Dorfrichter (12. Auftritt,
V 1962; 12.
Auftritt Variant,
V 2417)
keineswegs zu Ende ist.
Auch wenn • Marthe Rull
ihre Motive für dieses Vorhaben in der Dramenhandlung nicht mehr
ausführt, scheint doch klar zu sein, dass sie mehr als nur eine einfache
Amtsenthebung des Dorfrichters wünscht. Sie will, vorausgesetzt, sie ist
weiter davon überzeugt, dass dieser ihrer Tochter mit •
unzüchtigen sexuellen Handlungen die "Unschuld" (Virginität)
genommen hat (vgl. • Der zerbrochne Krug
als sexuelles Symbol), seine Verurteilung wegen dieser
sexuellen Straftat.
Wer weiß in dieser
Situation denn schon, ob er •
Eve dabei nicht geschwängert hat und dies bis zur in Aussicht
genommenen Hochzeit jedem vor Augen stehen kann. Der weitere Kampf um
die • "Ehre" ihrer Tochter •
Eve und ihre eigene soziale Existenz in Huisum könnte also erst
nur vertagt sein und heftiger denn je entbrennen, wenn dieser "worst
case" tatsächlich eintreten sollte. Dann wäre das Ganze aber
meilenweit entfernt von einer Komödie und einer "komische(n) Pointe" (Kreutzer
(2011, S.57 Kindle Edition)