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Langfassung (Variant) und Buchausgabe (1811)
In Heinrich von Kleist (1777-1811) • Komödie • Der zerbrochne Krug begnadigt Gerichtsrat • Walter am Ende den entlarvten Dorfrichter • Adam, als er ihn gemeinsam mit den anderen Anwesenden vom Fenster aus draußen in der Winterlandschaft davonflüchten sieht. Während der • Variant • Walter sich nach dem geflohenen • Adam erkundigen lässt und erst danach von • Licht aufgefordert wird, vom Fenster aus einen Blick auf den das aufgepflügte Winterfeld durchstampfenden Dorfrichter zu werfen, lenkt • Licht im • 12. Kapitel der Buchausgabe von sich die Aufmerksamkeit der Anwesenden auf das, was er draußen beobachtet. Was auf den ersten Blick nicht weiter erheblich zu sein scheint, ist es allerdings nicht. Wenn • Walter von sich aus die Initiative ergreift und sich damit Gedanken um die Zukunft • Adams macht, noch ehe er ihn auf seiner entwürdigt wirkenden Flucht durch die Winterlandschaft beobachtet, könnte er dies tun, weil ihm das menschliche Schicksal des Dorfrichter nicht vollkommen gleichgültig ist und/oder weil er noch immer den Schaden, der durch dessen pflichtwidriges Verhalten für die Gerichtsbarkeit entstanden ist, doch noch zu begrenzen sucht. Letzteres dürfte wahrscheinlich sein, zumal die ehemaligen Klageparteien vollkommen aufgebracht sind und ihren Rache- und sogar Lynchfantasien verbal freien Lauf lassen. Insgesamt ist die Mauerschau (Teichskopie) durch das Fenster im • Variant durch die durcheinander gehenden Äußerungen der Zuschauerinnen weitaus dramatischer gestaltet und lässt der Darstellung der Gefühlslage der Figuren mehr Raum, ordnet aber auch die Äußerungen, die im • 12. Kapitel der Buchausgabe auf eine einzige Aussage einer unbestimmten Mehrzahl beschränkt sind, bestimmten Figuren zu.
Walters Äußerung setzt in den beiden Fassungen unterschiedliche Akzente. Während die beiden letzten Verse der Langfassung (Variant) darauf abheben, dass auch der vom Richteramt suspendierte • Adam noch irgendwo im "System" unterkommen kann, akzentuiert die spätere Buchfassung darauf, was ihm erspart werden soll. Auch wenn der Begriff "Desertion", eigentlich die mit dem Tode zu strafende Fahnenflucht, hier metaphorisch verwendet wird, verschärft sie den letzten Urteilsspruch, den • Walter an dieser Stelle über • Adam fällt. Zudem gibt er der zusätzlich neu in den Text aufgenommenen persönlichen Bitte • Walters ("Tut mir den Gefallen", V 1967) besonderes Gewicht. (vgl. Fülleborn 2004, S.104) Mit seiner refrainartig zweimal wiederholten Aufforderung an • Licht, • Adam zurückzuholen, damit dieser "nicht Übel rettend ärger mache" (V 2416), d. h. sein Schicksal selbst noch verschlimmere, zielt • Walter, so lässt sich an dieser Stelle spekulieren, wohl darauf, • Adam damit "vor möglicher Selbstbestrafung, vielleicht vor einem Suizid, zu bewahren." (ebd.) Walter selbst erscheine dann, so Fülleborn (2004, S.104) weiter, auch nicht, wie immer wieder einmal angenommen, als deus ex machina, "einer übermenschlichen Instanz", sondern als Repräsentant "einer leisen und zugleich entschiedenen Humanität" (ebd.). Dies entspreche auch dem, was • Walter bei seiner Ankunft im Gerichtssaal gegenüber • Adam über sich und sein Amtsverständnis ausgeführt hat ("Doch mein Geschäft auf dieser Reis ist noch /Ein strenges nicht, sehn soll ich bloß, nicht strafen,"; 4. Auftritt, V 301f.) Darüber hinaus biete sich • Walter mit der Einnahme dieser Distanz zu dem Geschehen, ohne dass ihm dabei dessen Details entgehen, "als Perspektivfigur für den ›idealen‹ Leser oder Zuschauer" (ebd.) dieser Komödie an. Wenn man die Begnadigung des vom Volksglauben verteufelten • Adam so annimmt, wie es Kleists Text vorgibt, lässt sich das Ende des Stückes auf der Basis des gattungstypischen Komödienschemas interpretieren. Dies öffnet damit auch den Weg hin zu einem komödientypischen geistig begründeten "Heiterkeits“-Moment, "das bei allem Ernst der Handlung ein freieres Lachen" ermögliche. Dann entspräche der Schluss jedenfalls der "spezifisch Kleistschen Tragikomödie" (Fülleborn 2004, S.103). In dieser wird auch • Adam zu einer tragikomischen Autorität, deren Lächerlichkeit in der Diskrepanz zwischen moralischem Anspruch und menschlichem Versagen gründet, gesehen und mit einem "gemischte(n) Lachen", in dem Belustigung und Mitleid koexistieren, zeigt sich die ambivalente Rezeptíon. (vgl. Steinlein 2019, S.27)
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