In ▪ Heinrich von Kleists (1777-1811)
• Komödie
•
Der zerbrochne Krug ist der •
Büttel mit dem Namen Hanfried (4.
Auftritt, V 363) eine •
Randfigur, die von ihren Funktionen her der ▪
Gerichtswelt zuzuordnen ist, sozial aber zur ▪
Dorfwelt gehört.
Er hat für den Verlauf der •
analytischen •
Dramenhandlung keine Bedeutung, , auch wenn
er immer wieder in bestimmten zugespitzten Situationen von •
Adam oder dem Gerichtsrat
•
Walter auf den Plan
gerufen wird. Ob und wie er dann in Aktion tritt, lässt der Text
offen. Zu Wort kommt der Büttel ohnehin nicht.
Seine Aufgabe besteht darin, bestimmte Hilfsdienste (z.B. Aufruf und
Einlassen der Klageparteien in die Gerichtsstube) und Botengänge durchzuführen.
So
soll er in der Prozesspause •
Frau
Brigitte als Zeugin vorladen und in die Gerichtsstube
bringen und auf Anweisung des Gerichts für Ruhe und Ordnung während
des Prozesses zu sorgen, so z. B. auch , wie in der Situation, als
Ruprecht unter Missachtung der Würde des Gerichts sich •
lautstark in die Prozessführung einmischt.
Der sprechende Name, den die Figur von Kleist bekommen hat, zeigt,
dass der Autor damit nicht nur ein anonymes Werkzeug de Obrigkeit
darstellen will, sondern eine Figur, die in einem persönlichen
Abhängig- und Loyalitätsverhältnis zu •
Adam
steht, der sie insgesamt drei Mal mit ihrem Vornamen
anspricht. Der Name "Hanfried(e)", der, wenn man ihn in seine
Bestandteile zerlegt und dann wieder zusammenführt, etwa ▪ "Gott
ist gnädig und schenkt Frieden/Schutz" bedeutet, wirkt
allerdings angesichts der Tatsache, dass der Büttel letzten Endes
doch Vertreter einer mit dem Dorfrichter •
Adam
besonders vor Augen geführten, ▪
insgesamt korrupten Staatsgewalt fungiert, die immer auch mit
ihrer Bereitschaft, harte Strafen zu verhängen, dargestellt wird,
bricht die positive Bedeutung des Namens allerdings ironisch.
Da Kleist im Nebentext keine weiteren Angaben zum Aussehen und dem
Verhalten des Büttels macht, lässt sich die Figur in dem ▪
als Textpartitur verstandenen Dramentext auf unterschiedliche
Art und Weise inszenieren.
Auch ihre •
mentale
Inszenierung im ▪
Literaturunterricht kann dabei interessante Aspekte liefern. So
könnte sein Aussehen, seine Gestik und Mimik das Bild der vom
Gericht in Huisum repräsentierten Staatsmacht entscheidend
mitbestimmen und auch den Aussagen, in denen z. B. über mögliche (Schand-)Strafen
gesprochen wird, eine anschauliche Wirkung geben.
Heute wird der Begriff des "Büttels" oft abwertend für einen
obrigkeitshörigen Ordnungshüter verwendet. In der Frühen Neuzeit war
der Gerichtsbüttel eine Gestalt, die im Alltag der Menschen eine
zwiespältige Rolle einnahm: Er war die
unterste, aber sichtbarste
Instanz der staatlichen Macht. Als ausführendes Organ der Justiz und
der städtischen Verwaltung fungierte er gewissermaßen als
verlängerter Arm der städtischen Obrigkeiten oder eines Grundherrn.
Sein Wirkungsbereich war weit gefasst und reichte von der einfachen
Streife in den Gassen bis hin zur Unterstützung bei grausamen
körperlichen Strafen.

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Der Weg in dieses
Amt führte meist über eine soziale Randlage. Da die Tätigkeit des
Büttels eng mit körperlichem Zwang und dem Kontakt zum Scharfrichter
verbunden war, galt das Amt im ständischen Denken oft als
"unehrlich". Das bedeutete, dass ein Büttel und seine Familie
gesellschaftlich stigmatisiert waren und kaum Zugang zu ehrbaren
Handwerkszünften hatten. Wer also Büttel wurde, stammte meist aus
der Unterschicht, war oft ein ehemaliger Soldat oder jemand, der
keine andere Möglichkeit auf ein festes Einkommen hatte. Die
Einsetzung erfolgte durch einen Eid vor der Obrigkeit, woraufhin der
Mann mit seinen Insignien ausgestattet wurde – meist einem
Dienstrock in den Farben der Stadt und einem Stab oder einer
Hellebarde, die ihn als Amtsperson auswiesen.
Die Aufgaben des
Büttels machten ihn zum "Mädchen für alles" der lokalen Sicherheit.
Im Alltag patrouillierte er über die Märkte, um Maße und Gewichte zu
kontrollieren oder Raufbolde zur Ordnung zu rufen. Er war zudem der
offizielle Zusteller: Wenn ein Bürger Schulden hatte oder vor
Gericht erscheinen musste, war es der Büttel, der an die Tür
hämmerte und die Vorladung überbrachte. In kriminellen Fällen nahm
er Verdächtige fest, führte sie ab und bewachte sie in den oft
feuchten Kellern der Rathäuser oder in den so genannten
Stockhäusern.
Besonders
anschaulich und zugleich furchteinflößend wurde sein Dienst bei der
Vollstreckung von Urteilen. Der Büttel war dafür verantwortlich,
Verurteilte zum Pranger zu führen und sie dort festzuschließen. Er
assistierte dem Henker bei der "peinlichen Befragung" – der Folter –
und war bei öffentlichen Auspeitschungen präsent. Ein konkretes
Beispiel für seinen Dienstalltag war die "Umschlagung": Wurde ein
Vagabund oder ein Kleinkrimineller der Stadt verwiesen, führte der
Büttel ihn bis zur Stadtgrenze und stellte sicher, dass dieser die
Mauern nicht so bald wieder betrat.
Trotz seiner
Machtbefugnisse blieb der Gerichtsbüttel eine tragische Figur der
Sozialgeschichte. Er war zwar gefürchtet, genoss aber kaum echtes
Ansehen. Er stand zwischen den Fronten: Für die Obrigkeit war er ein
nützliches Werkzeug zur Disziplinierung der Untertanen, für das
einfache Volk hingegen war er ein Unterdrücker und Außenseiter, dem
man in der Schänke lieber aus dem Weg ging. So verkörperte der
Büttel die harte Realität der frühneuzeitlichen Rechtsordnung, in
der Ordnung und Strafe stets ein Gesicht hatten, das man lieber nur
aus der Ferne betrachtete.
