In ▪ Heinrich von Kleists (1777-1811)
•
Komödie •
Der zerbrochne Krug ist der
Bauer ▪
Veit
Tümpel eine der vier •
Nebenfiguren. Im
Unterschied zu den weiteren Nebenfiguren ( •
Licht, •
Ruprecht, •
Frau
Brigitte) besitzt
▪
Veit
Tümpel eigentlich keine für den Verlauf der •
analytischen •
Dramenhandlung wesentliche
dramaturgische Funktion.
Als Oberhaupt einer •
kleinbäuerlichen
Familie steht ▪
Veit
Tümpels Vater-Sohn-Familie (Veit und • Ruprecht)
in einer •
Korrespondenzbeziehung zu der Mutter-Tochter-Familie,
die von •
Marthe Rull
und
▪ Eve repräsentiert wird.
Zwischen ihm und •
Marthe Rull
besteht darüber hinaus ein
•
Figurenkontrast,
der ihn ein Stück weit in die gattungstypische Ecke des lächerlichen
"Bauerntölpels" (Kreutzer
2011, S.57, Kindle Edition) rückt, da er schon beim Eintreffen in der
Gerichtsstube der resolut auftretenden
•
Marthe Rull,
die ihm das Wort im Munde herumdreht und ihn mit ihrem "Geschwurbel"
schwindlig redet bzw. "zutextet", völlig unterlegen ist.
Seine Lächerlichkeit, die an den
Typus des ungebildeten, einfältigen
und ungehobelten Bauerntölpels anschließt, erfüllt damit auch eine
satirische Funktion.
Dazu trägt auch die
Verwendung des Familiennamens "Tümpel" bei, der wie etliche
andere Namen von Figuren in Kleists Stück ein ▪
sprechender Name ist.
Dieser wird von ▪ Adam in der von •
Eve berichteten
Vorgeschichte des dramatischen Geschehens sogar explizit zum Thema
gemacht, von diesem verlacht und damit komisiert.
(12. Auftritt
Variant,
V 2156 -
V 2180)
Während der Verhandlung nimmt •
Veit Tümpel
eine weitgehend wortlose Beobachterrolle ein, die der Inszenierung
der Figur auf der Bühne unter Ausnutzung
der verschiedenen •
Codes und Kanäle der dramatischen Kommunikation
aber im Hinblick auf ihr •
mimisch-gestisches Spiel zahlreiche Möglichkeiten gibt, um der
Figur die gewünschten Konturen zu geben.
Zur Aufklärung der Krugsache hat •
Veit
Tümpel, das weiß er, nichts beizutragen, da er während der Krug in der Vornacht
zu Bruch gegangen ist, zu Hause gewesen sei. (9.
Auftritt, V 1377f.)
An Spekulationen darüber, was geschehen ist, will er sich aber nicht
beteiligen und wartet offenbar in Ruhe ab, bis der Dorfrichter die
von •
Marthe Rull
gegen seinen Sohn • Ruprecht
erhobene Klage
abweist. Ist die Unschuld seines Sohnes erwiesen, will er als
Vormund seines Sohnes die Verlobung zwischen • Ruprecht
und
und
▪ Eve offiziell lösen (9.Auftritt,
V 1383ff.) und die Rückgabe der Verlobungsgeschenke (•
Silberkettlein, •
Schaupfennig) (9. Auftritt,
V 1386f.) erzwingen. Dass dies vom Vater Ruprechts vorgenommen wird, ist
zugleich auch indirektes Zeichen auf das Alter • Ruprechts,
der wohl noch jünger als 25 Jahre alt sein muss, wenn man sich an
der weit verbreiteten Altersgrenze für das Erreichen der Mündigkeit
in der frühen Neuzeit orientiert.
Das "blinde" Vertrauen •
Veit
Tümpels in die Wahrheitsfindung dieses Gerichtes wirkt für das
Publikum, das ihm gegenüber aber schon einen gewissen
Informationsvorsprung hat, weil es die sonderbaren Versuche •
Adams, die Vorgänge der
Vornacht zu verschleiern, gesehen hat, wenn nicht lächerlich, so
doch zumindest suspekt.
Während des Prozesses verharrt •
Veit
Tümpel länger in seiner Beobachterrolle. Er hält sich solange zurück, wie er
der Überzeugung ist, dass • Ruprecht
nichts vorzuwerfen ist. Das ändert sich aber, als er durch die Aussage
von ▪ Eve definitiv erfährt, dass • Ruprecht
zwar •
den Krug nicht zerbrochen (9.Auftritt,
V 1195), aber
durch seinen Aufenthalt in ▪ Eves
Kammer offenbar gegen Sitte und Moral verstoßen
hat. Weil dieser entgegen seiner
ausdrücklichen Anweisungen (7.
Auftritt, V 887),
▪ Eve dort aufgesucht hat, ist er
so entrüstet, dass er ihm sogar •
androht, ihn zu verprügeln ("Dir brech ich alle Knochen noch",
9.Auftritt,
V 1353)
Ob dies als tatsächliche Androhung körperlicher Gewalt zu lesen ist,
die im Übrigen in der Zeit, in der die Komödie spielt, als
körperliche Züchtigung üblich war und keineswegs Anstoß erregte,
oder eben nur eine Übertreibung darstellt, lässt sich aus dem
Kontext nicht erschließen. In jedem Fall erzeugt sie einen komischen
Effekt, da auch •
Marthe
eine ähnliche Drohung gegenüber ▪ Eve
ausstößt, als sie von
▪ Eve erfährt, dass sie in
der Nacht zuvor gelogen hat ("dir
zerschlag ich alle Knochen!" (9.
Auftritt, V 1199).
So wird es von der Konzeption der äußeren Gestalt und des sonstigen
Habitus im • mimisch-gestisches
Spiel von •
Veit
Tümpel bei der Inszenierung der Komödie abhängen, ob diese Drohung wörtlich zu
nehmen ist oder nicht. Eine unscheinbare, körperlich • Ruprecht
unterlegene Gestalt dürfte dies wohl nicht ernst meinen, es sei
denn, die Drohung soll eine ironisch-komische Wirkung entfalten,
wofür angesichts der harschen und zum Teil vulgären Rede, die •
Veit
gegenüber seinem Sohn • Ruprecht führt ("Halt's
Maul, sag ich!" 11.
Auftritt, V 1870), auch manches spricht.
Unter diesem Blickwinkel
gesehen, stellt •
Veit
Tümpel durchaus eine komische Figur
dar, weil sein
energisches und übertrieben wirkendes Auftreten gegenüber seinem
Sohn im Gegensatz zu seiner fehlenden Einsicht in die Umstände des
Geschehens steht und seine Vorstellung vom Recht allzu sehr, ohne
entsprechende Prüfung der Fakten, auf seinem vermeintlich
"gesunden", aber sehr wankelmütigen Menschenverstand"
und auf seiner •
naiven
Gutgläubigkeit in und Treue zur Obrigkeit.
Sollte sich herausstellen, dass es zu unzüchtigen Handlungen
zwischen Ruprecht und der "saubre(n(
Jungfer Eve" 9. Auftritt,
V 1362)
gekommen ist sowie sich die gemeinsam geplante Flucht, in den Augen
Veits "ein
schändliches Geheimnis", 9.
Auftritt, V 1364), bewahrheiten, hat er angesichts des Vergehens und der
öffentlichen Schande keine Bedenken, wenn beide, gemäß gängiger
Sitte und Norm die dafür vorgesehene Strafe ereilt und • Ruprecht
wegen •
Verräterei verurteilt wird (s.o.).
Diese Haltung entspricht seiner unbedingten •
Treue zur Obrigkeit, deren
Vertretern (vor allem •
Walter, aber sogar
auch gegenüber •
Adam) er im Prozess im
Gegensatz zu seinem impulsiveren Sohn als vorbildlicher Untertan eigentlich immer mit gehörigem
Respekt begegnet. Zugleich erkennt er die •
Legitimität eines Gerichtsurteils (6.
Auftritt, V 423f.) in der Krugsache an.