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In ▪ Heinrich von Kleists (1777-1811)
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Veit
Tümpel eine der vier •
Nebenfiguren. Im
Unterschied zu den weiteren Nebenfiguren ( •
Licht, •
Ruprecht, •
Frau
Brigitte) besitzt
▪
Veit
Tümpel eigentlich keine für den Verlauf der •
analytischen •
Dramenhandlung, wesentliche
dramaturgische Funktion. Zum sukzessiven Aufdecken der Vorgeschichte
und ihrer Bedingungen trägt er nur ganz wenig bei.
Der Kleinbauer •
Veit Tümpel,
Vater von • Ruprecht, zugleich
Bruder von •
Frau Brigitte,
begleitet seinen Sohn zum Dorfrichter •
Adam,
als •
Marthe Rull in
Begleitung ihrer Tochter
▪ Eve einen Tag nach den
Vorgängen in Marthens Garten und ▪ Eves Kammer wegen des dabei
zu Bruch gegangenen Krugs Klage erhebt und dabei • Ruprecht als
Verantwortlichen beschuldigt. Veit Tümpel
ist nach seinem ersten Auftreten (6.Auftritt)
bis zum Ende des Stückes auf der Bühne, wobei der die meiste Zeit,
ohne eigene sprachliche Äußerungen als Beobachter des Geschehens
verbringt, was aber sein •
mimisch-gestisches Mitspielen nicht hindern muss.
Veit
Tümpel gehört zur • Dorfwelt von
Huisum. Er ist, wie sein Sohn • Ruprecht
sagt, "Kossäte"
(7. Auftritt,
V 847), d. h. ein
Kleinbauer im Dorf. Die Bezeichnung geht auf die rechtlichen und
sozialen Verhältnisse auf dem Land zurück, die im Mittelalter und
zum Teil bis weit in die Frühe Neuzeit hinein vor allem vor
allem in Nord- und Ostdeutschland sowie im Baltikum geherrscht
haben.
Die
soziale Schicht, die dort als Kossäten bekannt war, existierte in
den Niederlanden unter anderen Vorzeichen, da die niederländische
Agrargesellschaft moderner, mobiler und ökonomisch unabhängiger vom
feudalen Grundherrn war als die deutsche. Im Norden und Westen der
Niederlande (»Holland, »Zeeland)
gab es im 17. Jahrhundert praktisch keine die »Leibeigenschaft
mehr. Dort "etablieren sich nach der Unabhängigkeit von Spanien
grundsätzliche Neuerungen. Alle grundherrlichen Rechte wurden
beseitigt, der Boden in Parzellen aufgeteilt, mit dem Ergebnis, dass
die Einführung erträglicher Betriebsmethoden erleichtert wurde, In
der Umgebung der Städte z. B. entstanden intensive Gartenkulturen" (Schorn-Schütte
2009, S.45). Auch Kleinbauern produzierten, sofern sie
Überschüsse erwirtschaften konnten, oft Gemüse für den Markt in
einer der nahe liegenden Städte. Gut möglich, dass •
Veit
Tümpels Sohn • Ruprecht
eine Woche vor dem Krugprozess, als er mit den Ochsen seines Vaters
nach Utrecht gefahren ist (11.
Auftritt, V 1655f.)
und dort aus Gefälligkeit die Perücke •
Adams beim • "Meister
Mehl" (11. Auftritt,
V 1638) zum
Auftoupieren abgegeben hat, in solchen Geschäften unterwegs gewesen
ist.
In anderen niederländischen
Provinzen, die näher an Deutschland lagen, gab es aber durchaus noch
grundherrschaftliche Verhältnisse, die bis zur so genannten »Bauernbefreiung
im 19. Jahrhundert den »leibeigenen
Bauern verschiedene »feudale
Lasten auferlegten. Da die jeweiligen Verhältnisse regional sehr
unterschiedlich ausfallen, lassen sich nur einige wenige Aussagen
über die soziale Lage der Familie Tümpel in Huisum machen.
Veit
Tümpels Schichtzugehörigkeit zu der Gruppe der ungebildeten
Dorfbevölkerung wird (auktorial) durch seinen •
sprechenden Familiennamen, seine
Wortwahl
und den von ihm eingenommenen sprachlichen Gestus gegenüber seinem
Sohn, •
Eve und
•
Marthe Rull
als Angehörige seiner •
Dorfwelt und gegenüber •
Adam und •
Walter als Vertreter der
(staatlichen) •
Gerichtswelt. Sein Name wird neben dem •
Adams, der zu Beginn der
Handlung von dem Schreiber •
Licht in Verbindung mit
dem •
biblischen Südenfall
des sog. "Ältervaters"
(1. Auftritt,
V 9) gebracht wird, in
der dramatischen Rede selbst zum Thema gemacht und damit explizit
komisiert.
(12. Auftritt
Variant,
V 2156 -
V 2180)
Für Kleist selbst
ist in diesem Zusammenhang wohl vor allem wichtig, den Kontrast zwischen
den Figuren der •
Dorfwelt und der •
Gerichtswelt zu betonen. Zugleich verdeutlicht er mit dem
Hinweis, dass • Ruprecht
einer Kleinbauernfamilie entstammt, auch,
dass •
Marthe Rull,
die Witwe eines Kastellans (Verwalters) bei der Verheiratung ihrer
Tochter sozial nur beschränkte Möglichkeiten hat. Die Heirat •
Eves mit •
Veit
Tümpels Sohn • Ruprecht
bietet
also keinen
sozialen Aufstieg, kann aber wohl eine mehr oder weniger sicherere
Versorgung ermöglichen. Aber: Immerhin hat •
Ruprecht, wie wohl das ganze Dorf weiß, erst kürzlich von irgendwoher einhundert Gulden
geerbt (12.
Auftritt Variant,
V 2028) Hundert Gulden waren zwar in der Zeit, in der
die Handlung spielt, kein wirklicher Reichtum, der einem ein
dauerhaft sorgenfreies Leben bescheren konnte. Die Summe entsprach
in etwa dem Lohn eines Arbeiters für mehrere Monate. Sie war aber
immerhin so viel, dass man davon wohl die Kosten für die komplette
Grundausstattung eines Haushalts (Bett, Tisch, Stühle usw.) hätte
bestreiten können.
Ob die geschlossene Verbindung mit •
Ruprecht, dem Sohn des •
Kleinbauern •
Veit Tümpel, über dessen Vermögensverhältnisse nur wenig hergibt, wirklich erste Wahl von •
Marthe Rull
ist, lässt sich nicht zweifelsfrei ermitteln.
Was • Ruprecht
seiner Braut •
Eve
perspektivisch zu bieten hat, ist allenfalls ein kleines Haus (Kate)
mit einem Stückchen Land, das im besten Fall einige wenige
Überschüsse erwirtschaften ließ, so dass der Nebenerwerb durch
handwerkliche oder sonstige Lohnarbeit bei wohlhabenden Bauern nicht
allein das Überleben sicherte, wie bei den Tagelöhnern ohne jeden
Grundbesitz, die die Dorfarmut bildeten. Was •
Veit
Tümpel seinen Sohn als Verlobungsgeschenke an •
Eve
überreichen lässt (•
Silberkettlein, •
Schaupfennig)
dürfte jedenfalls mehr als nur symbolischen Wert für ihn haben.
Als • Veit Tümpel am Prozessmorgen
in Begleitung seines Sohnes • Ruprecht
in der Gerichtsstube von Dorfrichters •
Adam eintrifft, ist
er felsenfest davon
überzeugt, dass sein Sohn • Ruprecht
den Schaden nicht verursacht haben kann, den •
Marthe Rull
diesem vorwirft. Er glaubt nämlich noch daran,
dass dieser die Kammer ▪ Eves, so •
wie er es ihm aufgetragen hat (7.Auftritt.
V 886), überhaupt nicht betreten hat.
Trotzdem bietet er an, falls etwas anderes bewiesen werden könne,
für seinen Sohn •
Schadenersatz zu
leisten (▪
6.Auftritt, V 424). Er hat vor, am Ende des Prozesses die Verlobung
seines Sohnes nach den von •
Marthe Rull
erhobenen Vorwürfen gegen • Ruprecht wegen der Vorkommnisse der
vorangegangenen Nacht •
ganz offiziell zu lösen (9.Auftritt,
V 1385), und will die Verlobungsgeschenke (•
Silberkettlein, •
Schaupfennig)
zurückfordern (9.Auftritt, V
1386f.)
Veit Tümpel ist dabei, als sein
Sohn auf die Konskriptionsliste gesetzt wird. Mit • Ruprecht,
▪ Eve und deren Mutter •
Marthe Rull
sitzen sie zusammen, um über den Heiratstermin an Pfingsten zu
beraten, als Ruprecht von der "Kommission, die die Rekruten aushebt"
(12. Auftritt Variant,
V 1976)
kurzerhand "aufnotiert" wird und damit in absehbarer Zeit,
einen einjährigen Militärdienst (12.
Auftritt Variant,
V 2391) im
nicht allzufernen Utrecht antreten soll. Für ihn ist dies, auch wenn
es die Heiratspläne durcheinander bringt, eine patriotische Pflicht.
Diese Haltung entspricht der •
Treue Veits zur Obrigkeit und ihren
Vertretern (vor allem •
Walter, aber sogar
auch gegenüber •
Adam), denen er im Prozess
im Gegensatz zu seinem impulsiveren Sohn eigentlich immer mit
gehörigem Respekt begegnet.
Während der Verlobungszeit von • Ruprecht
und ▪ Eve ist •
Veit Tümpel darauf bedacht, dass
sich die beiden nach den Regeln kennen lernen, die im Dorf für die •
Annäherung der Geschlechter
aneinander gelten.
Voreheliche
Sexualität
gehört jedenfalls nicht dazu in einer Zeit, in der es die •
Ehre von Frauen als
Sittlichkeitsnorm und soziale Zwangsstruktur der
patriarchalischen Gesellschaft zu bewahren galt, bis eine Hochzeit
auch Sexualität unter den Eheleuten (notgedrungen) legitimierte. Als
• Ruprecht
am Vorabend der Gerichtsverhandlung seine Erlaubnis einholt, um zu
später Stunde noch ein wenig mit seiner Braut ▪ Eve
an deren Kammerfenster "schwatzen"
zu können, nimmt der Vater seinem Sohn das Versprechen ab, dass er
nicht in ihre Kammer geht und bis elf Uhr in der Nacht wieder zu
Hause ist.(7. Auftritt,
V 884 -
V 888)
Über die Ereignisse und den Bruch des Kruges, die zur Anklage • Ruprechts
durch •
Marthe Rull
geführt haben, kann •
Veit Tümpel keine eigenen
Beobachtung beisteuern. Er zählt, vermutlich •
aus
dramaturgischen Gründen, nicht zu dem wegen des "Tumults"
(•
7.Auftritt, V 746)
in ▪ Eves Kammer in der Vornacht zusammengelaufenen •
Gafferkollektiv der ungebildeten, einfältigen und ungehobelten
"Bauerntölpel" (Kreutzer
2011, S.57, Kindle Edition) Allerdings ist seine "Schwester
Briggi" (9. Auftritt,
V 1341) dort vor Ort (12.
Auftritt Variant,
V 2261).
Als
•
Veit Tümpel und sein Sohn am
Morgen von •
Marthe Rull
mit ihrem Vorwurf, • Ruprecht habe
den Krug zerstört, in die Gerichtsstube •
Adams zitiert werden, ist er
von der Unschuld seines Sohnes fest überzeugt, da er annimmt, dass
dieser sich, seiner Anweisung folgend (7.
Auftritt, V 886),
gar nicht in der Kammer ▪ Eves
aufgehalten haben kann.
Am Vorabend des Prozesses beobachtet •
Veit Tümpel seinen Sohn • Ruprecht
beim Packen seiner Sachen
(9. Auftritt,
V 1366). Er denkt
sich nichts weiter dabei, wenngleich er sich darüber wundert. So
habe • Ruprecht ihm ja
noch einen Tag zuvor gesagt, dass er
•
erst in fünf oder sechs Tagen seinen Militärdienst in Utrecht
antreten wolle ("Vorgestern wußtest du noch nicht, ob du /Den
fünften oder sechsten Tag wirst reisen.",
9. Auftritt, V 1374f.)
Im Prozess wird diese Beobachtung dann nach dem von •
Marthe Rull erhobenen Verdacht von einer von • Ruprecht
und ▪ Eve gemeinsam •
geplanten Fahnenflucht Ruprechts für ihn zu einem eindeutigen
Indiz für die Wahrheit dieser Vermutung.
Ruprecht fügt sich als
sein minderjähriger Sohn unter die Vormundschaft •
Veit Tümpels
und untersteht seiner Fürsorge und väterlichen Gewalt. Wenn der
Vater dem Sohn aufträgt, sich gemäß den Regeln für die •
Annäherung der Geschlechter
in Huisum während der Verlobungszeit zu verhalten, sagt ihm sein
Sohn dies zu. Er holt sich die Erlaubnis seines Vaters ein, als er
Eve in der Vornacht noch kurz aufsuchen will (7.
Auftritt, V 884f.)
und verspricht seinem Vater, "draußen" (7.
Auftritt, V 886)
zu bleiben, sowie um 23 Uhr wieder zu Hause zu sein (7.
Auftritt, V 888f.)
Die Art und Weise, wie • Ruprecht
die Vorgabe solcher Regeln akzeptiert (• "Ja,
meiner Seel, sag ich, das ist geschworen" (7.
Auftritt, V 887),
zeigt, dass die väterliche Autorität im Hause Tümpel in keiner Weise
in Frage steht. Dass •
Veit Tümpel
dabei nicht nur als Vormund seines Sohnes vor Gericht erscheint,
sondern diesem auch Prügel sowie die Verstoßung androht, zeigt, wie
weit die paternalistische Gewalt des Vaters über seinen Sohn reicht.
Eve ist die ebenfalls noch
minderjährige Verlobte seines Sohnes • Ruprecht,
deren Hochzeit •
Veit Tümpel
gemeinsam mit • Eves Mutter, •
Marthe Rull, gerade zu dem
Zeitpunkt für Pfingsten vereinbart (12.
Auftritt Variant,
V 1972ff.),
als sein Sohn auf die Konskriptionsliste kommt und binnen kurzer
Zeit seinen einjährigen Militärdienst (12.
Auftritt Variant,
V 2391) in
Utrecht antreten soll. Dass • Ruprecht
die Tochter der •
Kastellanswitwe (7.
Auftritt, V 585f.)
•
Marthe Rull, die nicht aus
einem bäuerlichen Haushalt kommt, zur Frau nehmen will, ist für ihn
kein Problem, zumal er die junge Frau wohl ebenso wie sein Sohn bei
der jährlichen Heuernte als physisch stark und zupackend erlebt hat.
(7.
Auftritt, V 876f.)
Von einer Mitgift, wie sonst vor allem im bäuerlichen Umfeld stets
die Regel, ist im Text nicht die Rede. In jedem Fall gibt es keine
erwähnenswerte emotionale Beziehung •
Veit Tümpels
zu seiner künftigen Schwiegertochter, so dass er sich ohne Wenn und
Aber hinter seinen Sohn stellt, die Verlobung •
ganz offiziell lösen (9. Auftritt,
V 1385) und die Verlobungsgeschenke (•
Silberkettlein, •
Schaupfennig)
von Eve
zurückfordern (9. Auftritt, V
1386f.) will. Er schließt sich sprachlich zwar nicht den
Herabsetzungen an, die • Ruprecht
immer wieder gegen • Eve
vorbringt, richtet seine Drohungen angesichts des Verdachts auf
Fahnenflucht seines Sohnes aber auch gegen •"die
saubre Jungfer Eve" (9. Auftritt,
V 1361).
Marthe Rull ist als Mutter
der zukünftigen Braut seines Sohnes • Ruprecht
bis zum Morgen des Prozesstags künftige Verwandtschaft. Sowohl der
Kleinbauer als auch die •
Witwe
eines Kastellans (7.
Auftritt, V 585f.)
stehen bis dahin zumindest in einer das Hochzeitsgeschäft gemeinsam
organisierenden Beziehung zueinander. Diese wird aber von •
Marthe Rull schon kurz vor
Prozessbeginn aufkündigt, indem sie den möglichen Brautvater und
seinen Sohn als •"krugzertrümmerndes
Gesindel" (6. Auftritt, V 414)
bezeichnet und nur ein wenig später das •"Gesindel"
auf dem •"Scheiterhaufen"
(6. Auftritt,
V 495) sehen will. Auf
der Basis der strukturellen •
Korrespondenz der beiden Familien Tümpel und Rull agieren beide
Familienoberhäupter vor Gericht als Vormünder ihrer Kinder und damit
im Prozess als Gegenspieler. Allerdings erweist •
Veit Tümpel
sich gegenüber der dreist und energisch auftretenden und sprachlich
eloquent agierenden •
Marthe Rull von Anfang an als
unterlegen. Sie macht sich geradezu einen Spaß daraus, dem
"Bauerntölpel" das Wort im Mund zu verdrehen und ihn
• regelrecht schwindlig zu reden (6.
Auftritt, V
415 - V 429). Dass der
Kleinbauer auf den von •
Marthe Rull geäußerten
Verdacht, • Ruprecht
habe offenbar wie viele andere von der Konskription Betroffene •
seine Fahnenflucht geplant (▪ 9.Auftritt,
V 1304ff.), sofort
einsteigt, zeigt, dass er die Absichten, die •
Marthe Rull mit ihrer •
Prozessstrategie verfolgt, in keiner Weise
durchschaut.
Frau
Brigitte, über deren persönlichen Verhältnisse der Text
nichts weiter hergibt als die von •
Veit Tümpel
gemachte Angabe, dass es sich um seine Schwester • "Briggi"
(9.Auftritt,
V 1340) handelt,
soll nach dem Willen •
Marthe Rulls •
bezeugen, dass • Ruprecht
der nächtliche Besucher von ▪ Eve
gewesen ist (9.
Auftritt, V 1325).
Noch ehe sie ihre Aussage macht, reicht die bloße Behauptung •
Marthe Rulls, seine Schwester
habe • Ruprecht
in der Vornacht, und zwar vor dem eigentlichen • "Tumult"
(•
7.Auftritt, V 746)
um 11 Uhr in ▪ Eves Kammer,
• "Im
Wortgewechsel, kosend bald, bald zerrend" (9. Auftritt,
, V 1342ff.), als
wolle er ▪ Eve zu etwas überreden,
zusammen mit dieser in •
Marthe Rulls Garten
angetroffen, dafür aus, dass •
Veit Tümpel
seinem Sohn die bedingungslose Unterstützung aufzukündigen beginnt.
Dem Dorfrichter • Adam
bringt • Veit Tümpel während des
ganzen Prozesses den in seinen Augen gegenüber den Repräsentanten
der Obrigkeit erforderlichen Respekt entgegen. Er ist außerstande,
die Indizien, die • Adam be- und
seinen Sohn • Ruprecht
entlasten, vernünftig zu beurteilen. Seine Bereitschaft, die •
Legitimität eines Gerichtsurteils (6.
Auftritt, V 416)
in der Krugsache anzuerkennen, ändert sich auch nicht, als • Adam
auf Anweisung des Gerichtsrats •
Walter ein
offenkundiges Unrechtsurteil über seinen Sohn fällt (11.
Auftritt, V 1874ff.).
Ohne jeden Widerspruch lässt er es geschehen. Und als • Ruprecht,
von ▪ Eve ermuntert, den
entlarvten Dorfrichter von seinem Richterstuhl verjagt und in die
Flucht treibt (11. Auftritt,
V 1894ff.),
springt er dem gegen eine solche Rebellion drohenden Gerichtsrat
bei: "Sei
ruhig, du vertrackter Schlingel." (11.
Auftritt, V 1908)
Ähnlich hat er schon zuvor reagiert, wenn sich sein Sohn gegenüber
Adam in seinen Augen respektlos gezeigt und sich die Richterrolle
angemaßt hat ("Halt's Maul, sag ich!",11. Auftritt,
V 1870).
Was für • Adam als Angehörigem der
• Gerichtswelt gilt,
trifft auch für das Verhältnis • Veit
Tümpels zu dem Gerichtsrat •
Walter zu, dem er
mit dem gleichen Respekt und der gleichen Treue zur Obrigkeit
begegnet. Als • Veit Tümpel im
Prozess den Verdächtigungen •
Marthe Rulls, • Ruprecht
habe offenbar wie viele andere von der Konskription Betroffene •
seine Fahnenflucht geplant (▪
9. Auftritt,
V 1304ff.) mit
eigenen Beobachtungen untermauert, kommt er, der dem Prozess im
Großen und Ganzen wortlos folgt, auf Geheiß des Gerichtsrats zu
Wort. (▪ 9. Auftritt,
V 1372-V
1392). Dabei erklärt er sich zu seinen Absichten im Prozess und
bringt zum Ausdruck, dass er, falls sich die Vorwürfe gegen seinen
Sohn durch die Aussage seiner Schwester, •
Frau
Brigitte, erhärten sollten, sogar die Todesstrafe für • Ruprecht
hinnehmen würde: •"dann
der Teufel soll den Hals ihm brechen." (9. Auftritt,
V 1392)
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
07.08.2026
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