Ruprecht ist der Sohn des Kleinbauern •
Veit Tümpel.
Er ist noch nicht volljährig und steht damit noch unter der Vormundschaft seines
Vaters. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass es sein Vater ist, der nach den Vorkommnissen
der Vornacht in seiner Rolle als Vormund das Verlöbnis seines
Sohnes mit •
Eve •
offiziell auflösen und
die Verlobungsgeschenke (•
Silberkettlein,
• Schaupfennig) von •
Eve und ihrer Mutter •
Marthe Rull zurückfordern
will. (9. Auftritt,
V 1383 -
V 1388).
Ruprecht dürfte daher das
Alter
von 26 Jahren noch nicht überschritten haben, das in vielen
ländlichen Gegenden erst die Grenze zur vollständigen Mündigkeit in
der frühen Neuzeit markierte. Dafür spricht auch, dass sein Vater
ihm auch mit körperlicher Züchtigung droht (9. Auftritt,
V 1353, • "Dir brech ich alle Knochen noch")
und
ihn, wenn er wirklich Fahnenflucht habe begehen wollen, als •
Verräter verstoßen und seinem Schicksal überlassen will.
Über
die sozialen Verhältnisse, in der mit seinem Vater lebt, gibt der
Komödientext wenig her. Sein Vater ist • "Kossäte"
(7. Auftritt,
V 847), d. h. ein
• Kleinbauer in der Dorfgemeinde von Huisum. Kleinbauern oder
Häusler bewohnten oft nur eine Kate (kleines Haus) und lebten
von der Landwirtschaft. Auch in Huisum gibt es wohl eine soziale
Ungleichheit in der Dorfwelt (vgl.
Wehler 1987,
Hufton
1998/2002 S.159)
So zieht sich wohl auch durch Huisum "die
dreifache
Scheidelinie zwischen den Bauern, den unterbäuerlichen Kleinbesitzern
und den landlosen Arbeitskräften" (ebd.),
die aber im Text nur implizit zur Darstellung kommt.
Die häuslichen Verhältnisse, in denen •
Ruprecht lebt, reichen wohl zum Leben aus, aber dürften sehr
bescheiden sein. Allerdings hat er, von wem auch immer, offenbar
gerade eine kleinere Erbschaft von hundert Gulden gemacht, von der
auch • Adam, ebenso wie
wohl das ganze Dorf, weiß (12.
Kapitel Variant,
V 2028).
Hundert Gulden waren allerdings in der Zeit, in der die Handlung spielt,
kein wirklicher Reichtum, der einem ein dauerhaft sorgenfreies Leben
bescheren konnte. Die Summe entsprach in etwa dem Lohn eines
Arbeiters für mehrere Monate. Sie war aber immerhin so viel, dass
man davon wohl die Kosten für die komplette Grundausstattung eines
Haushalts (Bett, Tisch, Stühle usw.) hätte bestreiten können.
Die soziale Herkunft •
Ruprechts zeigt sich nur bedingt in seiner Sprache. Durch
die homogenisierende Wirkung des • Blankverses,
den alle Figuren der Komödie in der dramatischen Rede benutzen, wird
der • Kontrast zwischen
Gerichtswelt und Dorfwelt weitgehend eingeebnet. Sprachlich hebt
sich Ruprechts Sprache als die eines ungebildeten Bauernsohns vor
allem dann von der Sprecher der Gerichtswelt ab, wenn seine
Impulsivität mit einer expressiven •
Sprachfunktion dargestellt werden soll. Oft ist es auch, wie
wie so oft in Kleists Komödie, dass es zu einem
Kontrast
zwischen der hohen Form und dem Inhalt kommt. Dies wird
schon ▪
bei seinem ersten Auftritt (6. Auftritt,
V 414-V
438) durch die Wortwahl
betont (Drache, wurmt, ein Loch bekommen, die Hochzeit ..
flicken, den Fuß eins drauf, verflucht bin ich, die Metze), die
der Alltagssprache sehr nahe kommt, die von seinem Vater, • Veit Tümpel
, und ihm
außerhalb des Gerichts gesprochen wird.
Diese und andere
Verhaltensweisen passen kaum zu dem distanzierten Redegestus,
den der Blankvers eigentlich den Sprecher aufnötigt. Dem hohen
Ton des Blankverses steht z. B. auch seine Bereitschaft entgegen, von
•
Eve angestachelt (▪ "Auf,
Ruprecht!", 11.
Auftritt,
V 1892),
wütend gegen •
Adam bei dessen Entlarvung
handgreiflich zu werden, als dieser von • Licht
die bei seinem nächtlichen Besuch bei •
Eve verloren gegangene
Perücke auf den Kopf gesetzt bekommt (11.
Auftritt,
V 1860).
Die beiden jungen Leute, Eve ist
etwa 16 Jahre alt.
Ruprecht dürfte auch noch •
jünger als Mitte Zwanzig sein und damit noch unter der
Vormundschaft seines Vaters, des Kleinbauern •
Veit Tümpel stehen. Die beiden
sind zum Zeitpunkt des Krug-Prozesses schon mehrere Monate
miteinander verlobt und planen die Hochzeit an Pfingsten des
laufenden Jahres, als eine
Konskription •
Ruprecht abverlangt
(12. Kapitel Variant,
V 1972ff.),
einen einjährigen Militärdienst in Utrecht
(12. Kapitel Variant,
V 2391)
anzutreten.
Die Beziehung des zukünftigen Brautpaares ist
▪
nicht das Ergebnis einer romantischen
Liebesgeschichte, zumal Eheschließungen meist arrangiert wurden,
auch wenn sie, insbesondere auf dem Land, gewöhnlich nicht gegen den
Willen der Beteiligten zustande kamen. Aus •
Ruprechts Perspektive gesehen,
liest sich seine Entscheidung, • Eve
um ihre Hand zu bitten, wie eine überwiegend zweckrationale
Entscheidung. Er sucht vor allem eine sittlich tadellose,
tatkräftige und gesundheitlich möglichst robuste Ehefrau, die ihm
den Haushalt führt, auf dem Hof hilft und zugleich als Mutter ihrer
künftigen Kinder für den Nachwuchs sorgt. (7.
Auftritt, V 876f.)
In der künftigen Beziehung der Eheleute ging es denn auch eher um •
"Miteinander-Auskommen-Können"
(Nipperdey 1983/1987,
S.116) denn um Liebe im romantischen Sinne.
Was • Ruprecht
als •
Sohn eines Kossäten (Kleinbauers)
(7. Auftritt,
V 847)
seiner Braut •
Eve
perspektivisch zu bieten hat, sind
bescheidene
Lebensverhältnisse, die von ▪
harter
körperlicher Arbeit gekennzeichnet sind,
auch wenn er gerade eine kleine Erbschaft gemacht hat. Die Verlobungsgeschenke,
die •
Veit
Tümpel seinen Sohn an •
Eve
überreichen lässt (•
Silberkettlein, •
Schaupfennig)
und nach der angestrebten Auflösung der Verlobung zurückfordern
will,
stellten demnach über den symbolischen bestimmt auch einen materiellen Wert
dar.
Die Verlobung der beiden Minderjährigen wird von ihren
Vormündern (•
Veit Tümpel und • Marthe Rull)
abgesegnet und mit der Überreichung der Verlobungsgeschenke an •
Eve
offiziell, d. h. auch rechtlich besiegelt.
(9. Auftritt,
V 1385ff.) Das •
Eheversprechen, das diesem Akt zugrunde liegt, hatte in der
Frühen Neuzeit eine hohe soziale Verbindlichkeit.
Seine zukünftige
Braut gegen Nebenbuhler zu verteidigen, ist für • Ruprecht
daher auch selbstverständlich. Aus diesem Grunde sollte seine
Forderung an •
Eve, seinem vermeintlichen Nebenbuhler, dem Flickschuster
Lebrecht, einen klaren Korb zu geben und seine Bereitschaft,
ihm andernfalls auch mit gewaltsamen Mitteln seine Grenzen
aufzuzeigen, von dem er selbst berichtet (7.
Auftritt, V 924 -
V 933), nicht in
erster Linie als Ausdruck einer eifersüchtigen "Liebe" gelesen
werden, sondern eher als legitime Verteidigung des gegebenen •
Eheversprechens.
In der Verlobungszeit lernen sich •
Eve und •
Ruprecht also unter Wahrung der
erforderlichen Anstandsregeln, die in Huisum gelten, kennen. Die
• Annäherung der
Geschlechter erfolgt auch hier •
unter der sozialen
Kontrolle der Dorfgemeinschaft. Darunter fiel in der Frühen
Neuzeit auch die • Virginität,
die in dieser Zeit ein hohes Gut war,
das, insbesondere in der dörflichen Welt, "nicht bloß individuell,
sondern auch kollektiv zu verteidigen war" (Eder
2002, S.39).
In der Komödie wird dies vor allem
durch die Ermahnung •
Veit Tümpels an seinen Sohn deutlich, der ihm
erlaubt, zu später Stunde zwar noch ein wenig mit •
Eve am Fenster zu sprechen, aber auch das Versprechen abnimmt,
dass er nicht mit ihr in ihre Kammer gehe und um elf Uhr nachts wieder zu
Hause sei (7.
Auftritt, V 886).
Auch das Zusammenlaufen der Nachbarschaft
(12. Kapitel Variant,
V 2259ff.)
im • "Tumult"
(•
7.Auftritt, V 746) des • "Kammergeschehens"
und die von ihr erhobenen Vorwürfe gegen •
Ruprecht zeigen, ebenso
wie die Neugierde von •
Frau Brigitte, wie diese
soziale Kontrolle ausgeübt wird.
Nach den
Vorkommnissen in der Vornacht, von denen •
Ruprecht vor Gericht
▪ ausführlich berichtet, ist für den jungen Bauern die Beziehung zu
seiner Verlobten beendet. Brüsk wehrt er noch vor Gericht jeden
Versuch •
Eves ab, sich ihm zu erklären. Für ihn steht fest, dass seine
Verlobte sich mit seinem vermeintlichen Nebenbuhler, dem
Flickschuster Lebrecht eingelassen und dabei ihre Unschuld
(Virginität) und damit ihre • "Ehre"
verloren hat. (•
7.Auftritt, V 924
- V 934)
Eve hat sich seinen Augen als Hure ("Metze"
6. Auftritt,
V 440,
7. Auftritt,
V
819)erwiesen. Besonders erscheint ihm, dass seine Verlobte ihn
wider besseren Wissens beschuldigt, nur um sich selbst vor der
öffentlichen Schandstrafe zu bewahren, die ihr sicher droht, weil
sie sich sogar mit einem Dritten der •
"Unzucht" schuldig gemacht habe. (•
9.Auftritt, V
1185f.)
Als •
Eve ihre im • "Tumult"
(•
7.Auftritt, V 746) des • "Kammergeschehens"
erhobene Beschuldigung •
Ruprechts zurücknimmt (•
9.Auftritt, V
1190) und sich dessen Lebrecht-These auch in Luft auflöst (•
9.Auftritt, V
1222ff.), ändert dies an seiner Vorstellung über das, was sich •
Eve und einem nun unbekannten Dritten in der Kammer abgespielt
hat und damit auch an seiner moralischen Verurteilung •
Eves nichts. Er hat ja schließlich die von ihm zwar nur
schemenhaft wahrgenommene dritte Person selbst in die Flucht
geschlagen und ihr mit Türklinke einen Schlag auf den Kopf versetzt.
So kommt ihm in seiner "Beweisnot" sehr gelegen, dass seine Tante, •
Frau Brigitte in ihrem
Bericht, den
Teufel als möglichen nächtlichen Besucher •
Eve ins Spiel bringt (11. Auftritt,
V 1685ff.). Dass er
den Faden des Aberglaubens, den seine Tante damit strickt,
aufgreift, verdeutlicht einmal mehr, wie ihm seine eigenen,
tölpelhaften ▪ "Scheuklappen"
den Blick auf die Wirklichkeit verengen und verstellen. Dass er
dabei kein bissschen weiterdenkt, wird spätestens dann klar, wenn
man bedenkt, welche Folgen das für •
Eve hätte, wenn der Teufel selbst •
Unzucht bzw. "Notzucht" mit ihr getrieben hätte. Mit Sicherheit wären die Folgen für die junge Frau weitaus schlimmer gewesen als die ihr sonst
drohenden Schandstrafen wegen •
vorehelichen Sexualverkehrs.
Erst nachdem •
Adam entlarvt ist, sieht •
Ruprecht seinen Irrtum ein und ist, wenn • Eve
ihn trotz allem heiraten will, im Gegenzug bereit auf weitere
Details dazu zunächst einmal zu verzichten (12. Kapitel Variant,
V 1932 -
V 1935).
Allerdings weiß er, als er dies mit betont großmütigem Gestus
erklärt. nichts über die Vorgeschichte,
hat keine Ahnung, weshalb • Adam in der Kammer seiner
Braut gewesen und geflüchtet ist, als er die Kammertür eingetreten
hat. (7. Auftritt,
V 962ff.)
In der • Variant-Fassung
des 12. Kapitels (Langfassung, 1808) stellt er sich, als •
Eve sich den Tadel von Gerichtsrat
• Walter anhören
muss, sie habe mit ihrem Schweigen dazu beigetragen, dass dem
Gericht Schande entstanden und ihre •
Ehre in Frage gestellt worden
sei
(12. Kapitel Variant,
V 1924 -
V 1927),
stellt sich • Ruprecht
schützend vor • Eve. Dies hat zweierlei Gründe. Zum einen will er •
Eve, die ihn zuvor zweimal hat
"abblitzen" lassen (12.
Kapitel Variant,
V 1913,
V 1919) -
V 1927),
davon überzeugen, dass er doch noch zu dem von ihr während des
Prozesses so schmerzlich vermissten unbedingten Vertrauen (9.
Auftritt, V 1162
- V 1165) fähig ist
und sie damit zurückgewinnen. Zum anderen will •
Ruprecht gemeinsam mit •
Eve
möglichst schnell die Gerichtsstube verlassen (12.
Kapitel Variant,
V 1930).
Damit will er ihr eine weitere beschämende Befragung durch den Gerichtsrat zu
ersparen, die u. U. kompromittierende Details ans Licht der
Öffentlichkeit gezerrt hätte, die seine Annahme, •
Eve
sei schuldlos,
von der er in dieser Situation ohne Kenntnis der Fakten ausgeht (12.
Kapitel Variant,
V 1942) doch
noch hätte in Frage stellen können.
Eine Heirat mit einer Frau, die, •
ob gewaltsam oder nicht, ihre •
"Ehre"
verloren hat, wäre für ihn auch weiter nicht in Frage gekommen.
Als •
Walter aber nicht locker lässt
und darauf besteht, dass •
Eve
vollumfänglich berichtet, was zwischen ihr und •
Adam geschehen ist (12.
Kapitel Variant,
V
1939), macht •
Ruprecht ihr Mut, auch wenn er
befürchtet, eifersüchtig zu werden. (12.
Kapitel Variant,
V 1944f.).
In dieser Situation, in der noch nichts über die sexuelle Erpressung
•
Eves durch den Dorfrichter weiß,
glaubt •
Ruprecht wohl nicht, dass seine Braut in der Kammer mit
•
Adam ihre Unschuld
(Virginität) verloren und unzüchtige Handlungen begangen hat.
Als •
Eve
erklärt, dass er mit den Truppen nach Batavia
abkommandiert werde, ist •
Ruprecht so heillos überrascht (12.
Kapitel Variant,
V 2062),
dass er kein weiteres Wort hervorbringt. Was •
Eve
weiter über die Vorgeschichte und das Geschehen in der Nacht
vorbringt, macht ihn fassungslos. Dass ausgerechnet •
Adam, der Dorfrichter, in •
Eves
Kammer gewesen ist und von ihm in die Flucht geschlagen worden ist (7.
Auftritt, V 962 -
V 989) will nicht so
recht in seinen Kopf. Und doch scheint ihm, wie bei seinem
Eifersuchtsanfall in der Nacht zuvor "der Knopf am Brustlatz" (7.
Auftritt, V 964)
fast zu "springen", so sehr ringt er offenbar auch bei den
Schilderungen • Eves wieder um
Luft. Seine Ausrufe und Flüche unterbrechen •
Eves
Darstellung immer wieder (z. B. ▪ "Gotts
Bitz!"
V
2119), ▪ "Gotts
Donnerwetter!" (V
2119), ▪"Seht,
den Halunken! (V
2122) , ▪ "Ei,
solch ein blitz-verfluchter Kerl!" (V
2187), ▪ "Die
Bestie!" (V
2230), ▪ "Gotts
Schlag und Wetter!" (V
2238), ▪ "Verflucht!"
(V 2241) ▪"Mein
Evchen!" (V
2241), ▪ "Daß
mir der Fuß erlahmte!" (V
2253), ▪ "Verwünscht!
Daß ich nicht schwieg! Ein anderer! Mein liebes Evchen!" (V
2268). Am Ende münden sie in • Ruprechts Ausruf
▪ "Vergib
mir!" (V
2304).
Eigentlich horcht er nur auf, als •
Eve
auf das zu sprechen kommt, was zwischen •
Adam und ihr ▪
in der Kammer
geschehen ist. Insbesondere die "zwei abgemessne(n)
Minuten " (12.
Auftritt Variant,
V 2217), in denen •
Adam sie an den Händen
gefasst, (bloß) "starr" angeschaut und rein gar nichts gesagt habe,
lässt ihn ihm offenbar gewisse Zweifel an ihrer Erzählung aufkommen,
zumal er ihr ja zuvor schon attestiert hat, Scham zu empfinden. (12.
Auftritt Variant,
V
1931)
Dass es am Ende zu einem ▪
Happy End für
Eve und Ruprecht, der von •
Adam noch mit Billigung von
Gerichtsrat •
Walter
rechtskräftig mit einem willkürlichen und skandalösen Richterspruch
verurteilt worden ist, kommt, ist nicht das Verdienst des
Bauernsohns, sondern seiner Verlobten, die •
Walters ▪
väterliche Zuneigung erlangt und damit noch Vorteile für den
Militärdienst erwirken kann, den Ruprecht in Utrecht antreten wird.