Unter dem Blickwinkel der •
Figurenkonstellation
des Lustspiels betrachtet, steht •
Ruprecht in verschiedenen Kontrast- und Korrespondenzbeziehungen
zu anderen Figuren.
Zunächst einmal ist er Teil der in der
Gerichtsverhandlung auftretenden Gruppe der Dorfbewohner, gehört zu
ihrer • Dorfwelt mit ihrer einfachen, mitunter derb wirkenden Sprache,
ihren gesellschaftlichen Spielregeln, Gepflogenheiten und Normen. Von seinem Vater •
Veit Tümpel wird er
angehalten diese Regeln, die auch die •
Annäherung der Geschlechter
betreffen, während der Verlobungszeit mit ▪ Eve, der
Tochter der Kastellanswitwe •
Marthe Rull,
einzuhalten. Insofern
Ruprecht ist, das zeigen seine
Korrespondenzmerkmale, ein typisches Mitglied der
Dorfgemeinschaft von Huisum. In diesem Dorf kennt jeder jeden und
seine Menschen wohnen in so enger Nachbarschaft zusammen, dass kaum
etwas unbemerkt bleibt. So wollen auch zahlreiche Gaffer*innen mit
eigenen Augen sehen, was der Grund für den • "Tumult"
(•
7.Auftritt, V 746) in ▪ Eves
Kammer ist, wie den
Berichten •
Ruprechts (•
7.Auftritt, V 1036
- V 1040) und ▪ Eves
(12. Auftritt Variant,
V 2254 -
V 2263) zu
entnehmen ist: Am Ort des Geschehens sind nicht nur die neugierigen Nachbarn •
Ralf und Hinz, • "Muhme Sus'
und Muhme Liese" und • Frau
Brigitte (12. Auftritt Variant,
V 2261), sondern auch die •
Knechte und Mägde sowie Hunde und Katzen (!). Kurz und gut: Das ganze
Kollektiv der ungebildeten, einfältigen und ungehobelten
"Bauerntölpel" (Kreutzer
2011, S.57, Kindle Edition) will sich so ein
•"Spektakel"
nicht entgehen lassen.
Neben den
Korrespondenzbeziehungen, die zwischen •
Ruprecht und den anderen
Mitgliedern der • Dorfwelt bestehen, gibt es auch eine Korrespondenz
zwischen der Vater-Sohn-Familie (•
Veit Tümpel und • Ruprecht)
und der Mutter-Tochter-Familie (•
Marthe Rull
und
▪ Eve). In dieser
strukturellen Korrespondenz stehen die beiden noch minderjährigen
Brautleute ▪ Eve und • Ruprecht
unter der häuslichen Gewalt, dem Schutz und der Fürsorge ihres
jeweiligen Elternteils, der die Interessen ihres jeweiligen Kindes
vor Gericht vertreten will. Dabei drohen sie ihren Kindern, fast im
Wortlaut gleich, körperliche Züchtigung an, wenn sie sich
moralischer Verfehlungen schuldig gemacht haben sollten.
So droht •
Marthe Rull
ihrer Tochter mit körperlichen Strafen (9.Auftritt,
V 1199: "Hör,
dir zerschlag ich alle Knochen!") •
Veit Tümpel seinem Sohn
an,
ihn zu verprügeln (9.Auftritt,
V 1353: "Dir
brech ich alle Knochen noch"). Im schlimmsten Fall sind beide
bereit, ihre Kinder zu verstoßen und der Gerichtsbarkeit zu
übergeben. Marthe Rull
will dies ohne Zögern tun, wenn sich herausstellen sollte, dass ein
anderer als •
Ruprecht der nächtliche Besucher in ▪ Eves
Kammer gewesen ist. (9.Auftritt,
V 1289ff.)
Veit Tümpel will den Stab über
seinen Sohn in gleicher Weise brechen, wenn sich bewahrheiten
sollte, dass •
Ruprecht gemeinsam mit ▪ Eve
seine Fahnenflucht vor dem Militärdienst geplant haben sollte (9.Auftritt,
V 1389ff.).
So weiß auch •
Ruprecht zu Beginn des Prozesses seinen Vater hinter sich
und dieser ist auch bereit, falls sich herausstellen sollte, dass
sein Sohn den Krug •
Marthe Rulls
tatsächlich zertrümmert hat,
Schadenersatz zu
leisten (▪
6.Auftritt, V 423).
Offenbar ist er aber über das Wann und Wo des Geschehens, das zum
Bruch des Kruges geführt hat, bei Prozessbeginn nicht im Bilde, weiß
noch nicht, dass sich sein Sohn über seine Anweisungen hinweg
offenbar mit ▪ Eve in •
Marthe Rulls
Garten getroffen und womöglich sogar in ihrer Kammer aufgehalten
hat. Ohne dass er dies in irgendeiner Weise explizit artikuliert,
glaubt er
•
Ruprechts Angabe, ▪ Eve
habe ihn betrogen. Der
Vorwurf der Untreue wiegt schwer, denn • bis
ins 20. Jahrhundert hinein war die Ehe der einzige legitime Ort für
Sexualität und das Ehebett allein war der "anerkannte Altar für die
Zeremonie der Sexualität" (Perrot
1992, S. 121, zit. n.
Gestrich 2003,
S.513) Ging es um vorehelichen und außerehelichen Geschlechtsverkehr,
ging es um die so genannte • "Unzucht".
Daher will •
Veit Tümpel,
da er der Überzeugung ist, dass
seinem Sohn auch kein sittlich-moralisches
Fehlverhalten nachzuweisen ist, vor Gericht das förmliche
Verlöbnis seines Sohnes mit •
Eve Rull •
offiziell auflösen
und die Verlobungsgeschenke (•
Silberkettlein,
• Schaupfennig) von •
Eve und ihrer Mutter •
Marthe Rull
zurückfordern (9. Auftritt,
V 1383 -
V 1388).
Die Unterstützung, die • Ruprecht
zu Beginn des Prozesses von seinem Vater erfährt, ändert sich
hingegen im Verlauf des Prozesses, in dem •
Veit Tümpel
immer mehr von seinem Sohn abrückt. Als er nämlich erfährt, dass
sein Sohn entgegen seiner ausdrücklichen Anweisungen, die Kammer von
▪ Eve aufgesucht hat, ist er
so entrüstet, dass er ihm •
androht, ihn zu verprügeln (9.Auftritt,
V 1353). Und als er dem von •
Marthe Rull hingeworfenen Verdacht
aufsitzt, • Ruprecht
habe in der vergangenen Nacht sich •
der Konskription durch Desertation entziehen (9.Auftritt,
V 1310) und ▪ Eve
zur gemeinsamen Flucht veranlassen wollen, kommt es zum
(vorläufigen) Bruch mit seinem Sohn.
Unter dem Aspekt der Figurenkorrespondenz betrachtet, verlieren
sowohl ▪ Eve als auch • Ruprecht
im Verlauf des Krugprozesses die Unterstützung ihrer Vormünder, bis
das Geschehen durch die Entlarvung •
Adams (11.
Auftritt, V 1890)
eine andere Wendung hin zum rührseligen •
Happy End für das wieder versöhnte Brautpaar kommt.
In seiner Zugehörigkeit zur Dorfwelt steht • Ruprecht
wie alle
anderen "Dörfler" auch in einem
Kontrastbezug zu den Personen der
• "Gerichtswelt", in der der Dorfrichter
•
Adam eine besondere Rolle spielt.
Der Gerichtsrat •
Walter, der stets
darum bemüht ist, sein Amt würdig zu repräsentieren, und der
Schreiber • Licht, der offensichtlich
über eine fundierte Ausbildung verfügt, repräsentieren eine
Gerichtswelt mit eigenen formalisierten Regeln, einem Habitus und
obrigkeitlichen Gestus, der sich auch in ihrer Sprache ausdrückt,
die sich von der der Dorfbewohner, trotz der insgesamt •
homogenisierende Dominanz
des • Blankvers
als
▪
artifiziellen ▪
Dramensprache, den Kleist auch sie sprechen lässt,
deutlich unterscheidet. Wie beim
Streit seines Vaters, •
Veit Tümpel, mit •
Marthe Rull beim Erscheinen
vor Gericht (6. Auftritt,
V 414-V
438) ist es , wie so oft in Kleists Komödie, der •
Kontrast
zwischen der hohen Form und dem Inhalt, der durch die
Wortwahl betont wird, die der Alltagssprache sehr nahe kommt, die
von Vater und Sohn außerhalb des Gerichts gesprochen wird.
Die Legitimität der • "Gerichtswelt" und ihrer
Vertreter steht dabei für die Dorfbewohner und damit auch für • Ruprecht
und seinen Vater •
Veit Tümpel außer Frage.
Dass dieser im Gegensatz zu seinem seinem impulsiveren Sohn der
Obrigkeit und ihren Repräsentanten eigentlich immer mit gehörigem
Respekt begegnet, ist dem emotionalen Involvement • Ruprechts
in die Geschehnisse geschuldet. Er ist wegen der angeblichen Untreue
seiner Verlobten ▪ Eve verletzt
und wütend und hat ganz offensichtlich auch damit zu kämpfen, vor
der Dorfgemeinschaft als "gehörnter" Bräutigam (7.
Auftritt, V 942ff.)
dazustehen.