Die Handlung
der
Szene I,7
(7. Auftritt) im 1. Akt von
Schillers
Drama »Maria
Stuart« spielt in
einem Zimmer im Schloss Fotheringhay.
1 . Akt
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2. Akt
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3.
Akt - 4. Akt
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5. Akt

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I,6
Maria
Stuart, der von
Lord Burleigh in Begleitung von
Amias Paulet der
Schuldspruch mitgeteilt werden soll, bestreitet noch einmal mit allem
Nachdruck die Legitimität eines Gerichtsverfahrens gegen sich vor
einem englischen Gericht. Als Königin könne sie ganz grundsätzlich
überhaupt nur von Adeligen gerichtet werden, die ebenfalls die
Königswürde innehätten. Ihre Teilnahme am Prozess, mit der man sie
eine Falle gelockt habe, sei in keiner Weise Ausdruck der Anerkennung
einer englischen Gerichtsbarkeit über sich gewesen. Ihrem Einwand, sie
sei keinem standesgemäßen Gericht unterworfen worden, begegnet
Burleigh mit dem Hinweis darauf, dass die vierzig Richter des
Gerichtes die hochrangigsten und angesehensten Großen Englands gewesen
und in ihrer großen Zahl wegen unbestechlich seien. Maria Stuart aber
hält ihm vor, dass dieser hochgelobte englische Adel schon willfähriges
Instrument in den Händen
Heinrichs VIII. gewesen, das Oberhaus korrupt und opportunistisch
mit der Thronfolge umgegangen sei und seine in kürzester Zeit viermal
mitvollzogene Glaubensänderung kein Zeichen für Standhaftigkeit,
Prinzipientreue und Legitimität darstelle. Hinzu kommen ihrer Ansicht
nach weitere machtpolitische Argumente, die gegen die Legitimität des
Gerichtes sprechen: Da sei zunächst das unterschiedliche
Glaubensbekenntnis, das von vornherein zu einer Voreingenommenheit
gegen eine schottische Papistin führe. Dazu komme die historische
Feindschaft von Schotten und Engländern, die sogar dazu geführt habe,
dass keiner gegen den anderen vor Gericht aussagen dürfe. Diese
Gegensätze ließen sich ihrer Überzeugung nach nur unter einer
vereinigten Krone Englands und Schottlands aufheben. Als Maria Stuart
einräumt, dass sie dieses Ziel mit friedlichen Mitteln früher verfolgt
habe, wird sie von Burleigh der Anstiftung zum Bürgerkrieg bezichtigt,
ohne dass er den von Maria sofort eingeforderten Beweis dafür antreten
kann. Statt dessen bricht er die Auseinandersetzung um die Legitimität
des Gerichts ab und will Maria den Urteilsspruch und seine Begründung
verkünden. Als er das Gesetz zitiert, das nach Ansicht Marias
eindeutig gegen sie erlassen worden ist (Act
for the Queens Safety), fordert ihn Maria erneut auf, Beweise für
ihre von ihm behauptete Beteiligung an der Verschwörung
Babingtons vorzulegen. Als Burleigh auf die ihr im Prozess schon
vorgelegten Briefe verweist, die ihre Schreiber Kurl und Nau in ihrem
Auftrag verfasst hätten, besteht sie auf einer ihr nach englischem
Recht eigentlich zustehenden Gegenüberstellung. Als sie gegenüber
Burleigh mehrfach darauf insistiert, weicht Burleigh aus und
konfrontiert sie mit einem weiteren Aspekt der Urteilsbegründung,
nämlich ihrer Konspiration mit Spanien und anderen mit England
verfeindeten Königshäusern in Europa. Aber auch diesen Einwand lässt
Maria Stuart nicht gelten. Sie sei völkerrechtswidrig gefangen gesetzt
worden und habe damit das legitime Recht, ihre eigene Befreiung,
allerdings ohne jemals Mordabsichten gegen Elisabeth gehegt zu haben,
zu befördern. Am Ende ist ihr aber klar, dass sie von Elisabeth
keine Gerechtigkeit zu erwarten hat. Denn vor den Augen der ganzen
Welt werde sie von Elisabeth allein machtpolitischen Interessen
geopfert. Um sich allerdings ihrer zu entledigen, müsse Elisabeth, da
sie sie nicht richten könne, Maria schon ermorden lassen.
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I,8
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
29.05.2021