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Die nachfolgenden Seiten sind eine originalgetreue Abbildung der Seiten 384
und 385 des
Mannheimer Souffllierbuchs, der Bearbeitung von
Friedrich Schillers
Drama "Die
Räuber" durch
Wolfgang Heribert Freiherr von Dalberg (1750 - 1806), dem
Intendanten des Mannheimer Theaters, das für die Inszenierung der
Uraufführung des Stückes am 13.1.1782 am Theater in Mannheim verwendet
worden ist. Die Handschrift umfasst insgesamt 392 Seiten. Das Papier dazu
stammt aus der Odenwälder Mühle von Ludwig
Wendel Illig (1747 - 1817), Papiermachermeister in Elmshausen, später in
Niederramstadt. Dalberg veranlasste seinen Kopisten
Trinkle das Werk Schillers mit den entsprechenden Änderungen Dalbergs
abzuschreiben (darunter 16 nicht mehr vorhandene Rollenhefte der "Räuber"
für die Schauspieler.

Seite 384 der Handschrift des Mannheimer Soufflierbuchs 17811/82
(aus:
Stubenrauch/Schulz (Hg.) 1959, 112/113)
Der "Duktus" seiner Handschrift "besticht durch eine ungemein saubere,
ästhetische Gefälligkeit, die die Kalligraphie der Hs. [= Handschrift, d.
Verf.] durch Zweifarbigkeit zu steigern weiß. Alle Namen der auftretenden
Personen, sämtliche Spielanweisungen sowie die Überschriften der 7
Handlungen und 42 Szenen sind mit Doppellinien in roter Tinte unterstrichen.
Für Personennamen, Fremdworte, jeweilige Bezeichnungen der Handlungen und
Szenen, Spielplatzangaben, auch Regiebemerkungen ähnlicher Bedeutung, sofern
sie den Dialog unterbrechen sind lateinische Buchstaben verwendet." (Schulz
1959, S. 28)

Seite 385 der Handschrift des Mannheimer Soufflierbuchs 17811/82
(aus:
Stubenrauch/Schulz (Hg.) 1959, 112/113)
Was die Rechtschreibung der Handschrift anbelangt, so ist
sie nach
Schulz (1959, S. 28f.) "ziemlich uneinheitlich, woran zweifellos der
Umstand Schuld trägt, dass 4 individuell verschiedene Schreibgewohnheiten
zusammentreffen: Schiller nebst seinem 'nach Gewohnheit aller
beßerwissenwollender Schreiber die orthographie oft erbärmlich mißhandelnden'
Kopist in der Vorlage, sodann in deren Überarbeitung und Abschrift Dalberg
und Trinkle. Infolgedessen kann es kaum wundernehmen, dass die Hs. weder von
grammatikalischen Fehler noch von textlichen Irrtümern frei ist.
Andererseits darf sie aber durchaus dafür belobt werden, an manchen Stellen
den Wortlaut und die Interpunktion der von Schiller gewollten Fassung treuer
als die Drucke bewahrt zu haben." (Schulz
1959, S. 29)
Der Text der oben dargestellten Seiten 384 und 385 des
Mannheimer Soufflierbuchs lautet (in Klammern der Teil, der oben nicht zu
lesen ist!):
[R. MOOR
Itzt nicht - Nur izt nicht, meine Lieben. Schonet meines Muthes in
dieser richtenden Stunde - Theilt mein Vermögen unter euch,] Kinder;
werdet gute Bürger, und wenn ihr gegen zehn, die ich zu Grunde richtete,
nur einen glücklich macht, so ist meine Seele gerettet. Geht! Kein
Lebewol - dort sehen wir uns wieder - oder auch nicht wieder - Fort!
schnell! eh ich weich werde.
SCHWEIZER UND KOSINSKI
(gehen beide mit verhüllten Gesichtern ab)
R. MOOR
Auch ich bin ein guter Bürger, erfüll ich nicht das entsetzliche Gesetz,
ehr ich es nicht, räch' ich es nicht? Es ist beschlossen! Ich erinnere
mich einen armen Schelm gesprochen zu haben, als ich herüberkam, der im
Taglohn arbeitet, und eilf lebendige Kinder hat - Man hat 1000
Goldgulden gebothen, wer den grossen Räuber lebendig liefert, dem Mann
kan geholfen werden - Er führe mich die Richter - ein Glüklicher mehr -
Sonne-Untergang. Ich sterbe groß durch eine solche That!
ENDE"
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