Eine Zweischichtenerzählung
Die
Detektiverzählung oder der Detektivroman stellt einen
Typus des Ich-Romans
dar, bei der das
erzählende
Ich als Augenzeuge (engl. I as witness; frz. je témoin) auftritt. Sie zeichnet sich nach Vogt (1996) durch die folgenden Merkmale aus:
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Der Ich-Erzähler erzählt ohne ausgeprägte
zeitliche Retrospektive.
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Der Erzähler, z.B. Dr. Watson in Doyles Sherlock Holmes (1892)
"funktioniert gewissermaßen als Stellvertreter der Leser in der
Erzählung, als Perspektivfigur, vor allem als Informationsfilter.
Seine Begriffsstutzigkeit ist nur die psychologische Hülle dafür,
dass Beobachtungen, Folgerungen und Erkenntnisse des genialen
Detektivs erzähltechnisch so lange zurückgehalten oder dosiert
werden, wie es für die Lesewirkung - vor allem also für den Aufbau
von »Spannung« erforderlich ist." (Vogt
1996, S.75)
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Grundsätzlich verbleibt das
erzählende Ich dabei jedoch in
einer Randstellung innerhalb des erzählten Geschehens.
Beispiele:
(vgl.
Vogt
1996, S.73-75)
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
19.12.2023
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