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Literaturepoche Jakobinismus (1789-1796) - Textauswahl

Aufruhr, Aufstand und Revolution

Adam Bergk (1796)


FAChbereich Deutsch
Glossar
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Aufruhr, Aufstand und Revolution sind Äußerungen menschlicher Kräfte, die nur in der bürgerlichen Gesellschaft stattfinden. Aufruhr ist ein Widerstand einiger Bürger (nicht der Mehrheit derselben) gegen Verfügungen der gesetzgebenden und gegen Ausübungen der vollziehenden und richterlichen Gewalt. Das Prinzip, vermöge welches dieser Ungehorsam als Aufruhr gebrandmarkt ist, ist das äußere Recht, das nur die Mehrheit der Bürger geltend macht und die jeden Angriff darauf mit Gewalt zurückschlagen darf. Spricht auch das Gewissen die Aufrührer von aller Schuld und Strafe frei, so haben sie doch keine Lossprechung von einem äußeren Gebote, das sie zur Beobachtung durch ihren Eintritt in den Staat übernahmen und das nur durch die Mehrheit, die in einem bestehenden Staate den allgemeinen Willen angibt, kann aufgehoben werden, zu erwarten. [...] Können Aufrührer eine bürgerliche Einrichtung vor ihrem Gewissen nicht verantworten, so gebietet ihnen die Pflicht auszuwandern. Ein Staatsgesetz mag daher auch unmoralisch vor einem reinen Gewissen und vor einer Vernunft, die richtig und ausgebildet ist, sein, so ist dasselbe doch nicht widerrechtlich, solange es noch die Mehrheit der Staatsbürger billigt. Sieht diese das Unrecht ein, sie hat sie diese Unrechtmäßigkeit vor Gott und ihrem Gewissen zu verantworten. Ist sie aber noch nicht so weit in der moralischen Aufklärung vorgerückt, dass sie das Unmoralische des Gesetzes kennt, so macht sie sich überall keines Verbrechens schuldig, ob es gleich der Weisere für ungerecht erklärt. Ihre stetige Pflicht ist, ihr moralisches Gefühl aufzuklären, zu berichtigen und lebendig zu machen.

Lehnt sich eine Mehrheit freiwillig gegen ein Gesetz, gegen eine Einrichtung oder gegen einen Gebrauch, sie mögen nun an sich gerecht oder ungerecht sein, so ist es ein Aufstand. Dieses Übergewicht der Zahl erteilt ihrem Beginnen die äußere Rechtlichkeit und Befugnis, alles zu unternehmen, was sich als allgemeines Gesetz denken lässt. Durch einen Aufstand können alle Gewalt habenden Personen abgesetzt und zur Rechenschaft gezogen werden: denn die Grundverfassung bleibt dadurch unangetastet.

Da nun eine Verfassung durch einen Aufstand nicht aufgehoben wird, sondern nur eine Veränderung mit den Beamten vorgeht, so muss selbst die Art und Weise dieses Widerstandes in der Konstitution bestimmt und der Fall angegeben werden, wann Aufstand gegen Unterdrückung, die nun wahr oder bloß eingebildet sein mag, stattfinden dar. Diese äußere Rechtmäßigkeit lässt sich vor dem Aufstande genau beurteilen, weil die Verfassung nicht geändert wird und weil er freiwillig und mit dem Bewusstsein des Rechts unternommen wird.

 Bei einer Revolution stehen die Menschen teils im Dienste der Naturnotwendigkeit, teils wirken sie durch Freiheit in die Sinnenwelt ein. Allein, obgleich jede Nation, bei der eine politische Revolution vorfällt, eine moralische Empfänglichkeit, d. h. Einsicht des Unrechts und eine Geschicklichkeit, darüber zu urteilen, besitzen muss, so sind doch Druck, Misshandlung, Leiden und Spott der Menschenrechte die bewirkenden Ursachen derselben. Was ist nun eine Revolution? Sie ist eine völlige Umänderung der Grundsätze der Verfassung, die zwar durch die Menschen geschieht, aber durch äußere Umstände herbeigeführt wird. Nicht das äußere Recht, sondern das Gewissen muss eine solche Umwälzung beurteilen. Das innere Recht ist der einzige gültige Richter, und das Bewusstsein einer Nation, dass ihre Revolution rechtmäßig sein, muss von jedem fremden Beurteiler heilig gehalten werden. Sie kann sich in den Mitteln, die sie zur Ausführung derselben gebrauchte, geirrt haben, aber ihr Unternehmen ist nicht unmoralisch. Da nun jede politische Revolution die bisher bestehende Verfassung abschafft, so ist es Pflicht der Nation, eine neue Konstitution einzuführen und sich wieder in einen äußeren rechtlichen und das Recht handhabenden Zustand zu setzen. Auch haben alle Völker durch ihre Revolution nicht die Absicht, die bürgerliche Gesellschaft zu vernichten, sondern sie durch Recht und Stärke neu zu organisieren und die Bande zwischen den Bürgern enger zusammenzuziehen.
Das Ähnliche bei diesen drei politischen Handlungen der Menschen besteht im Widerstande gegen die bisherige Verfassung und ihre Ausübung, der Unterschied aber bei dem Aufruhr in der Minderheit, bei dem Aufstande in der Mehrheit und bei der Revolution zugleich in der Mehrheit der Bürger und in der gänzlichen Umänderung der Prinzipien der Verfassung.

(in: Garber, Jörn (Hg.) 1974  S.5ff.)

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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 09.07.2021

 
   Arbeitsanregungen:
  1. Stellen Sie in Form einer tabellarischen Übersicht zusammen: Was kennzeichnet den Aufruhr, den Aufstand und die Revolution?
  2. Womit legitimieren sich diese drei Formen der Auseinandersetzung um die staatliche Macht?
  3. Was treibt den revolutionären Prozess nach Bergk voran?
  4. Wie muss nach Bergk eine Revolution beendet werden?
  5. Inwiefern lässt sich der Text der so genannten Jakobinerpublizistik zuordnen?
  6. Vergleichen Sie die Position Forsters mit der von Friedrich Schiller in dessen Brief an den Herzog von Augustenburg (1793).
  7. Vergleichen Sie den Revolutionsbegriff Bergks mit dem von Karl Marx. (» Geschichtliche Grundbegriffe Revolution)
 
 
 

 
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