Die •
"Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung" (EPA)
für das Fach Deutsch 2002, die von den Bildungsstandards
abgelöst worden sind, sprechen von Orientierungswissen in
der Formel "verlässliches und vernetztes literatur-,
geistes- und kulturgeschichtliches Orientierungswissen"
gesprochen. (Hervorh. d. Verf.)
Dazu zählen
"Einsichten in literaturgeschichtliche sowie
literaturtheoretische Zusammenhänge", die zur "literaturgeschichtliche(n)
Grundbildung" gehören und dabei vor allem Kenntnisse über die
Epochen Mittelalter, Barock, Aufklärung, Klassik, Romantik,
Realismus, ausgehendes 19. Jahrhundert, 20. Jahrhundert sowie
Gegenwart betreffen. Ferner gehören diachron angelegte
Motivvergleiche dazu. (S.6)
Als Ziel steht
den EPA dabei "eine weit gefächerte literarische Grundbildung"
vor Augen, die durch das erworbene Orientierungswissen über
Literatur erreicht werde. Sie befähige "zur Teilnahme am
literarischen Leben der Gegenwart" (S.10) Und dementsprechend
gehöre auch die Erschließung der Historizität von Texten
(historischer Kontext, Entstehungszeit, Autorbiografie,
Epochen, Motivgeschichte, geistesgeschichtlicher Zusammenhang)
dazu.
Die ▪
KMK-Bildungsstandards für die schriftliche Abiturprüfung im Fach Deutsch
(2012) fordern dagegen im ▪
Kompetenzbereich
▪
Sich mit literarischen Texten
auseinandersetzen
•
literaturgeschichtliches und poetologisches
Überblickswissen über die • Literaturepochen von der
Aufklärung bis zur Gegenwart ein.
Was es allerdings bedeutet, bleibt in den KMK-Bildungsstandards
sehr vage,
auch wenn einzelne Bildungsstandards bei der
erforderlichen Heranziehung von Kontexten die Literaturgeschichte noch
einmal erwähnen (Lit-3) oder auf literarhistorische
Zusammenhänge wie die Epocheneinteilung (Lit-3),
sowie motiv-, form- und kulturgeschichtliche Fragen (Lit-4)
hinweisen.
Wie
Born/Kämper-van den Boogaart (32019, S.92) darstellen,
wird damit normativ impliziert, dass die Lektüre von Werken "von der
Aufklärung bis zur Gegenwart" obligatorische Standards darstellen, die
mittelalterlichem frühneuzeitliche und die Barockliteratur aber
offensichtlich herausfallen sollen. Allerdings gehen auch hier die
Bundesländer durchaus getrennte Wege und überlassen es mit
entsprechenden Formulierungen (Can-Do-Sätzen) dem Schulcurriculum
oder der einzelnen Lehrkraft, ob sie auch die aus der Obligatorik
herausgenommenen Epochen zum Unterrichtsgegenstand machen wollen. Auch
das von den Bildungsstandards geforderte Überblickswissen bleibt im
Grunde sehr vage, da nicht eindeutig formuliert sei, ob das
erforderliche Wissen Ergebnis individueller Lektüreerfahrungen sein soll oder einen eher lexikalischen, deklarativen Charakter haben
soll, dessen mentale Repräsentationen bei Bedarf abgerufen werden
können. (vgl.
ebd., S.93).
Im Grunde genommen implizieren die nachfolgend aufgeführten
Standards stets einen literarhistorischen Bezug. Auf dem •
grundlegenden Niveau sollen die Schülerinnen und Schüler
-
"ihr
Textverständnis
argumentativ durch gattungspoetologische und literaturgeschichtliche
Kenntnisse über die Literaturepochen von der Aufklärung bis zur
Gegenwart stützen" können (•
Lit-3)
-
"relevante Motive,
Themen und Strukturen literarischer Schriften, die auch über Barock
und Mittelalter bis in die Antike zurückreichen können, vergleichen
und in ihre Texterschließung einbeziehen" können (•
Lit-4)
-
"die besondere
ästhetische Qualität eines literarischen Produktes aufgrund eines
breit angelegten literarischen Vorwissens erfassen und ihre Befunde
in das Textverständnis einbeziehen" können (•
Lit-7)
-
"diachrone und
synchrone Zusammenhänge zwischen literarischen Texten ermitteln und
Bezüge zu weiteren Kontexten herstellen" können (•
Lit-8)
-
"literarische Texte
auf der Basis von nachvollziehbaren, sachlich fundierten Kriterien
bewerten und dabei auch textexterne Bezüge wie Produktions-,
Rezeptions- und Wirkungsbedingungen berücksichtigen" können (•
Lit-10)
Den Vorwurf der Vagheit nur gegen die
▪
KMK-Bildungsstandards (BISTA-AHR-D 2012) zu
richten, trifft die Sachlage indessen nicht im Kern. Im Grunde
genommen geht es nämlich darum, dass die fachwissenschaftliche
Literaturgeschichtsschreibung und die Fachdidaktik künftig Konzepte
anbieten, die neben "exemplarischen
Begegnungen mit Autorinnen* und ihren ausgewählten Werken" (ebd.)
auch noch jenes "literaturhistorische Überblickswissen" vermitteln,
das "ohne Zweifel fruchtbar (ist), um Literatur in ihren vielfältigen Bezügen verstehen und genießen zu
können." (Kepser/Abraham
42016, S.56)
Wenn das von den KMK-Bildungsstandards eingeforderte Überblickwissens
als Auftrag gelesen wird, auf dem Weg der didaktischen Reduktion aus dem
literaturgeschichtlichen (Gesamt-)Wissen jene Wissensbereiche und
-elemente herauszudestillieren, die beim Kompetenzerwerb durch die
Schülerinnen und Schüler vorausgesetzt werden sollen, dann kann dies auf
zweierlei Art und Weise geschehen.
Als breit angelegter Epochendurchgang
werden dabei die verschiedenen Literaturepochen in chronologischer
Reihenfolge behandelt. Das geht gewöhnlich in der Jahrgangsstufe 10 los
und zieht sich im Gymnasium dann bis hinauf in die 12. bzw. 13. Klasse.
In den meisten Bundesländern wird dies heute allerdings entweder gar
nicht mehr, oder nur in einer sehr modifizierten Art und Weise
umgesetzt. Als Hilfsmittel kommen beim Epochendurchgang dabei oft
Materialien aus Primärtexten, kurzgefassten Epochenüberblicken und/oder
Zeittafeln und unterschiedlichen Kontextmaterialien zum Einsatz, die
entweder als besondere Arbeitsbücher, wie z. B. die Epochenbände von
Reinhard Lindenhahn u. a. 1995ff.)
Wenn
einzelne Epochen exemplarisch unter Verzicht auf andere
herausgegriffen werden, stellt sich nicht nur die Frage nach der Auswahl
und ihren Gründen. Zugleich verliert dieses exemplarische Vorgehen auch
die Dynamik der literaturgeschichtlichen Entwicklung aus den Augen.
Einen anderen Weg gehen •
exemplarische Querschnitte, die sich auf so genannte
• Epochenumbrüche konzentrieren. Diese
stellen Zeiträume dar, "in denen sich konkurrierende »Epochen« zeitlich
überlappen" (Fingerhut
2002/2012, S.295) und dadurch vor allem "die Gleichzeitigkeit des
Ungleichzeitigen ins Bewusstsein [...] rufen" (Kepser/Abraham
42016, S.59).