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KMK-Bildungsstandards, Lehr- und Bildungspläne der Länder

Überblick

LiteraturgeschichteDidaktische und methodische Aspekte - Orientierungswissen und Überblickswissen


Fachbereich Deutsch
Glossar
Literatur Autorinnen und Autoren Literarische Gattungen ▪ Literaturgeschichte Didaktische und methodische Aspekte Überblick Orientierungswissen und Überblickswissen Überblick Wissensarten [ KMK-Bildungsstandards, Lehr- und Bildungspläne der Länder Überblick: Von den EPA zu den Bildungsstandards Bildungsplan Baden-Württemberg (2016/2024) LehrplanPLUS Bayern ab 2024/25 ] Wege zu literaturgeschichtlicher Kompetenz  Epochenkonstrukte reflektieren Querschnitte und Epochenumbrüche Traditionelle Epochenkonstrukte oder Random Access? "Erinnerungsarbeit" mit Schneisen und Erkundungsrouten Der biografische Ansatz im Wandel Historisches Erzählen Literaturgeschichte in gängigen schulischen Lehrwerken Didaktik der Literaturgeschichte und "wehrhafte" Demokratie Überblick Von der Nationalliteratur zum modernen Pluralismus Literatur auf dem Weg in die Moderne Zwischen Mono- und MultiperspektivismusLiteraturepochen  Motive der Literatur Grundlagen der Textanalyse und Interpretation Literaturunterricht Schreibformen  Operatoren im Fach Deutsch
  

 

Die beiden Begriffe Überblicks- und Orientierungswissen werden im literaturdidaktischen Umfeld und in den institutionellen Vorgaben für den Literaturunterricht häufig synonym verwendet. Allerdings kann der ihnen zugeschriebene Bedeutungsumfang auch Unterschiede aufweisen. Cornelsen hat sein umfangreiche Schulbuchreihe »"Deutschbuch" mit dem Untertitel "Orientierungswissen" etikettiert und damit für seine Werke reklamiert, dass sie das in den Lehr- und Bildungsplänen geforderte Orientierungswissen hinter den jeweiligen Buchdeckeln "enthalten".

Von den EPA (2002) zu den Bildungsstandards (2012)

Die • "Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung" (EPA) für das Fach Deutsch 2002, die von den Bildungsstandards abgelöst worden sind, sprechen von Orientierungswissen in der Formel "verlässliches und vernetztes literatur-, geistes- und kulturgeschichtliches Orientierungswissen" gesprochen. (Hervorh. d. Verf.)

Dazu zählen "Einsichten in literaturgeschichtliche sowie literaturtheoretische Zusammenhänge", die zur "literaturgeschichtliche(n) Grundbildung" gehören und dabei vor allem Kenntnisse über die Epochen Mittelalter, Barock, Aufklärung, Klassik, Romantik, Realismus, ausgehendes 19. Jahrhundert, 20. Jahrhundert sowie Gegenwart betreffen. Ferner gehören diachron angelegte Motivvergleiche dazu. (S.6)

Als Ziel steht den EPA dabei "eine weit gefächerte literarische Grundbildung" vor Augen, die durch das erworbene Orientierungswissen über Literatur erreicht werde. Sie befähige "zur Teilnahme am literarischen Leben der Gegenwart" (S.10) Und dementsprechend gehöre auch die Erschließung der Historizität von Texten (historischer Kontext, Entstehungszeit, Autorbiografie, Epochen, Motivgeschichte, geistesgeschichtlicher Zusammenhang) dazu.

Die ▪ KMK-Bildungsstandards für die schriftliche Abiturprüfung im Fach Deutsch (2012) fordern dagegen im ▪ Kompetenzbereich Sich mit literarischen Texten auseinandersetzen literaturgeschichtliches und poetologisches Überblickswissen über die • Literaturepochen von der Aufklärung bis zur Gegenwart ein.

Was es allerdings bedeutet, bleibt in den KMK-Bildungsstandards sehr vage, auch wenn einzelne Bildungsstandards bei der erforderlichen Heranziehung von Kontexten die Literaturgeschichte noch einmal erwähnen (Lit-3) oder auf literarhistorische Zusammenhänge wie die  Epocheneinteilung (Lit-3), sowie motiv-, form- und kulturgeschichtliche Fragen (Lit-4) hinweisen.

Wie Born/Kämper-van den Boogaart (32019, S.92) darstellen, wird damit normativ impliziert, dass die Lektüre von Werken "von der Aufklärung bis zur Gegenwart" obligatorische Standards darstellen, die mittelalterlichem frühneuzeitliche und die Barockliteratur aber offensichtlich herausfallen sollen. Allerdings gehen auch hier die Bundesländer durchaus getrennte Wege und überlassen es mit entsprechenden Formulierungen (Can-Do-Sätzen) dem Schulcurriculum oder der einzelnen Lehrkraft, ob sie auch die aus der Obligatorik herausgenommenen Epochen zum Unterrichtsgegenstand machen wollen. Auch das von den Bildungsstandards geforderte Überblickswissen bleibt im Grunde sehr vage, da nicht eindeutig formuliert sei, ob das erforderliche Wissen Ergebnis individueller Lektüreerfahrungen sein soll oder einen eher lexikalischen, deklarativen Charakter haben soll, dessen mentale Repräsentationen bei Bedarf abgerufen werden können. (vgl. ebd., S.93).

Im Grunde genommen implizieren die nachfolgend aufgeführten Standards stets einen literarhistorischen Bezug. Auf dem • grundlegenden Niveau sollen die Schülerinnen und Schüler

  • "ihr Textverständnis argumentativ durch gattungspoetologische und literaturgeschichtliche Kenntnisse über die Literaturepochen von der Aufklärung bis zur Gegenwart stützen" können ( Lit-3)

  • "relevante Motive, Themen und Strukturen literarischer Schriften, die auch über Barock und Mittelalter bis in die Antike zurückreichen können, vergleichen und in ihre Texterschließung einbeziehen" können ( Lit-4)

  • "die besondere ästhetische Qualität eines literarischen Produktes aufgrund eines breit angelegten literarischen Vorwissens erfassen und ihre Befunde in das Textverständnis einbeziehen" können ( Lit-7)

  • "diachrone und synchrone Zusammenhänge zwischen literarischen Texten ermitteln und Bezüge zu weiteren Kontexten herstellen" können ( Lit-8)

  • "literarische Texte auf der Basis von nachvollziehbaren, sachlich fundierten Kriterien bewerten und dabei auch textexterne Bezüge wie Produktions-, Rezeptions- und Wirkungsbedingungen berücksichtigen" können ( Lit-10)

Den Vorwurf der Vagheit nur gegen die KMK-Bildungsstandards (BISTA-AHR-D 2012) zu richten, trifft die Sachlage indessen nicht im Kern. Im Grunde genommen geht es nämlich darum, dass die fachwissenschaftliche Literaturgeschichtsschreibung und die Fachdidaktik künftig Konzepte anbieten, die neben "exemplarischen Begegnungen mit Autorinnen* und ihren ausgewählten Werken" (ebd.) auch noch jenes "literaturhistorische Überblickswissen" vermitteln, das "ohne Zweifel fruchtbar (ist), um Literatur in ihren vielfältigen Bezügen verstehen und genießen zu können." (Kepser/Abraham 42016, S.56)

Epochendurchgang und exemplarische Querschnitte als Quelle von Überblickswissen

Wenn das von den KMK-Bildungsstandards eingeforderte Überblickwissens als Auftrag gelesen wird, auf dem Weg der didaktischen Reduktion aus dem literaturgeschichtlichen (Gesamt-)Wissen jene Wissensbereiche und -elemente herauszudestillieren, die beim Kompetenzerwerb durch die Schülerinnen und Schüler vorausgesetzt werden sollen, dann kann dies auf zweierlei Art und Weise geschehen.

Als breit angelegter Epochendurchgang werden dabei die verschiedenen Literaturepochen in chronologischer Reihenfolge behandelt. Das geht gewöhnlich in der Jahrgangsstufe 10 los und zieht sich im Gymnasium dann bis hinauf in die 12. bzw. 13. Klasse. In den meisten Bundesländern wird dies heute allerdings entweder gar nicht mehr, oder nur in einer sehr modifizierten Art und Weise umgesetzt. Als Hilfsmittel kommen beim Epochendurchgang dabei oft Materialien aus Primärtexten, kurzgefassten Epochenüberblicken und/oder Zeittafeln und unterschiedlichen Kontextmaterialien zum Einsatz, die entweder als besondere Arbeitsbücher, wie z. B. die Epochenbände von Reinhard Lindenhahn u. a. 1995ff.)

Wenn einzelne Epochen exemplarisch unter Verzicht auf andere herausgegriffen werden, stellt sich nicht nur die Frage nach der Auswahl und ihren Gründen. Zugleich verliert dieses exemplarische Vorgehen auch die Dynamik der literaturgeschichtlichen Entwicklung aus den Augen.

Einen anderen Weg gehen exemplarische Querschnitte, die sich auf so genannte Epochenumbrüche konzentrieren. Diese stellen Zeiträume dar, "in denen sich konkurrierende »Epochen« zeitlich überlappen" (Fingerhut 2002/2012, S.295) und dadurch vor allem "die Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen ins Bewusstsein [...] rufen" (Kepser/Abraham 42016, S.59).

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 18.08.2024

 
 

 
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