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Tatsachenbehauptungen
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Geltungsansprüche sichern
Beim Argumentieren werden Ansprüche auf Geltung erhoben
Wenn Menschen
sich in einer mehr oder weniger gut funktionierenden
"Argumentationskultur" (Gethmann
1979, S.43), im Idealfall alle gleichermaßen befähigt, gleichberechtigt
und mit den gleichen Möglichkeiten versehen (Regeln
vernunftorientierter Argumentation, Kritische
Argumentation - Jürgen Habermas) mit Argumenten darüber auseinandersetzen,
was zwischen ihnen "strittig" ist, dann geht es im Kern immer um die Frage,
ob und wie weit das, was jemand behauptet,
Geltung beanspruchen kann.
Solange miteinander gestritten (engl. to argue = streiten) und diskutiert wird, werden zur Behauptung eines
bestimmten Standpunktes unterschiedliche
Geltungsansprüche erhoben.
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Damit
wird der Anspruch unterstrichen, dass das, was man äußert, nicht nur eine
ganz und gar persönliche, für andere völlig unverbindliche subjektive
Gewissheit darstellt, sondern auch für die anderen, also intersubjektiv,
verbindlich und gültig ist.
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Dabei erlangt ein
Geltungsanspruch erst dann Gültigkeit, wenn
es tatsächlich gelingt, den erhobenen Geltungsanspruch auch einzulösen.
(vgl. Kopperschmidt 1989, S.16)
Arten von Geltungsansprüchen
Grundsätzlich können zwei verschiedene Arten von Geltungsansprüchen unterschieden werden, die sich mit jeweils
unterschiedlichen Arten von Aussagen verbinden.
(Geltungsanspruch
und Schlussregel)

Wer Aussagen mit dem Anspruch auf Wahrheit macht, stellt damit
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Tatsachenbehauptungen
auf, wer Aussagen mit dem Anspruch normativer Richtigkeit formuliert, äußert
im Allgemeinen Werturteile.
Letztere sind Aussagen über ein Ding, einen Sachverhalt, ein Ereignis oder
eine oder mehrere Personen, das aufgrund persönlicher Empfindungen,
Überzeugungen, Vorstellungen und Werten gefällt wird (vgl. vgl.
Sachurteil)
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Tatsachenbehauptungen
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Geltungsansprüche sichern
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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
14.06.2020
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