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Geltungsansprüche

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Argumentieren

 
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Tatsachenbehauptungen
Geltungsansprüche sichern

Argumentationsmodell von Stephen Toulmin
 
Überblick
Formal-logische Argumente im Analyseschema
Grundstruktur der Argumentation
Argumentationsschema
Geltungsanspruch einer Argumentation
Stützung der Schlussregel
Beispiel im Argumentationsschema
Bausteine

Beim Argumentieren werden Ansprüche auf Geltung erhoben

Wenn Menschen sich in einer mehr oder weniger gut funktionierenden "Argumentationskultur" (Gethmann 1979, S.43), im Idealfall alle gleichermaßen befähigt, gleichberechtigt und mit den gleichen Möglichkeiten versehen (Regeln vernunftorientierter Argumentation, Kritische Argumentation - Jürgen Habermas) mit Argumenten darüber auseinandersetzen, was zwischen ihnen "strittig" ist, dann geht es im Kern immer um die Frage, ob und wie weit das, was jemand behauptet, Geltung beanspruchen kann.

Solange miteinander gestritten (engl. to argue = streiten) und diskutiert wird, werden zur Behauptung eines bestimmten Standpunktes unterschiedliche ▪ Geltungsansprüche erhoben.

  • Damit wird der Anspruch unterstrichen, dass das, was man äußert, nicht nur eine ganz und gar persönliche, für andere völlig unverbindliche subjektive Gewissheit darstellt, sondern auch für die anderen, also intersubjektiv, verbindlich und gültig ist.

  • Dabei erlangt ein Geltungsanspruch erst dann Gültigkeit, wenn es tatsächlich gelingt, den erhobenen Geltungsanspruch auch einzulösen. (vgl. Kopperschmidt 1989, S.16)
    Ob es gelingt, ▪ Geltungsansprüche auf der Grundlage einleuchtender oder einleuchtend gemachter Geltungsbeziehungen zwischen bestimmten Prämissen (wenn p dann q) einzulösen, ist auch eine Frage, ob es mit ihnen gelingt, "Anschluss an allgemeine bzw. gruppenspezifische Plausibilitätspotenziale zu finden, um sie als Ressourcen für überzeugungskräftige Geltungsgründe zu nützen. Noch allgemeiner formuliert lässt sich sagen: »Zureichend« ist ein »(Geltungs-)Grund« dann, wenn es ihm gelingt, Unvertrautes auf Vertrautes zurückzuführen bzw. an Vertrautes anzuschließen." (Kopperschmidt 2000, S.181f.)

Letzten Endes geht es bei der Möglichkeit zur tatsächlichen Einlösung von Geltungsansprüchen stets um die Frage, unter welchen Bedingungen Argumente ▪ überzeugungskräftig werden können. Nach Kopperschmidt (2000, S.62ff.) hängt die Überzeugungskraft eines Arguments der logischen Struktur "p gilt, weil q gilt" von ▪ fünf Bedingungen ab: q muss 1.▪ gültig, 2.▪ geeignet, 3.▪ relevant sein, 4.▪ von einem glaubwürdigen Sprecher vertreten werden, 5. zu dem jeweiligen Argumentationsprofil passen

Arten von Geltungsansprüchen

Grundsätzlich können zwei verschiedene Arten von Geltungsansprüchen unterschieden werden, die sich mit jeweils unterschiedlichen Arten von Aussagen verbinden. (Geltungsanspruch und Schlussregel)

 

Wer Aussagen mit dem Anspruch auf Wahrheit macht, stellt damit Tatsachenbehauptungen auf, wer Aussagen mit dem Anspruch normativer Richtigkeit formuliert, äußert im Allgemeinen Werturteile.

Letztere sind Aussagen über ein Ding, einen Sachverhalt, ein Ereignis oder eine oder mehrere Personen, das aufgrund persönlicher Empfindungen, Überzeugungen, Vorstellungen und Werten gefällt wird (vgl. vgl. Sachurteil)  

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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 17.12.2023

   
 

 
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