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Geltungsansprüche sichern
Geltungsansprüche auf Wahrheit: Tatsachenbehauptungen
In einer argumentativen
Auseinandersetzung über eine Sache, einen Sachverhalt oder ein soziales
Problem bringen die daran Beteiligten mit ihren Aussagen immer auch
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Geltungsansprüche
für das Gesagte bzw. Gemeinte vor. So wird manches mit dem
Geltungsanspruch auf Wahrheit, anderes mit dem Geltungsanspruch auf
normative Richtigkeit artikuliert.
Geltungsansprüche auf Wahrheit können
als Tatsachenbehauptungen bezeichnet werden.
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Sie beziehen sich im
Allgemeinen auf Tatsachen, d. h. tatsächlich gegebene Sachverhalte.
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Sie
werden, wie Wolfgang
Weimer (2005, S.143) ausführt, "üblicherweise in Sätzen formuliert, in
denen das Hilfsverb »ist« dominiert. Etwas ist der Fall, etwas ist einfach
eine Tatsache. Selbst wo sich [...] dieses »ist« nicht findet, kann man es
einsetzen, ohne dass sich die Bedeutung des Satzes ändert."
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So kann der Satz
"Rauchen macht krank." entsprechend umformuliert werden: "Rauchen ist eine
Gewohnheit, die krank macht."
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Die
finiten Verbformen »ist« bzw. »sind«, aber auch andere Hilfsverben
zeigen also häufig an, "dass hier etwas beschrieben werden soll, was eine beobachtbare,
objektive feststellbare Tatsache ist. Meist geht es dabei um etwas, das man
in irgendeiner Weise messen kann." (ebd.)
Darauf beziehen sich Alltagsbehauptungen
Allgemein kann man sagen, dass sich Tatsachenbehauptungen auf
gegenwärtige, zukünftige oder vergangene tatsächliche Gegebenheiten oder Eigenschaften von Dingen oder Sachverhalten
beziehen
Was als wahr ausgegeben wird, muss nicht wahr sein
Solche Aussagen wie oben können wahr oder falsch sein. Wer eine Tatsache behauptet, erhebt zwar den Geltungsanspruch auf
Wahrheit, doch bedeutet dies nicht, dass das, was behauptet ist, auch
tatsächlich wahr ist.
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Wer also behauptet: "New York ist 2500 km entfernt von
Paris." stellt zwar eine Tatsachenbehauptung auf, hat allerdings nicht
recht.
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Insofern ist auch seine (behauptete) Tatsache falsch, wie ein kurzer
Blick auf einen Atlas ergibt. Und mit Recht bekommen, hat Wahrheit ohnehin,
wie jeder weiß, nur bedingt zu tun.
Je konkreter die Tatsachenbehauptung, desto besser nachprüfbar
Je konkreter eine Tatsachenbehauptung ist, desto leichter lässt sie sich
überprüfen. Umgekehrt: Je allgemeiner sie gehalten ist, desto leichter lässt
sich ihre "Wahrheit" verwässern.
"Wenn der Hahn kräht auf dem Mist ..."
So scheint die Aussage: "Wenn der Hahn
kräht auf dem Mist, dann ändert sich das Wetter innerhalb von drei Tagen."
zwar auf den ersten Blick objektiv nachprüfbar, aber sieht man genau hin,
ist der behauptete Zusammenhang zwischen diesen beiden Ereignissen nicht
objektiv wirklich überprüfbar, ohne das erste Ereignis genauer zu fassen. So
müsste die Aussage z. B. lauten: "Wenn der Hahn öfter als zehn Mal an einem
Tag kräht, dann verändert sich das Wetter innerhalb der nächsten drei Tage."
Und weil das alles sowieso Unfug ist, hat sich die Redensart entwickelt, die
folgende Tatsachen behauptet: "Wenn der Hahn kräht auf dem Mist, ändert sich
das Wetter, oder es bleibt, wie es ist." (vgl.
Alt
42002, S.23)
Diese Tatsachenbehauptung ist also in jedem
Fall wahr und lässt dabei aber alles offen, so wie dies im Übrigen viele
bäuerliche »Wetterregeln
tun (z.B. Nach oben schau, auf Gott vertrau, nach Wolken wird der Himmel
blau.) Ebenso unpräzise, kaum überprüfbar und damit nicht ohne weiteres
angreifbar, sind "▪
Leerformeln",
die vor allem Politiker gern im Munde führen.
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Geltungsansprüche sichern
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
17.12.2023
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