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Mündliches und schriftliches Argumentieren weist als Sprech- bzw. Texthandlung zahlreiche Gemeinsamkeiten auf. In der Kommunikation können beide medialen Formen unterschiedliche Funktionen übernehmen und beides zielt darauf ab, dass "zwischen zwei Interaktanten strittige, konkurrentielle Wissenselemente durch verbale Interaktion in ihrem Status geklärt werden sollen" (Ehlich 1993, S.53f.), kurz gesagt einfach Strittiges zur Sprache gebracht werden soll. Schriftliches Argumentieren stellt eine "zerdehnte Kommunikation" (asynchrone Kommunikation) dar, bei der Schreiber und der Rezipient mit Hilfe des Schreibkommunikats (Text) in einem zeitlichen Abstand und in räumlicher Ferne miteinander kommunizieren. In einer solchen Kommunikation hat der Schreiber bei seiner Textproduktion keine Kontrolle darüber, wie der Empfänger (Rezipient Hörer, Leser) den Text verstehen wird. Um zumindest bis zu einem gewissen Grade gewährleisten zu können, dass der Rezipient des Textes diesen in der beabsichtigten Weise versteht, muss der Textproduzent sich klar, präzise und verständlich ausdrücken, d. h. sprechakttheoretisch ausgedrückt, insbesondere den propositionalen Gehalt seiner Aussagen mit den entsprechenden sprachlichen Mitteln sichern.(vgl. Ehlich 1983) Um entsprechend der ▪ in bestimmten sozialen Gruppen (Bayer 1999, S.149) oder der ▪ in einer Gesellschaft als Ganzes vorhandenen Vorstellungen darüber, "was in einer Alltagsargumentation geeignet ist - oder ungeeignet, plausibel - oder unplausibel, zulässig - oder unzulässig" ist (Kolmer / Rob-Santer 2002, S.150) seine Standpunkte argumentativ vertreten zu können, erwerben wir schon unseren Kindheitsjahren erste ▪ Grundkompetenzen.
Für das konzeptionell literale Argumentieren reichen indessen die Grundkompetenzen nicht aus, denn "argumentativ überzeugende Texte sind quantitativ und qualitativ etwas anderes als eine Liste guter Argumente für oder gegen eine strittige Behauptung." (Feilke 2010a, S.156) In jedem Fall ist das "»natürliche«" Argumentationsverhalten" (Feilke 2010a, S.153) nur "unter größeren Schwierigkeiten" (ebd.) für das schriftliche Argumentieren zu gebrauchen. Soll der Erwerb der besonderen konzeptionell-literalen Kompetenzen in schulischen Lehr- und Lernprozessen gefördert werden, bedarf es einer speziell daran orientierten Didaktik mit spezifischen für den Erwerb dieser Kompetenzen arrangierten Kontexten. (vgl. ebd.)
oder anders ausgd
Mündlichkeit und Schriftlichkeit unterscheiden sich auf vielfältige Weise
Oralität und Literalität unter pragmatischem Aspekt
Oralität und Literalität unter textuellem Aspekt
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