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Erweiterte Argumentation

Argumente stützen

 
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Argumente mit Stützungen untermauern

Mit Argumenten will man gewöhnlich die Gültigkeit eines Standpunktes aufzeigen oder einen Standpunkt widerlegen. ( Geltungsansprüche)

Aber nicht immer wirken Argumente allein schon überzeugend. Um die Wirkung der Argumente zu erhöhen, kann man seine Argumentation durch Stützungen absichern.

Die Stützungen sollen Argumente beweisen oder, wie ebenfalls häufig gesagt wird, Stützungen sollen Argumente belegen.

Betrachtet man die Sache etwas anders, dann sind die Aussagen, die zur Stützung eines Arguments vorgebracht werden, entweder Begründungen für das vorgebrachte Argument (Beweis), Beispiele für den zwischen These und Argument aufgezeigten Begründungszusammenhang oder auch beides.

Wird das Argument dadurch gestützt, dass es mit einer eigenen Begründung versehen wird, dann stellt es ein untergeordnetes Argument dar, welches das mit der These direkt in Beziehung stehende Argument absichern soll (im Toulminschen Modell  die Schlussregel). Insofern spricht man auch davon, dass mit Stützungen Argumente untermauert werden.

Im Rahmen des Modells der erweiterten Argumentation sprechen wir bei der Bezeichnung dieses Teils der Argumentation im Allgemeinen vom Beweis bzw. Beleg. ( Allgemeines Argumentationsschema)

In der Praxis, insbesondere bei Alltagsargumentationen, kommt es allerdings häufig vor, dass der Beweis/Beleg einfach weggelassen wird. Da werden dann z. B.  nur ein oder mehrere Beispiele zur Stützung eines einfachen Argumentationszusammenhangs von einer These und einem Argument herangezogen.

Vorsicht Begriffwirrwarr!

Es gibt auch auch Darstellungen, die die Gesamtheit der Stützungen - gleichgültig, ob es sich um ein untergeordnetes Argument oder ein Beispiel handelt - als Beleg bezeichnen.

So kann ein Beweis gestaltet sein

Als Begründung eines Arguments kann der Beweis in den gleichen Formen erscheinen, wie ein unmittelbares Basisargument.

Es eignen sich vor allem:

  1. nachweisbare Tatsachen und überprüfbare Erfahrungen

  2. allgemein anerkannte Werte, Normen oder Regeln

  3. Aussagen anerkannter Personen, Persönlichkeiten oder Autoritäten

  4. anerkannte logische Denkmuster

Diese Formen des Beweises entsprechen den allgemeinen  Argumentationsstrategien, die beim Argumentieren verfolgt werden können.

Beispiel zum Thema Kampfhunde


Quelle: www.polizei.niedersachsen.de

Kampfhunde müssen stets an der Leine geführt werden,
weil die Hunde sonst leicht aus der Kontrolle ihrer Besitzer geraten.
Denn Kampfhunde können eine derart große Aggressivität auf einen vermeintlichen Feind entwickeln, dass sie auf Befehle ihres Besitzers nicht mehr reagieren.
So
haben die letzten Beispiele von Attacken solcher Hunde in Deutschland gezeigt, dass derartige Hunde im Blutrausch nicht mehr zu bändigen sind. Bei einer dieser Attacken ist sogar ein Kleinkind zu Tode gekommen.
Daher ist ein gesetzlicher Leinenzwang unbedingt erforderlich.

Stützungen stehen in einem engen Bezug zum Argument (vgl. ▪ FAQ 5)

Stützungen sollten stets in einem engen Bezug zum Argument stehen, denn sie sollen schließlich ein Argument absichern bzw. untermauern.

Aber Stützungen haben auch ihre Tücken. Denn häufig stehen sie eben nicht in einem engen Bezug zum Argument, das sie eigentlich absichern wollen. Sie liefern dann also im engeren Sinne keine Begründung für dieses Argument.

Stattdessen werden häufig einfach weitere Aussagen zur Stützung eines Argumentes herangezogen, die eigentlich selbständige Argumente sind und z. B. in einer ▪ Argumentkette auf der gleichen Ebene stehen, wie das Argument, das sie abzusichern vorgeben.

Stützungen passen nicht immer zum Argument

Gar nicht so selten wird zwar eine Aussage gemacht, die im thematischen Zusammenhang und dem allgemeinen Begründungszusammenhang mit einer vorher geäußerten Behauptung und deren Begründung steht, doch führt die Stützung den Gedanken bzw. die Sinnrichtung des zuvor geäußerten Arguments nicht konsequent fort

Ein Beispiel verdeutlicht diesen Sachverhalt:

Rowdies, die die Sportarenen stets mit Kriegsschauplätzen verwechseln, kann nicht allein mit aller Härte des Gesetzes begegnet werden, weil der Abschreckungseffekt vergleichsweise gering ist. Denn solche Hooligans nutzen jede Gelegenheit, um ihre Aggressionen an anderen auszulassen.

Der mit "denn" fortgeführte Beweis stützt in diesem Fall nicht das Argument, bei dem es inhaltlich um den Abschreckungseffekt geht. Wenn also dieses Argument wirksam gestützt werden soll, muss der Beweis und das anschließende Beispiel sich auch darauf beziehen.

In diesem Fall könnte eine folgerichtige erweiterte Argumentation sein:

Rowdies, die die Sportarenen stets mit Kriegsschauplätzen verwechseln, kann nicht allein mit aller Härte des Gesetzes begegnet werden, weil der Abschreckungseffekt vergleichsweise gering ist. Denn das Strafmaß für solche Delikte wie Körperverletzung, schwere Körperverletzung oder Nötigung ist im Allgemeinen zu gering, um gewaltbereitete Rowdies von weiteren Straftaten dieser Art abzuschrecken. So hat man z. B. bei einem Fußballbundesliga-Verein aus dem Ruhrgebiet festgestellt, dass die überwiegende Mehrheit solcherart vorbestrafter Personen dennoch weiterhin in gewalttätige Auseinandersetzungen in und um das Stadion verstrickt bleiben. Daher müssen weitere Maßnahmen zur Gewaltprävention hinzukommen.

Übungen: Fehler beim Argumentieren - Stützungen des Arguments

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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 17.12.2023

 
 

 
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