Die Beziehung zwischen der Argumentationslehre und der Logik
Die Logik als Wissenschaft von den Gesetzen und
Formen des Denkens, wurde in der griechischen Antike von
Aristoteles (384-322 v. Chr.) als Wissenschaft
begründet und zum System weiterentwickelt. In ihrer traditionellen Form
untersucht sie u. a. allgemeine Formen des Denkens (Urteil, Begriff und
die verschiedenen Formen der Verknüpfung von Gedanken im so genannten
Schluss).
Logik, von gr. Logos, bedeutet zunächst einmal die Fähigkeit, richtig,
d.h. logisch zu denken. Darüber hinaus versteht man darunter die Lehre von
der Folgerichtigkeit und von den Methoden des Erkennens (Logikwissenschaft)
(vgl.
Philosophisches Wörterbuch, 1969, S.367f.)
Die topische Argumentation von Aristoteles
Auf Aristoteles und seine Schrift zur Logik, die Topik, geht die
Auffassung zurück, dass Logik und Rhetorik zusammengehören, erstes Teil des
zweiten ist.
Auch wenn Aristoteles später die Auffassung, Logik sei "ein
Mittel der Einwirkung des Redners auf das Auditorium" durch die Auffassung
revidierte, Logik sei "Wissen, das den Weg zur Erlangung der Wahrheit" weise
( www.phillex.de/logik.htm,
23.07.03), besteht bis in unsere Zeit eine enge Beziehung zwischen
Argumentationslehre und formaler Logik.
Dabei interessiert sich die Logik
naturgemäß nicht für kommunikationstheoretische bzw.
kommunikationspsychologische Aspekte der Argumentation und lässt die
Analyse partnertaktischer Einstellungen etc. außen vor.
Logik beschäftigt sich mit Schlüssen und Argumenten oder:
wie man aus bestimmten Voraussetzungen eine Aussage ableitet
Die Logik beschäftigt sich u. a. mit Schlüssen und ihren Begründungen. In
unserem alltäglichen Leben ist das Ziehen von Schlüssen selbstverständlich.
Sagt z. B. jemand, dass seine Frau krank ist, schließen wir ohne viel
nachzudenken daraus, dass er verheiratet ist (vgl.
Brinker,
Argumentieren und Schließen).
Wie das Beispiel zeigt, zieht man
also "einen Schluss, indem man
aus bestimmten Voraussetzungen eine Aussage ableitet." (Weimer
2005, S.7, Hervorh. d. Verf.)
Beim Ziehen von Schlüssen wenden wir das, was wir allgemein über eine
Person, eine Sache oder einen Sachverhalt wissen, auf einen besonderen Fall
an.
Besonderheiten der Alltagsargumentation
Beim argumentierenden Sprechen im Alltag geben wir die Voraussetzungen, von denen wir eine bestimmte
Aussage ableiten, nur selten kund.
Stattdessen
verwenden wir sie häufig nur als Aussage,
als eine unbegründete Behauptung.
Diese unbegründete Behauptung halten wir,
und dies sicher auch mit gutem Grund, dann für inhaltlich richtig bzw. wahr, aber auch für logisch.
(▪
Alltagsargumentation)
Logisch erscheint sie uns, weil wir annehmen, dass sie auf einem Denken bzw.
auf Denkprozessen beruhen, die in unserem kulturellen und sozialen Umfeld als
korrekt bzw. gültig angesehen werden.
Damit uns dieser Denkprozess
logisch vorkommt, muss die Ableitung eines Schlusses bestimmten Regeln
folgen, die auf Konvention beruhen.
Wie wir also zu unserer
Behauptung kommen bzw. wie sie begründet wird, erscheint uns dann
zumindest formal korrekt, d. h.:
"Wenn die Voraussetzungen wahr sind,
dann muss auch die Schlussfolgerung wahr sein. Die formale
Richtigkeit des Schlusses besagt aber nichts darüber, ob die
Voraussetzungen wahr sind; das muss vielmehr auf andere Weise entschieden
werden. Falls die Voraussetzungen nicht wahr sind, dann ist es - auch bei
einem formal richtigen Schluss - die Schlussfolgerung ebenso wenig. Also:
Sie können von höchst fragwürdigen, sogar von falschen Voraussetzungen
ausgehen und dennoch daraus eine logische Schlussfolgerung ziehen." (ebd.)
Wenn wir also einen Schluss auf formal richtige Art und Weise
ziehen, erscheint er uns auch als
gültig.
Was unser alltägliches Ziehen von Schlüssen von der
logischen Analyse von Schlüssen unterscheidet, ist vor allem die
wissenschaftliche und systematische Betrachtung von Schlüssen. Dabei kann
die Logik nicht beantworten, ob das, was wir behaupten, oder ob das, was wir
zu seiner Begründung heranziehen, richtig im Sinne von wahr ist. Sie kann
aber, und darin besteht eine ihrer Hauptaufgaben, Methoden zur Verfügung zu
stellen, mit denen wir verlässlich prüfen können, ob die Schlüsse, die wir
ziehen, korrekt bzw. logisch gültig sind (vgl.
Salmon 1983, S.7)
Logische Schlüsse lassen sich auf verschiedene Art und Weise ziehen
Logisch betrachtet, gibt es vier verschiedene Möglichkeiten beim
Ziehen von Schlüssen:
-
Wenn eine korrekte
Schlussfolgerung aus wahren Voraussetzungen gezogen wir, dann
muss auch die Schlussfolgerung wahr sein.
-
Wenn eine korrekte
Schlussfolgerung aus fragwürdigen oder sogar falschen Voraussetzungen
gezogen wird, dann ist die Schlussfolgerung zwar logisch korrekt
gezogen, aber inhaltlich dennoch keineswegs wahr.
-
Wenn eine nicht
korrekte Schlussfolgerung aus wahren Voraussetzungen gezogen wird, dann kann die Schlussfolgerung per Zufall wahr sein, obwohl die
Schlussfolgerung, formal gesehen, nicht haltbar ist.
-
Wenn eine nicht
korrekte Schlussfolgerung aus falschen Voraussetzungen gezogen wird, dann kann die Schlussfolgerung am Ende nur noch aus reinem Zufall
wahr sein. (vgl.
Weimer 2005, S.7)
Die Terminologie der Logik
Die Terminologie der Logik
weicht zum Teil deutlich ab von der Verwendung ähnlicher oder
gleicher Begriffe bei den
Formen der Argumentation
(einfache Argumentation,
erweiterte
Argumentation), wie sie im Rahmen dieser Webseite dargestellt werden.
Bei diesen Formen der Argumentation stehen pragmatische
Überlegungen für die Unterrichtspraxis und die Alltagsargumentation
im Vordergrund, während sich die Logik um eine systematische Analyse
bemüht.
Kernbegriffe: Schluss und Begründung bzw. Konklusion und
Argument
Die Bedeutung der Begriffe Schluss und Begründung sind für die Logik
außerordentlich wichtig.
Als fachsprachliche Termini verwendet man dafür die
Begriffe Konklusion (Schluss) und
Argument (Begründung).
Der Begriff Argument wird
aber auch als Oberbegriff für die Kombination von Konklusion und Begründung(en) (Argumente i. e. S.) verwendet.
In diesem Sinne besteht ein
Argument "aus mehr als einer Aussage: es besteht aus einer Konklusion und
den Gründen, die zu ihrer Stützung angegeben worden sind." (Salmon
1983, S.8)
So lange also eine Aussage ohne Begründung gemacht wird, ist sie nur eine
unbegründete Behauptung.
In der Alltagsargumentation kommen wir häufig ohne Begründungen aus
In der Alltagsargumentation ist es üblich - anders würde sie sich
ins Unendliche hinziehen -, keine Begründungen für Behauptungen zu geben.
So
lange wir unsere Aussagen unbegründet machen dürfen, ohne dass uns jemand
eine Begründung abverlangt, funktioniert dies auch reibungslos.
Sofern die Beziehung der Argumentierenden gleichberechtigt ist,
ist auch nichts
dagegen einzuwenden.
Kommen aber Zweifel an der Wahrheit oder der
Folgerichtigkeit der Behauptung auf, wird man seine Behauptung begründen
müssen.
Und genau an dieser Stelle beginnt das, was man im logischen Sinne
als Argumentation bezeichnen kann. Eine
Behauptung wird dann als Konklusion, d.h. als Schluss aufgefasst, für die
bestimmte Aussagen als Begründungen gelten sollen. Beides zusammen wird
damit zu einem Argument.
Die Logik untersucht die "Binnenstruktur" des Arguments
Die "Binnenstruktur" eines Arguments, genauer gesagt, die
Art und Weise, wie Begründungen und Konklusionen zueinander in
Beziehung gesetzt werden dürfen, das untersucht die Logik.
-
Sie kann und will
die Frage nicht beantworten, ob das, was behauptet wird, auch tatsächlich wahr ist.
-
Genau so wenig kann die Logik garantieren, dass Argumente, die im strengen
Sinn logisch korrekt sind, auch tatsächlich akzeptiert werden.
Die Logik hat
- das muss man immer wieder betonen nichts "mit der Überzeugungskraft von
Argumenten zu tun.
-
Argumente, die im logischen Sinn nicht korrekt sind,
überzeugen tatsächlich oft, während logisch fehlerfreie Argumente häufig
nicht überzeugen." (Salmon 1983,
S.10)
-
Und kritische Stimmen folgern daraus, dass es bei der Argumentation
überhaupt nicht darum gehen kann, "ob eine Aussage durch angeführte Gründe
gestützt wird [...] so lange es die Argumentationsteilnehmer nur akzeptabel
finden." (vgl.
Bayer 1999, S. 13,
W. Klein 1980, S.49)
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
18.01.2023
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