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Zur Argumentation weitere Aussagen heranziehen
Wenn man annehmen muss, dass die
Grundstruktur der
Argumentation des
Argumentationsmodells
von Stephen Toulmin nicht hinreichend überzeugen kann, muss man
weitere Aussagen heranziehen.
Wenn das Argument nicht hinreichend überzeugen kann
Wenn das vorgebrachte Argument nicht hinreichend überzeugen kann, ist es vielleicht erforderlich, weitere Argumente unter Beibehaltung der
implizierten oder nur teilweise abgeänderten Schlussregel zu finden.
-
Weitere
Argumente untermauern damit die schon
gezogene Schlussfolgerung bzw. die These und fügen der vorhandenen Begründung
weitere hinzu.
-
Diese Argumente bilden bei gleicher Schlussregel eine
lineare Argumentationskette. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn man im
Falle des benutzten
Beispiels
folgende weiteren Argumente verwenden würde:
-
Stefan hat sehr gute Noten.
-
Stefan hat einen Durchschnitt von 14 Notenpunkten.
-
Stefan ist außerordentlich fleißig.
-
…
Diese Argumente gliedern das Argument "Stefan ist ein guter Schüler" auf
und können unter Anwendung derselben Schlussregel die besagte Schlussfolgerung
legitimieren.
Zugleich stehen sie aber auch in einer argumentativen Beziehung
zum ursprünglichen Argument nach dem Muster: Stefan hat sehr gute Noten.
Deshalb ist er ein guter Schüler. Schlussregel: Wer sehr gute Noten hat, ist
auch ein guter Schüler.
Allerdings zeigt
sich darin auch das "strukturimmanente Problem des allgemeinen
Prinzips" (Kopperschmidt
2000, S.55) der Argumentation nach dem Muster: p
gilt, weil q gilt. Wird nämlich das vorgetragene Argument
immer wieder als strittig in Frage gestellt, führt dies in
letzter Konsequenz "in einen infiniten Regress, d. h. in eine
prinzipiell nicht zu bremsende Dynamik von bloßen
Geltungsverschiebungen: p (gilt), weil q (gilt), weil r (gilt),
weil, s (gilt) ..." (ebd.,
S.55) Damit gäbe es auch keine Möglichkeit zu einer sozial
verträglichen rationalen Argumentation mehr, wenn die
argumentative Geltungssicherung damit grundsätzlich in Frage
gestellt wird. Zugleich resultiert diese "Regressfatalität" (ebd.,
S.56), die am Ende "nur in andere Fatalitäten, z. B. zum
willkürlichen Begründungsabbruch oder zum Begründungszirkel,
führen" (ebd.),
auch auf dem gegen jede Intuition beim Argumentieren stehenden
prinzipiellen Missverständnis der Argumentation, wenn es als
Deduktionsprinzip aufgefasst wird (vgl.
ebd.).
Dem steht die Definition der Argumentation als "eine geregelte
Abfolge (Sequenz) von Sprechhandlungen" entgegen, "die zusammen
ein mehr oder weniger komplexes, kohärentes und intensionales
Beziehungsnetz zwischen Aussagen bilden, das der methodischen
Einlösung von problematisierten Geltungsansprüchen dient." (ebd.,
S.59)
Zu diesem Thema
hält auch Toulmin
(1997, S.97) daran fest, dass "einige Schlussregeln (...)
provisorisch ohne weiteren Angriff akzeptiert werden (müssen)
falls das betreffende Gebiet der Argumentation zugänglich sein
soll.“
"Es kann sein,"
betont er, "dass die Schlussregeln ohne Angriff zugestanden werden und
dass ihre Stützung stillschweigend vorausgesetzt bleibt. In der Tat können wir
kaum mit dem Argumentieren anfangen, wenn wir für alle vorgebrachten
Schlussregeln nach einer Stützung verlangten und niemals eine ohne Angriff
durchgehen ließen. Schulz bringt eine Argumentation vor, die die Schlussregel
(SR1) benützt, und Schmitt greift diese Schlussregel an. Schulz ist
verpflichtet, als Hilfssatz eine weitere Argumentation mit der Absicht
anzuführen, die Annehmbarkeit der Schlussregel zu begründen. Aber beim Beweis
benützt er eine zweite Schlussregel SR2. Schmitt greift wiederum die Stützung
dieser Schlussregel an, und so geht das Spiel weiter. Einige Schlussregeln
müssen provisorisch ohne weiteren Angriff akzeptiert werden, falls das
betreffende Gebiet der Argumentation zugänglich sein soll.“ (Toulmin
1997, S.97)
Wenn die Schlussregel angefochten wird
Während man also im obigen Fall weitere Argumente auf der Basis einer
implizierten Schlussregel sucht und anführt, muss man bei der möglichen
Anfechtung der Schlussregel anders verfahren.
Sollen mögliche Einwände und Anfechtungen gegen die Schlussregel abgewehrt
werden, muss man diese stützen.
Aussagen, die zur Stützung der Schlussregel herangezogen werden,
sollen bewirken,
-
dass die verwendete Schlussregel auf den von ihr beanspruchten Bereich
von Argumentationen des gleichen Typs angewendet werden kann und diese
Anwendung zulässig ist
-
dass die Anwendung der Schlussregel für den vorliegenden Fall zulässig
ist.
Im Allgemeinen stehen zur Stützung von Schlussregeln folgende
Möglichkeiten zur Verfügung:
Diese Möglichkeiten stehen natürlich nicht für jeden Gegenstand von
Argumentationen zur Verfügung. Man muss daher immer wieder die so genannte "Veränderlichkeit
oder Bereichsabhängigkeit der Stützung" (Toulmin
1997, S. 95) beachten.
Wie die Stützung
der Schlussregel also im Einzelnen erfolgt, hängt von verschiedenen
Gesichtspunkten ab. Sie stellt in jedem Falle eine "komplexe Aufgabe
dar, "bei der je nach Argumentationszusammenhang Logik,
einzelwissenschaftliche Theorien, Erfahrung, Plausibilität und
Gruppenkonsens in unterschiedlichem Maße eine Rolle spielen." (Bayer
1999, S. 146)
Beispiel für die Stützung der Schlussregel
Im vorliegenden
Beispiel
wird mit dem Vergleichssatz "wie Statistiken über den Zusammenhang von
schulischer Leistung und Berufschancen belegen“ die Stützung der Schlussregel
vorgenommen:
«
Stefan wird es vermutlich weit bringen, denn er ist ein guter
Schüler. Wenn seine Leistungen bis zum Abitur nicht nachlassen, hat er beste
Startchancen für seinen weiteren beruflichen Werdegang, wie Statistiken
über den Zusammenhang von schulischer Leistung und Berufschancen belegen.
» |
Die Stützung der Schlussregel im Argumentationsschema
Das Argumentationsschema wird bei Verwendung einer
Stützung der Schlussregel
wie folgt ergänzt:

vgl. auch:
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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
17.12.2023
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