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Das Modell lässt sich auch mit der formal-logischen
Argumentationsanalyse vereinbaren
Mit Hilfe des
▪
Argumentationsmodells
von Toulmin lassen
sich die verschiedenen ▪
Formen von Argumenten,
wie sie die ▪
formal-logische Argumentationsanalyse definiert, darstellen.
Für Klaus Bayer
(1999) ist der inhaltlich-rhetorische Ansatz Toulmins mit der formal-logischen
Argumentationsanalyse "durchaus vereinbar", wobei Toulmin allerdings feiner
zwischen zwei Arten von
Prämissen unterscheide.
-
So hebe Toulmin hervor, "dass bestimmte Prämissen
zusammen mit der Form eines Arguments den Übergang von Daten zur
Konklusion rechtfertigen." (Bayer
1999, S.146)
-
Dabei richte sich Toulmins Interesse vor allem darauf, wie
Übergangsprämissen und logische Form des Arguments (Schlussregel und Stützung)
die Relevanz der Datenprämissen (Argument) für die Konklusion (Schlussfolgerung)
begründen.
Die formal-logische Argumentationsanalyse betrachtet dagegen,
inwieweit die Gesamtheit der Prämissen unter formalen Gesichtspunkten für die
Konklusion
relevant ist. (vgl.
ebd.)

Die Analyse von Argumenten und Schlussregeln
Argumente bzw. Daten und Schlussregeln lassen sich auch in der üblichen
Darstellung der formal-logischen Argumentationsanalyse identifizieren:
Wenn die Temperatur unter 0 Grad fällt, gefriert Wasser. (Schlussregel, auch:
Rechtfertigung) Es ist unter 0 Grad. (Argument, Daten) Also: Das Wasser gefriert. (Schlussfolgerung, Konklusion)
Alle Schlangen sind Reptilien. (Argument, Datem) Alle Reptilien sind wechselwarme Tiere. (Argument, Daten) Also: Alle Schlangen sind wechselwarme Tiere. (Schlussfolgerung, Konklusion)
55% der Schüler einer Stichprobe lesen in ihrer Freizeit nie. (Argument, Daten) Wahrscheinlich (Operator, qualifier) lesen 55% aller Schüler niemals ein Buch
(Schlussfolgerung, Konklusion)
Der Medienpädagoge X ist in Fragen der
▪
Medienwirkung
eine Autorität.
(Schlussregel, Rechtfertigung) Der Medienpädagoge X sagt, dass das intensive Spielen von
▪
Ego-Shootern nicht
zu einer erhöhten Neigung zu Waffenbesitz führt (Argument, Daten) unter der
Voraussetzung, dass es sich dabei nicht um ohnehin problematische
Persönlichkeiten handelt. (Ausnahmebedingung) Es ist also wahrscheinlich (Operator) davon auszugehen, dass das Spielen von
Ego-Shootern nicht zu einer höheren Neigung zu Waffenbesitz führt
(Schlussfolgerung, Konklusion), es sei denn, es handelt sich um sich um ohnehin
problematische Persönlichkeiten.
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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
17.12.2023
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