Ladendiebstahl sollte bei vergleichsweise
"harmlosen“ Fällen nur noch mit einer Art "Strafzettel“ bestraft
werden, da die Strafen, die für Diebstahl dabei ausgesprochen werden,
in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem Schaden stehen, der durch
kleinere Ladendiebstähle angerichtet wird. Denn angesichts der
Tatsache, dass weit über 70% der Ladendiebstähle wirtschaftlich
gesehen Bagatellfälle sind, ist das Strafmaß der Geld- und
Freiheitsstrafen zu hoch. So wurde unlängst ein angeklagter Mann, der
in einem Supermarkt ein Shampoo im Wert von € 4,85 entwendet hat, vom
Amtsgericht Konstanz zu einer Geldstrafe von 2.500 € verurteilt. Aus
diesem Grunde sollten die Parteien noch in dieser Legislaturperiode
über eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches nachdenken. |