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Aufgaben des Diskussionsleiters

Überblick

 
FAChbereich Deutsch
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Der Diskussions-/ oder Versammlungsleiter hat in einer Diskussion oder Versammlung eine herausragende Rolle mit bestimmten Aufgaben.

Zum Anforderungsprofil eines Diskussionsleiters, an dessen Person sonst kaum besondere Bedingungen geknüpft sind, gehören verschiedene Elemente, die jedoch, abhängig von den Besonderheiten des jeweiligen Settings (z. B. Satzungen, Konflikthaftigkeit einer Diskussion  etc.), ein unterschiedliches Gewicht haben:

  • Unparteilichkeit

  • Übersicht

  • Sachkenntnis über den Diskussionsgegenstand

  • Kommunikative und emotionale Kompetenz, die z. B. im Wahrnehmen von Stimmungen, unterschwelligen "Störungen" der Kommunikation besteht

  • je nach Art der Diskussion bzw. der Versammlung ein gewisses Maß Erfahrung im Umgang mit dem allgemeinen Setting der jeweiligen Situation

Auch im schulischen Kontext kommt der Rolle des Diskussionsleiters eine besondere Bedeutung zu, da die Schülerinnen und Schüler in der Regel mit dieser Form der argumentativen Auseinandersetzung in einer größeren Gruppe nicht sehr viel Erfahrung haben, auch wenn sie in Familie, Peergroup oder sonstigen Gruppen immer wieder einmal über einen Sachverhalt diskutieren, um etwa bestehende Konflikte voranzutreiben oder zu klären. Gage/Berliner (1986, S. 510f.) haben für den schulischen Bereich die folgenden Ratschläge für eine effektive Diskussion zusammengetragen:

"Gall, Weathersby, Elder und Lai (1972) schlagen vor, dass der Lehrer als Diskussionsleiter, um die Ziele zu erreichen, zu Beginn der Diskussion die Schüler an der Entscheidung beteiligen sollte, welche Themen diskutiert werden sollen. Um sicherzustellen, dass alle Standpunkte Gehör finden, sollte der Lehrer Denkpausen einschieben, Schüler aufrufen, die ihre Meinung noch nicht ausgedrückt haben und denjenigen Schülern, die eine unpopuläre Ansicht vertreten oder sich mit ihrer Meinung in der Minderheit befinden, zu ihrem Recht verhelfen. Um zu erreichen, dass die Diskussion eng am Thema bleibt, muss der Lehrer den Diskussionsgegenstand zu Beginn festlegen und, wenn erforderlich. während der Diskussion immer wieder auf ihn hinweisen. Der Lehrer kann den Bedeutungsgehalt der Bemerkungen mancher Schüler kritisch überprüfen. Er kann den Trend der Diskussion zusammenfassend darstellen. Um eine Diskussion in Gang zu halten, bei der sehr verschiedene Positionen eingenommen werden, sollte der Lehrer es lernen, eine vorläufige Übereinstimmung über einen Gegenstand oder eine Vorgehensweise zu erzielen, so dass die Diskussion vorankommt. Schließlich sollte der Lehrer eine Diskussion abschließen, indem er einen Schüler dazu auffordert, ihr Ergebnis noch einmal zusammenfassend darzustellen - die verschiedenen Positionen, die vertreten wurden, noch einmal zu beschreiben, insbesondere diejenigen, die von der Position des Schülers selbst abweichen, zu überprüfen, ob und weshalb die Position irgendeines Schülers modifiziert wurde, und die Maßnahmen zu erörtern, die in Zukunft zu treffen sind.
Schüler sollten lernen, ihr Verständnis für die Bemerkungen eines anderen Schülers dadurch zum Ausdruck zu bringen, dass sie sie zutreffend zusammenfassend darstellen. Sie können die Relevanz von Informationen oder Bemerkungen, die Gültigkeit von Beweisen, die Wertvorstellungen, die sich in einer Bemerkung gezeigt haben usw., einer kritischen Prüfung unterziehen. Auf diese Weise wird die Diskussion präziser und alternative Standpunkte werden besser verstanden. Die Schüler sollten auch lernen, wenn sich die Diskussion ihrem Ende nähert, die Initiative bei der Entscheidung zu übernehmen, welches Vorgehen in Zukunft gewählt werden soll. Die Zufriedenheit mit der Gruppendiskussion nimmt zu, wenn diese Fertigkeiten gelernt und in der Praxis umgesetzt werden (vgl. Lai, Gall, Elder u. Weathersby, 1972). Ob diese Fertigkeiten dazu führen, dass eine Diskussion "besser" wird, ist nur sehr schwer festzustellen.2

Die Aufgaben des Diskussionsleiters bestehen in der Vorbereitung, der Leitung und der Nachbereitung der Diskussion.

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 17.12.2023

  
 

 
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