Stimmt schon, irgendwie, aber halt doch nicht ganz.
Privater Geschäftsbrief? Das
klingt doch ziemlich widersprüchlich. Wie kann ein Brief denn zugleich
privat und doch geschäftlich sein?
Nun, dazu muss man zunächst einmal wissen, dass man Briefe ganz allgemein in
offizielle und private Briefe unterscheiden kann.
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Offizielle Briefe sind schriftliche Mitteilungen in Briefform, die
einen geschäftlichen oder eben offiziellen Charakter haben.
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Private Briefe sind dagegen Mitteilungen, die man als Privatperson
an eine andere oder an eine Gruppe von Privatpersonen sendet, um den
privaten Kontakt miteinander zu pflegen.
Ein privater Geschäftsbrief ist also irgendwie das eine, wie auch das
andere. Er ist ein offizieller Brief und dient damit geschäftlichen
Zwecken.
Geschäftlich bedeutet dabei nicht, dass es hier stets um Geld geht.
Geschäfte sind einfach Angelegenheiten zwischen einer oder mehrerer
Privatpersonen mit ebensolchen anderen oder zwischen einer oder mehreren
Privatpersonen mit einem Unternehmen, einer Einrichtung, Institution oder
dem Staat, die miteinander geregelt werden sollen.
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Schreiben Unternehmen, Einrichtungen usw. an eine Einzelperson handelt es
sich um einen offiziellen Geschäftsbrief, der meistens einen bestimmten
Briefkopf hat und auch sonst mit zusätzlichen Merkmalen des
"Geschäftsverkehrs" aufwartet (z. B. Info-Feld).
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Antwortet man als Privatmann oder Privatfrau darauf, tut man dies in in Form
eines privaten Geschäftsbriefes.

Nimmt man mit einer anderen Privatperson Kontakt in "geschäftlichen" Dingen
auf, will man mit seinem Schreiben eine hohe Verbindlichkeit ausdrücken
und auch ggf. rechtswirksame Handlungen dokumentieren will.
In
solchen Fällen schreiben sich auch Privatleute im Allgemeinen in der Form
eines privaten Geschäftsbriefes.
Wer also beispielweise einem Nachbarn, der ständig nachts ab 24 Uhr die
Musik aufdreht, vielleicht zunächst nur ins Gewissen reden will, später
aber, falls das doch nichts hilft, vielleicht eine Anzeige wegen
Ruhestörung erstatten will, braucht diese schriftliche Mitteilung
vielleicht als Nachweis. Damit kann er dann zeigen, dass er auf eine
gütliche Regelung aus war. In einem solchen Fall ist die Schriftform und
ein privater Geschäftsbrief u. U. also besser, statt nur einen Zettel
unter der Türe hindurchzuschieben.
Mehr darüber unter:
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Privater
Brief und privater Geschäftsbrief