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Merkmale privater
Geschäftsbriefe
-
regeln "offizielle" Beziehungen zwischen
Privatpersonen und Geschäftspartnern, zwischen Kunden und einer Firma etc.
-
besitzen einen individuellen
Charakter
-
haben meist einen aktuellen
Anlass
-
sind in ihrer äußeren Form
mehr oder weniger standardisiert
-
müssen bestimmte
Mindestinformationen enthalten (allerdings adressatenspezifische
Unterschiede)
-
haben eine klare Gliederung
(Abschnitte)
-
sind in einer sachlichen
Sprache verfasst
Schriftliche
Kommunikation in einem offiziellen Rahmen
Im Zeitalter von SMS, E-Mail und sozialen Netzwerken ist das Schreiben von
Briefen deutlich zurückgegangen. Und wie in anderen Fällen, in denen die
Entwicklung der Mediengesellschaft sich auf bestimmte Kulturtechniken und
Gewohnheiten bei der Kommunikation der Menschen miteinander auswirkt, hat
sie auch vor der Briefkultur nicht haltgemacht. Dabei ist der Zauber des
privaten Briefeschreibens, wie ihn vor allem das 18. Jahrhundert entfaltete,
schon längst verblasst. Die gesellschaftlichen Veränderungen dieses
Jahrhunderts nahmen den Menschen zusehends die Gewissheit, dass auf Erden
alles nach Gottes Wille geschehe und jeder an dem Platz stehe, der ihm in
der göttlichen Ordnung der irdischen Dinge zugewiesen war. Statt sich von
der Kanzel sagen zu lassen, wo es lang ging, begannen immer mehr Menschen,
die schreiben und lesen gelernt hatten, sich mit anderen über
die Dinge des Lebens zu verständigen.
Bis
ins 18. Jahrhundert gab es kaum, was man in jener Zeit für den Ausdruck
gepflegter Briefkultur hält, nämlich vertraute Gespräche zeitversetzt und in
Briefform fortzusetzen. Und der Freundschaftskult des 18. Jahrhunderts -
nie stand Freundschaft höher im Kurs - tat mit seiner Briefflut ein Übriges
dazu, dass man geradezu von einem Briefzeitalter gesprochen hat.
Wohlgemerkt: Natürlich gab es auch lange vor der Entdeckung des Briefes für
die private Selbstverständigung schon "Geschäftsbriefe", und was sie
beinhalten sind Zeugnisse vielfältiger Aktivitäten zwischen Regierungen,
Institutionen und Geschäftsleuten, die außer zur Information vor allem zur
urkundlichen Dokumentation gedient haben. Die große Zeit des Privatbriefes ist jedenfalls längst dahin und da hilft
auch kein Lamento. Wer die
Zeichen der Zeit lesen konnte, dem ist nicht entgangen, dass schon im 19.
Jahrhundert das Ende des Briefzeitalters eingeläutet worden ist. (vgl.
Stauf 2010)
Dabei ist es keineswegs so, dass die neuen Formen der Kommunikation alles
das leisten, was dem privaten Brief zukommt. Wer E-Mails statt privater
Briefe schreibt, lieber eine SMS versendet oder etwas in einem sozialen
Netzwerk postet, dem geht es wahrscheinlich nicht so sehr darum, eine
persönliche Aussprache zu suchen oder einen Sachverhalt genau zu erläutern.
Hier geht es allem Anschein nach eher um die schnelle Mitteilung, die auch
vom Partner weniger eine bedachtsame Antwort als eine umgehende Rückmeldung
erheischt. (vgl.
Schöttker
2010) Und auch Blogs, die ähnlich wie das private Briefschreiben eine sehr subjektive Ausdrucksform darstellen, orientieren sich eher an einer
tagebuchähnlichen Selbstdarstellung als an der Zuwendung zu einem
Dialogpartner. (vgl. ebd.) Mit Sicherheit ist
das private Briefschreiben auch in der modernen Mediengesellschaft nicht dem
vollständigen Untergang geweiht. Wenn heute jeder MMS, Fotos und Videos
versendet und versenden kann, könnte vielleicht auch das herkömmliche
Schreiben eines Briefs mit Papier und Tinte wieder attraktiver und sogar
exklusiver werden und die Handschrift als körperlicher Ausdruck des
Menschen, der sie schreibt, einen allgemein hochgeschätzten Grad von
Echtheit zurückgewinnen. Was in der privaten und intimen Korrespondenz
jedenfalls nicht auszuschließen ist, gilt indessen nicht für die
Geschäftskommunikation in der modernen globalisierten Welt. (vgl.
Stauf 2010)
Der private Geschäftsbrief als Gebrauchstext
Private
Geschäftsbriefe sind so genannte
Gebrauchstexte. Sie dienen bei "geschäftlichen Angelegenheiten" der schriftlichen Kommunikation zwischen Privatpersonen oder
zwischen einer Privatperson und einer Institution, einer Körperschaft oder
einem Unternehmen in einem offiziellen Rahmen.
Dabei können private Geschäftsbriefe aus ganz unterschiedlichen Gründen
geschrieben werden und ganz unterschiedliche Zwecke verfolgen. In der Regel
gibt es dabei einen Hauptzweck, der mit dem Brief erreicht werden soll.
Damit der private Geschäftsbrief überhaupt erreichen kann, was man mit ihm
bezweckt, muss er so gestaltet sein, dass dem Empfänger des Schreibens dies
unmissverständlich klar wird. Wer also eine Reklamation an einen
Reiseveranstalter schreibt, weil das Urlaubshotel nicht den gebuchten
Kategorien entsprochen hat, sollte sein Anliegen ohne Umschweife, aber mit
den nötigen Informationen versehen, vorbringen. Vor allem muss der Verfasser
eines Geschäftsbriefes ganz deutlich klar machen, was er von seinem
Geschäftspartner erwartet. Das Beispiel zeigt, dass in einem Geschäftsbrief stets Handlungen vollzogen
werden, die aufeinander bezogen und ggf. aufeinander abgestimmt sein müssen.
Wer etwas bestellt, muss die entsprechenden Informationen zu dem Produkt
genau angeben, wer ein Gerät während der Garantiezeit zurückschickt, muss in
seinem Brief den Grund genau angeben und schreiben, was er von dem
adressierten Unternehmen erwartet.
Der private Geschäftsbrief ist ein offizieller Brief
Als
offizielle Briefe
dienen private Geschäftsbriefe nie ausschließlich der Kontaktpflege und
heben sich damit
grundlegend von Privatbriefen ab. Beide unterscheiden sich im Allgemeinen in Aufbau, Inhalt und
(stilistischer) Form. Da ein privater Geschäftsbrief verwendet wird,
um "offizielle" Beziehungen und "geschäftsmäßige" Sachverhalte zwischen Privatpersonen
untereinander oder zwischen Privatpersonen und Unternehmen,
Einrichtungen oder Körperschaften zu regeln, muss er auch den Gepflogenheiten
bei der Gestaltung entsprechen, wie sie
im Geschäftsverkehr üblich sind und gewöhnlich erwartet werden.
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Ein
privater Brief kann als
Mitteilung an einen oder mehrere Empfänger eigentlich ganz beliebig
aussehen. Grundsätzlich betrachtet, braucht ein solcher Brief nicht
einmal eine Anrede, eine Unterschrift oder die Angabe des Briefdatums.
Natürlich sehen private Briefe an unterschiedliche Leute und mit
unterschiedlichen Zwecken auch anders aus. Der Brief an die eigenen
Eltern ist eben nicht identisch mit einem Liebesbrief, der Tränen, Lippenabdrücke, Haarlocken und andere "Liebespfänder" aufnehmen kann, um
seine Botschaft zu verdeutlichen. Ein privater Brief unterscheidet sich
im Allgemeinen auch stilistisch deutlich von einem privaten
Geschäftsbrief. Außerdem darf er sein Thema oder oftmals auch
seine verschiedenen Themen geradeso entfalten, wie es dem
Schreiber/der Schreiberin in den Sinn kommt, ist also
bei der
Themenbindung und dem Themenverlauf frei und offen. (vgl.
Linke/Nussbaumer/Portmann
21994,
S.249)
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Demgegenüber ist der
private Geschäftsbrief stark
standardisiert. Er muss einfach bestimmte Angaben enthalten und
eine bestimmte Form haben, damit er in den Geschäftsverkehr eingeordnet
werden kann. Das sind z.B. Angaben zu Absender,
Empfänger, Briefdatum, Briefzweck (Betreff), Anrede, Schlussformel,
Anlagen und Unterschrift. Und selbstverständlich gehört zu einem
privaten Geschäftsbrief auch ein Schreibstil, der sich von dem rein
privater Ausführungen deutlich abhebt. Hier ist Standardsprache nicht
Umgangssprache gefragt.
Der
Aufgabentyp "Privater Geschäftsbrief" ist heutzutage in verschiedenen
Abschlussprüfungen im Fach Deutsch zu finden. In der
Kaufmännischen Berufsschule des Landes Baden-Württemberg
war er bis 2016/2018 als eigenständige Prüfungsaufgabe
Bestandteil der zur Auswahl stehenden
Prüfungsaufgaben.
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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
07.01.2024
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