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Ausgewählte Regeln (nach DIN 5008)

Schriftgestaltung


Die äußere Form eines privaten Geschäftsbriefs folgt bestimmten, auf Konvention beruhenden Regeln. Als standardisierte Form ist sie auch in einer DIN-Norm  (»DIN 5008) niedergelegt.
Als schulische Schreibform, insbesondere im Rahmen des Deutschunterrichts oder entsprechenden Abschlussprüfungen, gelten zum Teil freilich auch noch kulturell bedingte Schreibgewohnheiten, die nicht unbedingt und in letzter Konsequenz mit der DIN-Norm konform sind. Dies entspricht auch der Tatsache, dass sich solche Normierungen, auch wenn es dafür gute Gründe geben mag, gegen kulturell konventionalisierte Formen auch im Zeitalter der Globalisierung nicht so ohne weiteres durchsetzen lassen.
Dennoch muss es nach Veröffentlichung der Norm Ziel sein, auch zum normgerechten Schreiben anzuleiten. Dafür gibt es gute Gründe. Denn, wie es im Einführungsbeitrag zur neuen DIN 5008 auf der Webseite des DIN-Instituts heißt, sollen die Regeln dafür weder zu speziell und damit (zu) aufwendig in ihrer Anwendung sein. Dadurch, so der Anspruch, müssten sie auch in der beruflichen Bildung einfach zu vermitteln sein.

 

 

Seitengestaltung Die Anschrift des Absenders (Absenderanschrift, Absenderadresse oder auch einfach der Absender), der beim privaten Geschäftsbrief eine natürliche Person angibt, informiert darüber, wer den Brief verfasst oder in wessen Auftrag ein solcher Brief verfasst worden ist.

Beispiel 1


Beispiel 2


Beispiel 3


Beispiel 4:


Beispiel 5:


Beispiel 6:


Beispiel 7: