"Dudelheim, den" oder nicht?
Die ▪ äußere Form eines
▪
privaten Geschäftsbriefs
folgt bestimmten, auf Konvention beruhenden Regeln.
Als standardisierte Form ist sie
auch in einer DIN-Norm (»DIN 5008)
niedergelegt. Dies gilt auch für die Datumsangabe.
Die Angabe des
Briefdatums (= Kalenderdatum) ist für einen Geschäftsbrief
unabdingbar. Den (Absende-)Ort
muss man indessen nicht angeben.
Allerdings entspricht es durchaus noch kulturellen
Gepflogenheiten, dass vor der meist als lockere
Apposition im
Akkusativ (vgl. DUDEN, Die Grammatik 2005, S.993) angefügten Angabe
des Kalenderdatums ( ..., den ...) eine
Ortsangabe gemacht wird, die den
Erstell- bzw. Absendeort des Briefes beinhaltet.
-
Wer auf die
Angabe des Orts nicht verzichten will, sollte heutzutage
wenigstens auf die lockere Apposition (..., den) verzichten. Sie
gilt in jedem Falle als veraltet (→Beispiel
5).
-
Normgerecht ist
indessen, auf die Angabe des Ortes gänzlich zu verzichten. (→Beispiel
1)
Darauf kommt es bei der Datumsangabe an
Für die Eingabe
der Daten des Empfängers und besonderer Beförderungsvermerke
sind im privaten Geschäftsbrief maximal 9 Zeilen vorgesehen.
(vgl.▪ Musterbrief)
Die Kalenderdaten
können in numerischer oder
alphanumerischer Form notiert werden.
Auch wenn mehrfach Ansätze zur Normierung des Datumsformats in
absteigender numerischer Form
vorgenommen wurden, hat sich dieses Format nicht überall, vor allem
in Deutschland und Österreich, durchsetzen können. Dort hielten
bislang und halten viele an ihren alten Schreibgewohnheiten fest, so
dass nach der herrschenden DIN-Norm (»DIN 5008) auch weiterhin die
aufsteigende numerische Form
verwendet werden kann, sofern, wie es dort heißt, "keine
Missverständnisse entstehen“.
Kalenderdatum am linken
oder rechten Zeilenrand
Das Kalenderdatum,
an dem der Brief erstellt wird, soll normgerecht rechtsbündig in der
ersten Zeile der Absenderanschrift angebracht werden (→Beispiel
1).
Allerdings ist es ebenso zulässig und üblich das Kalenderdatum an
den rechten Blattrand zwischen
Empfängeranschrift und Betreff
zu setzen.(→Beispiel 4)
Die Ortsangabe hat
keine rechtliche Verbindlichkeit
Oft wird die
Datumsangabe noch mit der vorgestellten Bezeichnung des
Orts versehen, an dem der Brief erstellt
oder ggf. auch abgesendet worden ist. Rechtlich maßgeblich dafür ist
allerdings nur der Poststempel,
wenn es nachzuweisen gilt, wann und wo ein Brief tatsächlich
abgesendet worden ist.
Unterschiedliche
Datumsformate
-
Beim
numerischen Kalenderdatum
werden nur Ziffern verwendet. Dabei gibt es grundsätzlich
zwei verschiedene Formen der Darstellung:
-
Absteigende Form:
Jahr-Monat-Tag (meist in
der Formatierung: JJJJ.MM.TT). Zwischen die Ziffern wird ein
Bindestrich gesetzt. Diese Norm soll vor allem den
internationalen Briefverkehr standardisieren und ist darüber
hinaus leichter von Computern verarbeiten. Die einstelligen
Tage und Monate werden dabei mit einer führenden Null
(05;01 ...) versehen.
Beispiele: 2010-12-27; 2011-05-02; (→Beispiel
1)
-
Aufsteigende Form:
Tag.Monat.Jahr (zwischen
die Kalenderangaben wird ein Punkt ohne Leerzeichen
gesetzt).
Da es sich bei der Tages- und Monatsangaben in Ziffernform
auch um so genannte Ordinalzahlen handelt, die als 1. oder
2. bekanntlich wie erster bzw. zweiter ausgesprochen werden,
folgt der Ziffer also ein Punkt. Führende Nullen sind zwar
aus dem gleichen Grund unzulässig, werden aber dessen
ungeachtet häufig verwendet.
Beispiele: 11.10.2010; 05.03.2010 (→Beispiel
2)
-
Beim
alphanumerischen
Kalenderdatum schreibt man in aufsteigender Form den
Monatsnamen entweder aus oder verwendet die übliche Abkürzung.
Hinter die Angabe des Monatstages wird ein Punkt gesetzt und der
Monatsname dann nach einer Leerstelle angeschlossen. Führende
Nullen (05.Oktober 2009) sind unzulässig.
Beispiele: 11. September 2010 - 24. Okt. 10 (→Beispiel
3)
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
07.01.2024
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