Die
Einfühlung in die Szenen stellt den fünften ▪ Arbeitsschritt
bei der
▪ szenischen
Interpretation dar. Dabei wird die Szene in verteilten Rollen
gelesen und im Gespräch das Thema der Szene, die Raum- und Zeitabläufe
und die Beziehungen der Figuren zueinander geklärt.
Die Einfühlung in die Szenen erfolgt in vier Einzelschritten.
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Klärung der die Szene prägenden Elemente
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Aufbau des Raumes mit Hilfsobjekten
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Reflexion vor dem Spiel
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Spielen der Szene
1. Schritt: Klärung der die Szene prägenden Elemente
Der erste Schritt bei der
Einfühlung in die Szenen
besteht in der Klärung der die Szene prägenden Elemente.
Dazu eignen sich u. a. die folgenden Umsetzungen:
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Gemeinsames Lesen des Textes in verteilten Rollen
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im Gespräch Klärung von Ort, Zeit, Beziehungen und Thema der Szene
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Klärung der Handlungen der Figuren in einer Szene
2. Schritt: Aufbau des Raumes mit geeigneten Hilfsobjekten
Der zweite Schritt
besteht im Aufbau des Raumes mit geeigneten Hilfsobjekten.
Dabei
geht es um folgende Aspekte:
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Ein Teilnehmer beschreibt im Gespräch mit dem Spielleiter detailliert den Aufbau und
die Elemente des Raumes, in dem die Handlungen stattfinden.
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Aktivierung des sinnlichen Gedächtnisses der Spieler
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Bestimmung des allgemeinen kulturellen Kontextes
3. Schritt: Reflexion vor dem eigentlichen Spiel der Szene
Der dritte Schritt
besteht in der Reflexion vor dem eigentlichen Spiel der Szene.
Dazu eignen sich u. a. die folgenden Umsetzungen:
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Spieler nehmen den Platz ein, an dem sie sich vor Beginn der eigentlichen Szene
befinden. Dort agieren sie schon in ihren Rollen.
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Im Gespräch mit dem Spielleiter äußern sie aus der Rollenperspektive, was sie gerade
denken, fühlen und tun.
4. Schritt: Spielen der Szene
Der vierte Schritt
besteht im Spielen der Szene.
Dazu gehören die
folgenden Aspekte:
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Spielen der Szene
aus den voreingenommenen Haltungen heraus
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Spielleiter und
Beobachter sehen zu und unterbrechen das Spiel nach Belieben, um
die Spieler nach ihren aktuellen Gefühlen und Gedanken zu
befragen.
(vgl.
Scheller
1999, S.329)
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
30.12.2023
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