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Aspekte der Schreibform

Aufbau eines Protokolls

Protokollieren

 
Fachbereich Deutsch
● Glossar ● Schreibformen  ▪ Schreibformen in der Schule ▪
Überblick ▪ Didaktische und methodische Aspekte ▪ Texte zusammenfassen  ▪ Sachtexte analysieren (Textanalyse) ▪ Texte erörtern (Texterörterung) ▪ Texte interpretieren (Textinterpretation) ▪ Materialgestütztes Schreiben ▪ Offizielle Briefe schreiben ▪ Erzählen • Berichten • Didaktische und methodische Aspekte • Überblick • Aspekte der Schreibform ▪ Protokollieren • Didaktische und methodische Aspekte • Überblick [ • Aspekte der Schreibform • Überblick • Typen des Protokolls ► Aufbau ◄ • Äußere Form • Sprachlich-stilistische Gestaltung ] ▪ Musterbeispiele ▪ Bausteine • Vorlagen • Häufig gestellte Fragen( FAQ's) • Bausteine ▪ Beschreiben ▪ Schildern ▪ Erörtern: Erörterndes Erschließen und Schreiben ▪ Einen Essay schreiben ▪ Kreativ schreiben ▪ Sonstige schulische Schreibformen ▪  Operatoren im Fach Deutsch
 

• Mitschreiben

Ein • Protokoll hat die Aufgabe, über die wesentlichen Inhalte, den Verlauf und das Ergebnis eines Gesprächs (Diskussion, Besprechung, Veranstaltung, Sitzung, Unterrichtsstunde) in verkürzter Form zu informieren. Von dieser Textfunktion her bestimmt sich der Aufbau und die • sprachlich-stilistische Gestaltung Gestaltung eines Protokolls. (Ausnahme: • Redeprotokoll) 

Ein Protokoll besteht im Allgemeinen aus drei verschiedenen Teilen:  

Im Kopfteil steht, was jemand als Basisinformation über das Gespräch wissen muss. Das sind im Allgemeinen Angaben über

  • Ort, Datum und Zeit des protokollierten Ereignisses

  • die Teilnehmer und Teilnehmerinnen, ihre Anzahl und die entschuldigt oder unentschuldigt Abwesenden

  • den Leiter bzw. die Leiterin 

  • den Anlass

  • die Tagesordnung

Im Protokoll i. e. S. oder der Niederschrift wird der von der jeweiligen Protokollform/-art geforderte Bericht unter Beachtung der Vorgaben für die sprachlich-stilistische Form niedergeschrieben. Seine Gliederung ergibt sich aus der Sachstruktur bzw. der Tagesordnung.

Im Schlussteil - zwingend wenn das Protokoll urkundenrechtliche Bedeutung haben soll - stehen die Unterschriften des Protokollführers und des Leiters bzw. der Leiterin

• Mitschreiben

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 10.09.2026

 

 
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