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Gedächtnisprotokoll

Überblick

Sonderformen des Protokolls

 
Fachbereich Deutsch
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• Mitschreiben

Das • Gedächtnisprotokoll stellt eine • Sonderform des • Protokolls dar, das sich sehr von den herkömmlichen •  Protokolltypen (• Verlaufs- und • Ergebnisprotokoll) unterscheidet. Im Unterschied zu diesen hat es im Algemeinen keinen halböffentlichen, sondern privaten Charakter.

Ein Gedächtnisprotokoll wird erst im Nachhinein begonnen und basiert damit im Allgemeinen auf keiner, jedenfalls keiner systematisch angelegten • Mitschrift. Die Gründe, weshalb ein Gedächtnisprotokoll angefertigt wird, können vielfältig sein. Auf jeden Fall soll es eine Erinnerungsstütze sein, mit der einer der Beteiligten eines Gesprächs wichtige Aussagen, Ergebnisse oder Terminabsprachen schriftlich festhalten will.

Selbst wenn ein Gedächtnisprotokoll keine Urkunde darstellt, kann es doch von Gewicht sein, wenn es z.B. einige Zeit später um die Klärung bestimmter, strittiger Sachverhalte geht, bei der sich beteiligte Gesprächspartner aus der Erinnerung auf vordem gemachte Aussagen berufen. 

Wenn aber von einem Dritten unter dem Gedächtnisprotokoll bestätigt wird, zu welchem Zeitpunkt es erstellt bzw. ihm zur Bestätigung des Termins vorgelegt worden ist, hat man sich zumindest ein Stück weit - allerdings unabhängig vom Tatsachencharakter der niedergeschriebenen Inhalte - Gewicht verschafft. Und je näher der Zeitpunkt der Niederschrift zu dem protokollierten Ereignis steht, desto besser. Denn so kann die Gefahr der Wahrheitsverfälschung durch Trübungen, die aus einem längeren Zeitabschnitt zwischen Ereignis und Erinnerungen, zumindest verringert werden.

Da das Gedächtnisprotokoll eine Aufzeichnung mit in der Regel privatem Charakter darstellt, ist es grundsätzlich an keine besondere sprachliche Form gebunden. Letztlich bestimmt der mögliche Verwendungszweck, wie sehr sich das Gedächtnisprotokoll in • Aufbau und • äußerer Gestaltung den anderen Formen des Protokolls annähert. (vgl. • Formularvorlage)

Auf jeden Fall sind die auch bei den anderen Protokollformen in der Basisinformation enthaltenen Angaben festzuhalten, wie

  • Ort, Datum, Zeit

  • Anlass

  • Teilnehmer/-innen

  • ggf. Tagesordnung oder Gesprächsgegenstand

  • Zeitpunkt der Abfassung des Gedächtnisprotokolls

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 10.09.2026

 

 
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