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Mitschreiben
Das
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Gedächtnisprotokoll über
ein Gespräch mit einem handwerklichen Gutachter wegen eines
Wasserschadens an der Decke einer Mietwohnung könnte folgendermaßen
aussehen:
Gedächtnisprotokoll
über mein Gespräch mit Herrn Müller von der Fa.
Steuber Installationstechnik als Gutachter der IHK
am: 15.8.2011
Beginn: 9.30 Uhr |
Ende: 10.00 Uhr |
Ort: Anwesen Kurt-Lubert-Straße 13b, 88564 Kungelsberg
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Mit Hr. Müller die entstandenen Wasserschäden an der
Decke zwischen Erdgeschoss und 1. Obergeschoss in
Augenschein genommen.
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Hr. Müller stellte fest, dass die deutlichen
Beschädigungen an der Decke (Wasserringe,
Farbveränderungen und Abblättern von Farbe und
Verputz) eindeutig auf Wasser zurückzuführen ist, das
von der über dem Erdgeschoss liegenden Wohnung von
Herrn und Frau Tulpenried in die Erdgeschosswohnung
eingedrungen sein muss.
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Ich verwies darauf, dass trotz meiner Aufforderung das
Ehepaar Tulpenried meinem Wunsch nach Beseitigung des
Schadens nicht nachgekommen ist.
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Hr. Müller erklärte, dass eine geeignete Fachfirma
den Schaden, der sich auf ca. 3.500 DM belaufe,
binnen zweier Tage beseitigen könne. Allerdings müsse
der Auftraggeber wegen der erforderlichen
Rechnungsstellung eindeutig feststehen.
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Ich erklärte, dass ich ohne erneute Rücksprache mit
dem Ehepaar Tulpenried diesen Auftrag nicht erteilen
könne.
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Hr. Müller sagte, u.U. käme ja auch der Hausbesitzer
als Auftraggeber in Frage. In anderen Fällen sei
man in dieser Art und Weise vorgegangen.
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Auf die Frage, wer die Kosten für das Gutachten
übernehme, erklärte ich, dass dafür nur die Eheleute
Tulpenried in Frage kommen könnten. Dies wurde von
Herrn Müller abgelehnt, da er von mir zu dieser
Ortsbesichtigung bestellt worden sei.
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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
30.12.2023
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