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Aspekte der Schreibform

Sprachlich-stilistische Gestaltung

Protokollieren

 
Fachbereich Deutsch
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• Mitschreiben

Wer ein • Protokoll verfassen will, muss, neben den meist mehr oder weniger standardisierten oder durch Absprachen für die Schreibform geltenden Regeln beim • Aufbau und der • äußeren Form, auch bestimmte Elemente der sprachlich-stilistischen Gestaltung beachten, die für diese Schreibform gelten.

Diese sprachlich-stilistische Gestaltung wird im Allgemeinen bei allen, insbesondere aber bei den beiden wichtigsten Formen des Protokolls - Verlaufsprotokoll und Ergebnisprotokoll - verlangt. Dabei weisen die unterschiedlichen Protokollformen natürlich auch, allerdings wenige,  Besonderheiten in sprachlich-stilistischer Hinsicht auf.

  • knappe Darstellung in einem sachlich-distanzierten Stil (Informationsfunktion), keine Wertungen des Protokollanten bzw. der Protokollantin

  • keine Überleitungen zwischen den verschiedenen Punkten

  • Zeitform: in der Regel Präsens (beim • Verlaufsprotokoll zwingend), beim •  Ergebnisprotokoll entweder Präsens oder Präteritum

  • Klare Kennzeichnung der vorgenommenen Sprechhandlungen bzw. Sprechakte (z.B.: XY erläutert, verspricht, sagt zu, betont, erklärt ...) (•  redebezeichnende Verben oder Ausdrücke als Redeeinleitung)

  • Einzelne (namentlich gekennzeichnete) Redebeiträge werden im Allgemeinen in indirekter Redewiedergabe (z.B. indirekte Rede) dargestellt

  • Wörtliche Wiedergaben (z.B. Anträge oder Beschlüsse) müssen als solche gekennzeichnet werden (z. B. mit Anführungszeichen)

  • Passivwendungen verwenden, wenn die die jeweiligen Redner und Rednerinnen (namentlich) nicht genannt werden sollen (z.B. Es wurde hervorgehoben..., betont, ... erklärt, ...dargelegt)

  • Fragen, die gestellt worden sind, in die Antwort mit einbeziehen (z.B. Auf die Frage nach den Motiven für ... erklärte X...)

• Mitschreiben

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 10.09.2026

 

 
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