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Schwarzfahrer weiter ins Gefängnis?

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Infografiken analysieren: Schwarzfahren

Schwarzfahrer weiter ins Gefängnis

32 Prozent der Teilnehmer*innen an einer gemeinsamen Umfrage von YouGov und Statista haben sich mindestens einmal strafbar gemacht. Denn wer in Deutschland ohne Ticket Bahn oder Bus fährt, muss nicht nur im Zweifel ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen, sondern begeht eine Straftat nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs.

 Nur knapp unter der Hälfte der Befragten (45 %) angeben, noch nie schwarz gefahren zu sein. 2023 wurden laut Polizeilicher Kriminalstatistik in Deutschland etwa 144.000 Fälle von Beförderungserschleichung erfasst.


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Das Strafgesetzbuch (StGB) zählt Schwarzfahren, wie die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein, genannt wird zu den Vermögensdelikten. Die strafbare Handlung liegt in dem Erschleichen der Dienstleistung bei der Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Das Vergehen kann mit einer Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.


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Das Erschleichen von Leistungen ist bisher im deutschen Strafrecht ein Straftatbestand und wird § 265a des Strafgesetzbuchs (StGB) unter Strafe gestellt. Zu den Leistungen, zählen die Leistung eines Automaten und eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel sowie der Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung. Die strafbare Handlung liegt in dem Erschleichen einer solchen Dienstleistung.

Für das Erschleichen von Leistungen können eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt werden. Damit handelt es sich gemäß § 12 Abs. 2 StGB um ein Vergehen.

Was im Volksmund „Schwarzfahren“ heißt, hat, auch wenn es wohl keinen rassistischen Ursprung für die Verwendung des Begriffs gibt, in Zeiten politischer Correctness im öffentlichen Amts-deutsch mehr und mehr ausgedient, um keine unnötigen Konnotationen mit schwarzen Menschen zu fördern, die mit diesem Begriff oder auch dem Verb „anschwärzen“ mit illegalem Verhalten in Verbindung gebracht werden können. Sprechen wir also, wie das mancherorts schon üblich ist, vom „Fahren ohne gültigen Fahrausweis".


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Wer, meist innerhalb eines Jahres, wiederholt beim Fahren ohne gültigen Fahrausweis erwischt wird, kann heute noch vielerorts zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden, wenn eine Strafanzeige gestellt wird. Betroffen sind davon meistens ärmere und hilfsbedürftige Personen. Die Berliner Justizsenatorin Dr. Lena Kreck (Die Linke) betont, dass sich soziale Probleme nicht mit Repression lösen ließen, als sie über die Situation in Berlin berichtete, wonach Menschen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe absäßen, meist in einem „desolaten Zustand“ und häufig psychisch oder suchterkrankt seien. Die Forderung der Linken-Politikern, die Norm ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, erhält inzwischen die Zustimmung zahlreicher Experten. Manche von ihnen wollen sie als Ordnungswidrigkeit wie beim Falschparken behandeln, bei denen die „Übeltäter“ auch bei mehrfacher Wiederholung nicht in den Knast wandern. Andere Experten sehen das beste Mittel, das Problem aus der Welt zu schaffen, darin, die Fahrpreise für den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) dras-tisch zu senken oder am besten gleich einen kostenlosen (entgeltfreien) ÖPNV zu schaffen. Dann müsse man betrugsnahes Verhalten, so die Richterin am Bundesgerichtshof Angelika Allgayer, zu dem sie neben dem Fahren ohne gültigen Fahrausweis auch das „Containern“ zählt, auch nicht aus dem Strafgesetzbuch streichen.


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Aber die Vorschläge der Links-Fraktion im Bundestag zur Entkriminalisierung finden nicht bei allen Zustimmung. So betont Ingmar Jung von der CDU/CSU-Fraktion, die Linke teilten die, die Recht und Gesetz brechen, in Gut und Böse ein. Sein Vorwurf, die Linke läuft darauf hinaus, dass die Linke mit zweierlei Maß messe, wenn es um ihre eigene Klientel geht oder um das ebenfalls von der Links-Fraktion geforderte sagte Jung mit Verweis. Ein „politisches Strafrecht“ sei mit der Union nicht zu machen.

Und die AfD lehnt die Vorschläge aus der „Mottenkiste des Sozialismus“ rundherum ab, zumal sie von dem „ideologischen Konstrukt der Armutsbestrafung“ durchzogen seien, die es in Deutschland gar nicht gebe. Zudem Die würde die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein "die Finanzierung des ÖPNV zerstören", sagte der AfD-Abgeordnete Thomas Seitz, für den die Ersatzfreiheitsstrafe ein "notwendiges Druckmittel" ist, "das der Geldstrafe Durchsetzungskraft verleiht".


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Und die Stimmung in der Bevölkerung? 23 Prozent der Teilnehmer*innen an einer aktuellen Umfrage von Statista und YouGov lehnen diese Einordnung strikt ab, weitere 28 Prozent sind eher der Meinung, dass eine Ersatzfreiheitsstrafe beim Fahren ohne Ticket nicht zum Tragen kommen sollte. Demgegenüber befürwortet jeder fünfte befragte Deutsche die Durchsetzung einer Haftstrafe voll und ganz, während 21 Prozent ein entsprechendes Rechtsmittel eher als angemessen ansehen.


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Quellen:https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw04-de-straffreiheit-fahrschein-930064 - Statista.com

Infografiken analysieren: Schwarzfahren

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Gert Egle 2011, zuletzt neu bearbeitet am: 01.05.2024

 
 
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  1. Geben Sie den Text in Form einer strukturierten Textwiedergabe wieder.

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