32 Prozent der
Teilnehmer*innen an einer gemeinsamen Umfrage von YouGov und Statista haben
sich mindestens einmal strafbar gemacht. Denn wer in Deutschland ohne Ticket
Bahn oder Bus fährt, muss nicht nur im Zweifel ein erhöhtes
Beförderungsentgelt zahlen, sondern begeht eine Straftat nach Paragraf 265a
des Strafgesetzbuchs.
Nur knapp unter der
Hälfte der Befragten (45 %) angeben, noch nie schwarz gefahren zu sein. 2023
wurden laut Polizeilicher Kriminalstatistik in Deutschland etwa 144.000
Fälle von Beförderungserschleichung erfasst.
Für
größere (740px) und
große Ansicht (1000px) bitte an*klicken*tippen!
Das Strafgesetzbuch (StGB)
zählt Schwarzfahren, wie die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne
gültigen Fahrschein, genannt wird zu den Vermögensdelikten. Die strafbare
Handlung liegt in dem Erschleichen der Dienstleistung bei der Beförderung
mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Das Vergehen kann mit einer
Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Für
größere (740px) und
große Ansicht (1000px) bitte an*klicken*tippen!
Das Erschleichen von
Leistungen ist bisher im deutschen Strafrecht ein Straftatbestand und wird §
265a des Strafgesetzbuchs (StGB) unter Strafe gestellt. Zu den Leistungen,
zählen die Leistung eines Automaten und eines öffentlichen Zwecken dienenden
Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel sowie der
Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung. Die strafbare
Handlung liegt in dem Erschleichen einer solchen Dienstleistung.
Für das Erschleichen von
Leistungen können eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine
Geldstrafe verhängt werden. Damit handelt es sich gemäß § 12 Abs. 2 StGB um
ein Vergehen.
Was im Volksmund
„Schwarzfahren“ heißt, hat, auch wenn es wohl keinen rassistischen Ursprung
für die Verwendung des Begriffs gibt, in Zeiten politischer Correctness im
öffentlichen Amts-deutsch mehr und mehr ausgedient, um keine unnötigen
Konnotationen mit schwarzen Menschen zu fördern, die mit diesem Begriff oder
auch dem Verb „anschwärzen“ mit illegalem Verhalten in Verbindung gebracht
werden können. Sprechen wir also, wie das mancherorts schon üblich ist, vom
„Fahren ohne gültigen Fahrausweis".
Für
größere (740px) und
große Ansicht (1000px) bitte an*klicken*tippen!
Wer, meist innerhalb eines
Jahres, wiederholt beim Fahren ohne gültigen Fahrausweis erwischt wird, kann
heute noch vielerorts zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden, wenn eine
Strafanzeige gestellt wird. Betroffen sind davon meistens ärmere und
hilfsbedürftige Personen. Die Berliner Justizsenatorin Dr. Lena Kreck (Die
Linke) betont, dass sich soziale Probleme nicht mit Repression lösen ließen,
als sie über die Situation in Berlin berichtete, wonach Menschen, die eine
Ersatzfreiheitsstrafe absäßen, meist in einem „desolaten Zustand“ und häufig
psychisch oder suchterkrankt seien. Die Forderung der Linken-Politikern, die
Norm ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, erhält inzwischen die
Zustimmung zahlreicher Experten. Manche von ihnen wollen sie als
Ordnungswidrigkeit wie beim Falschparken behandeln, bei denen die
„Übeltäter“ auch bei mehrfacher Wiederholung nicht in den Knast wandern.
Andere Experten sehen das beste Mittel, das Problem aus der Welt zu
schaffen, darin, die Fahrpreise für den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV)
dras-tisch zu senken oder am besten gleich einen kostenlosen (entgeltfreien)
ÖPNV zu schaffen. Dann müsse man betrugsnahes Verhalten, so die Richterin am
Bundesgerichtshof Angelika Allgayer, zu dem sie neben dem Fahren ohne
gültigen Fahrausweis auch das „Containern“ zählt, auch nicht aus dem
Strafgesetzbuch streichen.
Für
größere (740px) und
große Ansicht (1000px) bitte an*klicken*tippen!
Aber die Vorschläge der
Links-Fraktion im Bundestag zur Entkriminalisierung finden nicht bei allen
Zustimmung. So betont Ingmar Jung von der CDU/CSU-Fraktion, die Linke
teilten die, die Recht und Gesetz brechen, in Gut und Böse ein. Sein
Vorwurf, die Linke läuft darauf hinaus, dass die Linke mit zweierlei Maß
messe, wenn es um ihre eigene Klientel geht oder um das ebenfalls von der
Links-Fraktion geforderte sagte Jung mit Verweis. Ein „politisches
Strafrecht“ sei mit der Union nicht zu machen.
Und die AfD lehnt die
Vorschläge aus der „Mottenkiste des Sozialismus“ rundherum ab, zumal sie von
dem „ideologischen Konstrukt der Armutsbestrafung“ durchzogen seien, die es
in Deutschland gar nicht gebe. Zudem Die würde die Entkriminalisierung des
Fahrens ohne Fahrschein "die Finanzierung des ÖPNV zerstören", sagte der
AfD-Abgeordnete Thomas Seitz, für den die Ersatzfreiheitsstrafe ein
"notwendiges Druckmittel" ist, "das der Geldstrafe Durchsetzungskraft
verleiht".
Für
größere (740px) und
große Ansicht (1000px) bitte an*klicken*tippen!
Und die Stimmung in der
Bevölkerung? 23 Prozent der Teilnehmer*innen an einer aktuellen Umfrage von
Statista und YouGov lehnen diese Einordnung strikt ab, weitere 28 Prozent
sind eher der Meinung, dass eine Ersatzfreiheitsstrafe beim Fahren ohne
Ticket nicht zum Tragen kommen sollte. Demgegenüber befürwortet jeder fünfte
befragte Deutsche die Durchsetzung einer Haftstrafe voll und ganz, während
21 Prozent ein entsprechendes Rechtsmittel eher als angemessen ansehen.
Für
größere (740px) und
große Ansicht (1000px) bitte an*klicken*tippen!
Quellen:https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw04-de-straffreiheit-fahrschein-930064
- Statista.com
Infografiken analysieren: Schwarzfahren
docx-Download -
pdf-Download
Gert Egle 2011, zuletzt neu bearbeitet am:
01.05.2024