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Didaktische und methodische Aspekte
Der Aussagekern gibt einen Kurzüberblick über den Inhalt des
Textes
Der
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Aussagekern ist ein äußerst wichtiger Teil der
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Inhaltsangabe.
Mit ihm beginnt sie und deshalb muss man bei seiner inhaltlichen
Gestaltung sehr sorgfältig vorgehen.
Am besten beginnt man daher mit dem Formulieren des
Aussagekerns erst, wenn man den Text inhaltlich vollständig
erschlossen hat.
Mit dem Aussagekern werden die folgenden Fragen beantwortet:
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Wer hat den Text verfasst?
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Wie lautet der Titel des Textes?
-
Wann und wo ist der Text erschienen?
-
Was für eine
Textsorte liegt vor?
-
Was ist das
Thema des Textes?
-
Was ist der Inhalt in kürzester
Fassung?
Die
Antworten auf dies Fragen führen zu den Elementen des
Aussagekerns.
Diese Elemente lassen sich in zwei Gruppen einteilen.
-
Bibliographische Angaben (Autor, Titel, Erscheinungsort
und Erscheinungsdatum)
-
Andere Angaben
zu Textsorte, Thema und Kurzinhalt des Textes
Bibliografische Angaben erfassen
Schon bei und nach dem ersten Lesen des Textes kann man die sogenannten
bibliographischen Angaben erfassen. Das sind Angaben zum Autor bzw. der
Autorin des Textes, seinem Titel und dem Zeitpunkt, an dem der Text
veröffentlicht worden ist und wo dies geschehen ist. Diese Angaben
bezeichnet man als bibliographische Angaben.
Am besten ▪
markiert man schon bei
der ersten Lektüre eines Textes die entsprechenden Angaben. Sie können an
verschiedenen Stellen des Textes stehen.
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Der Titel steht in
der Regel als Überschrift über dem Text.
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Der Autor / die
Autorin des Textes kann ober- oder unterhalb des Titels stehen oder
erst nach dem eigentlichen Text am Ende zu finden sein.
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Ist kein Verfasser
/ keine Verfasserin angegeben oder sind dafür nur Namenskürzel
vorhanden, sollte man dies bei der Inhaltsangabe ausdrücklich
vermerken und z. B. formulieren: In dem Kommentar eines ungenannten
Verfassers mit dem Titel ....
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Sind mehr als zwei
Autoren angegeben, kann man sich damit behelfen nur den ersten
namentlich zu nennen und die anderen hinter einer Sammelbezeichnung
zu "verstecken", z. B.: Der Bericht "Schulstreiks gegen die
Klimapolitik", den Peter Marger zusammen mit anderen Autoren
verfasst hat ...
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Der Erscheinungsort,
der Ort also, an dem ein bestimmter Text für die Öffentlichkeit
publiziert wurde, steht meistens am Ende Sachtextes der wiedergeben
werden soll und ist oft in runde Klammern gesetzt.
-
Dies ist meistens der
Ort, an dem der Verlag des Textes ansässig ist, z. B. Reinbek
bei Hamburg, Wiesbaden, Konstanz ...
-
Bei gedruckt
publizierten Zeitungs- und Zeitschriftenartikeln reicht die Angabe
des Zeitungsnamens, also z. B. Die Zeit, Der Spiegel,
Südkurier, Frankfurter Allgemeine.
-
Bei Online-Texten
müsste, wenn die Quellenangabe vollständig ist, die vollständige
Webadresse angeben werden, auf der der Text veröffentlicht worden
ist. (vgl. ▪
Regeln für das
Zitieren aus dem Internet) Da diese Angabe unter Umständen sehr
umfangreich ausfallen kann, genügt es in der Regel, auch wenn die
Angabe genau eine bestimmte Seite auf einer Webseite beschreibt, als
Erscheinungsort die Homepage der Seite anzugeben.
Beispiel:
Die teachSam-Seite
mit dem Titel "Ein
E-Book erstellen mit BookCreator: Einen Link setzen" hat die
vollständige ▪ Internetadresse:
https://www.teachsam.de/arb/internet/imethods/i_methods_11_5_1.htm.
Die
sprachlich-stilistische "Verarbeitung" einer solchen Angabe lässt
sich also kaum schaffen. Deshalb reicht es hier, selbst wenn die
Angabe beim vorgegebenen Text so ausführlich gemacht wurde, nur die
verkürzte Webadresse
www.teachsam.de .
Unsere Empfehlung
ist, sofern dies anders gehandhabt werden soll, die Homepage-Angabe
mit einem * zu versehen und die Angabe als Endfußnote nach der
Inhaltsangabe anzufügen.
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Die Angaben zu dem
Erscheinungsjahr oder dem Erscheinungsdatum eines
vorgegebenen Sachtextes in der Schule befindet sich meistens am Ende des
Textes neben der Angabe des Erscheinungsorts (oft stehen beide zusammen
in einer runden Klammer)
Ob bloß das
Erscheinungsjahrs oder das genaue Kalenderdatum für das
Erscheinen eines Textes (Tag / Monat / Jahr) angegeben ist, hängt
vom Text bzw. dem Medium ab, um das es geht.
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Bei Buch- oder
ähnlichen medialen Verlagsprodukten (z. B. Hörbücher, CDs) ist
das Jahr angegeben.
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Bei gedruckt
publizierten Zeitungs- und Zeitschriftenartikeln (Printmedien)
sollte neben dem Zeitungsnamen das genaue Kalenderdatum angegeben
sein und wird so in die Inhaltsangabe übernommen.
-
Bei Texten aus dem
Internet (Online-Texte), die über eine korrekte Quellenangabe
verfügen, ist angegeben, an welchem Kalenderdatum der
Sachtext, von dem, der ihn als Schreibaufgabe präsentiert, im
Internet abgerufen wurde.
Ist diese Angabe
korrekt vorgegeben, kann man sie am besten in Form einer Beifügung
(Apposition) in den Text des Aussagekerns einfügen.
Beispiel:
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Der im Internet
auf der Webseite
www.teachsam.de am 22.3.2019 abgerufene Text eines
ungenannten Verfasser mit dem Titel ...
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Der Kommentar "Moderne Nesthocker"
von Gert Egle ist ein online auf der Webseite
www.teachsam.de
erschienener und am 21.2.2019 abgerufener Text. Darin geht es um
...
Gert Egle. zuletzt bearbeitet am:
01.02.2023
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