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Den Aussagekern erarbeiten und formulieren

Den Kurzinhalt zusammenfassen

 
FAChbereich Deutsch
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Kurzinhalt und Thema auseinanderhalten
Der Aussagekern einer Inhaltsangabe von Sachtexten soll im Idealfall Angaben zum ▪ Thema machen und den ▪ Kurzinhalt zusammenfassen. Allerdings gibt es auch Stimmen, die meinen, dass die Angabe des Themas nicht zwingend zu einer Inhaltsangabe gehört.

Dabei muss man verstehen, dass ▪ Thema und Kurzinhalt eines Textes nicht immer einfach auseinanderzuhalten und zu unterscheiden ist.

Auch wenn sich Thema und Kurzinhalt oft überschneiden können, gibt es doch Gründe, diese Unterscheidung vorzunehmen.

  • Der Kurzinhalt soll den inhaltlichen Kern eines Textes auf der Basis dessen, was dargestellt wird, so knapp zusammenzufassen, dass ein anderer, darin noch in Grundzügen erkennen kann, worum es geht. Der Kurzinhalt ist an inhaltlichen Gegebenheiten des Textes orientiert.

  • Das Thema hingegen stellt den dargestellten Inhalt in einen größeren, textübergreifenden Zusammenhang und gibt an, wie der Verfasser bzw. die Verfasserin den Text thematisch gerahmt hat. Was er als Thema erkannt hat, ist seine subjektive Sicht und zugleich eine Aufforderung an den Adressaten, sich dieser bei der Lektüre des Originaltextes anzuschließen.
    Wenn das formulierte Thema diese Funktion bei der Textwiedergabe erfüllen soll, muss es plausibel sein und darf weder zu allgemein gehalten sein, noch darf es geradezu identisch sein mit dem Kurzinhalt. Genauer gesagt: Das Thema muss also etwas Allgemeineres über den Text aussagen als der formulierte Kurzinhalt. So gesehen, spricht der Kurzinhalt in knapper Form aus, was der Text zum Thema zu sagen hat.

Der Inhalt eines Sachtextes ist das, was im Text ausgeführt wird

Was beim Thema uneingeschränkt gilt, dass es nämlich keine objektiv feststellbare Texteigenschaft ist, also etwas, was in einem Text steht, gilt für dies für den Kurzinhalt nicht. Hier geht es schließlich um eine Zusammenfassung inhaltlicher Gegebenheiten eines Textes.

Kurzinhalt ist dabei eine relative Größe. Sie soll ausdrücken, dass es darauf ankommt, den Inhalt eines Textes besonders knapp zusammenzufassen, so dass man als Adressat mit möglichst wenigen Worten einen Überblick über den Textinhalt bekommt.

Um dahin zu kommen, muss man den Inhalt auf das Allerwesentlichste verkürzen und sprachlich das Ganze so kondensieren, dass der Kurzinhalt den Aussagekern nicht unnötig "aufbläht".

Die erforderliche Informationsverdichtung beim Kurzinhalt steht dabei in einem Bezug zu dem, was nach dem Aussagekern bei der Inhaltsangabe im engeren Sinne (= Inhaltswiedergabe im nebenstehenden Schaubild) über den Primärtext ausgesagt wird.

Sprachlich gehört auch Übung dazu

Oft fällt es einem sprachlich gar nicht so leicht, mit so wenigen Worten zusammenzufassen, was in einem Text dargestellt bzw. ausgeführt wird. Und es ist auch eine Frage der Übung, ob es einem gelingt, die Informationen entsprechend zu verdichten. Man spricht in diesem Zusammenhang von ▪ Strategien zur Textkondensation, die bei allen Formen des Zusammenfassens von Texten eine Rolle spielen.

Im Zusammenhang mit der Formulierung des Kurzinhalts bei der Inhaltsangabe von Sachtexten geht es vor allem darum, bestimmte Aussagen auf Satzebene zu verdichten (= ▪ syntaktische Kondensierung).

Das geht z. B.

  • mit Nominalisierungen, mit denen z.B. konjunktionale Nebensätze durch adverbiale Bestimmungen ersetzt werden:

Beispiel: Weil Emil mit Alkohol am Steuer gefahren ist, hat man ihm den Führerschein entzogen. (14 Wörter) → Wegen seiner Trunkenheitsfahrt wurde Emil der Führerschein entzogen. (8 Wörter)

  • mit Attribuierungen, mit denen Relativsätze z. B. durch Attribute ersetzt werden.

Beispiel: Der Künstler (, der blind war,) sang eine Arie, → Der {blinde} Künstler sang eine eine Arie.)

Beispiele: Je später der Abend ist, desto schöner sind die Gäste.→ Je später der Abend, desto schöner die Gäste; Wenn das Ende gut ist, ist alles gut.  → Ende gut, alles gut.  

Beispiele: Die Radfahrerin, die in der Fußgängerzone munter vor sich hinradelte, war eine junge Frau im Alter von 24 Jahren. Sie hatte keinerlei Unrechtsbewusstsein darüber, dass das in diesem Bereich untersagt ist. → Die 22-jährige Radfahrerin radelte – und das ohne jedes Unrechtsbewusstsein – in der dafür gesperrten Fußgängerzone

 

Gert Egle. zuletzt bearbeitet am: 26.12.2023

   
 

 
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