(Nachdem dem Endinger Magistrat
der Endinger Aufruf am Schulhaus bekannt wird, wendet er sich in einem
dringenden Schreiben an die vorderösterreichische Regierung in Freiburg, wo
Regierungspräsident von Sumerau das Schreiben nach Wien weiterleitet.)
Dem unterzogenen Magistrat ist soeben der so wichtig als
gefahrvolle, drohende Zufall begegnet, dass heute frühe der in der Anlage an
dem nächst bei der St. Peters Pfarrkirche an der Straße stehenden städt.
Schulhaus, wo ihn die gesamte in den Frühgottesdienst gegangene Leute sehen
und lesen konnten und auch des öffentlichen Auffallens wegen lesen mussten,
öffentlich angeschlagen erfunden worden ist.
Man mag nun diese Schrift betrachten, in was immer für einem Gesichtspunkt
als man will, so ist selbe eine höchst gefährliche Aufforderung der gesamten
Bürgerschaft zu einem greuelvollen öffentlichen Aufstand zur Widerstrebung
aller landesfürstlichen Anordnungen, die nicht nur eine völlige
Ortszerrüttung, sondern den Ortsvorstehern und jedem noch gutdenkenden
Bürger offenbaren Untergang drohet.
Durch die täglich weiter ums sich greifende betrübteste Beispiele in
Frankreich und in dem naheliegenden Elsass angefeuert, hat der unterzogene
Magistrat von der Klasse der bedürftigen, ohnehin der Ordnung abgewohnter
und unter den Lasten der Schulden seufzenden Bürger ein allgemeines
Missvergnügen, Schimpfen, Drohungen und Schänden gegen die Obrigkeit, somit
eine solche gefahrvolle Zerrüttung wahrgenommen, so dass derselbe in
Ausübung seines richterlichen Amtes sich mit unglaublicher Mäßigung
zurückhalten und seine diesfälligen Pflichten nur zum Teil in Erfüllung
bringen muss. Durch diese unerwartete Aufforderung, die bereits schon,
dieweilen sie öffentlich war, in der Nachbarschaft kundig geworden ist, ist
nun der Magistrat in solche dringendste Verlegenheit gesetzet, dass es ihm
wirklich an der nötigen Sicherheit gebricht, eine obrigkeitliche Anordnung
vorzunehmen.
Der unterzogene Magistrat siehet sich dahero äußerst notgedrungen, einer
Hochlöblichen Regierung und Kammer diesen gefahrvollen Notfall gehorsamst
anzuzeigen und anbei zu bitten, dass von Hochselber unmittelbar die
hochnötigsten Sicherheitsanstalten und etwaige Untersuchungen, wozu der
urschriftlich anliegende Aufforderungszettel wegen der allenfalls zu
erhebenden Ähnlichkeit der Schrift vieles Licht geben wird, ohne einigen
Verzug getroffen und dem Unterzogenen Magistrat die nötige
Verhaltungsbefehle erteilt werden möchten, um welche mit dringender
Angelegenheit gebeten wird.
Endingen am 23. August 1789