Deduktive
Argumente kommen nicht immer in
Form eines einfachen dreischrittigen Verfahrens vor. Insbesondere in Alltagskommunikationen, aber auch in der juristischen Praxis sind die
logischen Schlussverfahren häufig weit komplexer.
Komplexer geht es daher auch bei einer
Konklusion zu dem folgenden Beispiel zu, die die Frage: "Wer ist der Mörder bzw. die Mörderin von
Yvonne?" beantworten soll.
Aus einer Reihe ungeordneter Aussagen müssen die geeigneten
Prämissen herausgefunden werden, die diesen Schluss akzeptabel machen.
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Paul S. und Günter T. sind blond.
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Der Mord geschah am 12. März.
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Für den Mord kommen nur Paul S., Günter T. und Gabriele S. in Frage.
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Am Tatort fanden sich Motorradspuren.
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Gabriele S. färbte sich 24 nach der Tatzeit ihre blonden Haare
schwarz ein.
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Die vermutete Tatzeit liegt zwischen 21 und 22.30 Uhr.
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Das ermordete Mädchen muss seinen Mörder gekannt haben.
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Günter T. hat für die Tatzeit ein zuverlässiges Alibi.
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Paul S., Günter T. und Gabriele S. hatten Zugang zum Tatort.
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Der Mörder/die Mörderin ist blond.
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Gabriele S. war dem ermordeten Mädchen mit Sicherheit nicht bekannt.
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Günter T. ist vorbestraft wegen schwerer Körperverletzung.
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In der Wohnung von Paul S. wurde ein Messer mit den Blutspuren der
ermordeten Yvonne gefunden.
(vgl.
Bayer 1999, S. 103f...)
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▪ Lösungsvorschlag
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
19.12.2023